Eine Geburt oder Heirat im Ausland ins deutsche Register eintragen lassen

Freiwillig, erspart dir aber später wiederholte Übersetzungen

Eine Geburt oder Heirat im Ausland wird in Deutschland in der Regel ohne weiteren Schritt anerkannt. Möchtest du deutsche Urkunden haben, kannst du dein örtliches Standesamt bitten, den Fall ins deutsche Register einzutragen, das nennt sich Nachbeurkundung. Sie betrifft vor allem deutsche Staatsangehörige, und ausländische Dokumente brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung. Für im Ausland ausgesprochene Scheidungen gilt ein anderes Verfahren.

So funktioniert es

Geburt oder Heirat im Ausland eintragen lassen

Lass eine Geburt, Eheschließung oder Scheidung im Ausland bei den Behörden eintragen.

Bist du im Ausland geboren, hast dort geheiratet oder dich scheiden lassen, muss die Behörde das Ereignis unter Umständen erst eintragen, bevor deine Daten aktuell sind, zum Beispiel bei der Anmeldung oder für ein Ausweisdokument. Meist reichst du die ausländische Originalurkunde ein, oft mit Legalisation oder Apostille und beglaubigter Übersetzung. Die Anforderungen hängen vom Ausstellungsland ab; kläre sie, bevor du Übersetzungen bezahlst. Die Eintragung kann mehrere Wochen dauern.

Auch gesucht als

Auslandsheirat eintragenNachbeurkundungausländische GeburtsurkundeHeirat im Ausland anerkennenausländische Scheidung anerkennenApostille und Übersetzung

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Standesämter für eine Geburt oder Heirat im Ausland

Viele Ämter wollen zuerst von dir hören, per E-Mail oder Anfrageformular, um dir zu sagen, welche Dokumente sie brauchen. In manchen Städten kümmern sich verschiedene Teams um Geburten und Heiraten, und ausländische Papiere brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung.

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Wie geht es weiter

Standesämter für Geburten und Heiraten im Ausland

Prüfe, wie das Standesamt deiner Stadt Anträge auf Eintragung einer ausländischen Geburt oder Heirat annimmt und ob es zuerst eine E-Mail oder einen Besuch will.

Deutsche Ämter für Geburten und Heiraten im Ausland