Aachen
Bezirksamt Brand
Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen
Buche den Termin online oder telefonisch und erkläre, dass ein Ereignis aus dem Ausland eingetragen werden soll.
Die ausländische Personenstandsurkunde im Original mitbringen. Grundsätzlich ist eine deutsche Übersetzung erforderlich, außer die Urkunde liegt bereits auf Deutsch vor, auch mehrsprachig mit deutschem Text, oder die ausstellende Behörde hat eine amtliche Übersetzungshilfe nach EU-Regeln beigefügt. In Deutschland gerichtlich anerkannte Übersetzer können Übersetzungen anfertigen oder bestätigen; andere Übersetzungen werden im Einzelfall geprüft. EU-Urkunden benötigen in der Regel keinen besonderen Echtheitsnachweis. Bei Nicht-EU-Urkunden können Legalisation, Apostille, CIEC-Urkunde oder im Einzelfall eine kostenpflichtige Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung erforderlich sein. Klär die Anforderungen für deine Urkunde.