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Eheschließung oder Partnerschaft in Deutschland registrieren

Wählen Sie das richtige personenstandsrechtliche Verfahren, bereiten Sie ausländische Urkunden vor und klären Sie frühere Beziehungen.

Eine rechtswirksame Eheschließung erfolgt vor dem Standesamt; gleichgeschlechtliche Paare heiraten nach denselben Regeln. Der Ratgeber erklärt Anmeldung, Ehefähigkeitsnachweis, Übersetzung und Legalisation ausländischer Urkunden sowie Anerkennung früherer Scheidungen. Er behandelt Namensführung, Güterstand, Gebühren, Zeremonie und Eheurkunde und ordnet ausländische Ehen sowie bestehende Lebenspartnerschaften ein.

FamilienEinwohnerinnen und EinwohnerMenschen im AuslandStaatsangehörige

Details zum Leitfaden

  • 19 Min. Lesezeit
  • 7 Kapitel
  • 20 Quellen
  • Aktualisiert am 26.08.2026

Wichtige Punkte: Standesamt, Eheschließung

Die Personenstandsunterlagen sorgfältig vorbereiten in Deutschland

Im Mittelpunkt stehen: Standesamt, Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis. Der Guide erklärt Vorgehen, Nachweise, Fristen und mögliche Lösungen in Deutschland verständlich.

Kontaktieren Sie das zuständige Standesamt, bevor Sie ausländische Urkunden, Übersetzungen, Apostillen, eine Reise oder einen Veranstaltungsort buchen. Nennen Sie beide Staatsangehörigkeiten, Geburtsorte, Wohnsitze, frühere Ehen und Partnerschaften, Scheidungsländer, das geplante Traustandesamt, den Wunschtermin, Sprachbedarf und Namensabsichten. Bitten Sie um eine schriftliche, personenbezogene Unterlagenliste und die aktuelle Gebührentabelle. Eine Checkliste für ein anderes Paar oder eine andere Gemeinde ist für Ihren Fall kein verlässlicher Nachweis.

Das Wichtigste

  • Nur die standesamtliche Trauung begründet in Deutschland eine Ehe.
  • Beide Personen müssen bei der Trauung persönlich zustimmen.
  • Fälle mit ausländischem Recht brauchen eine individuelle Liste des Standesamts.
  • Die Freigabe bleibt normalerweise sechs Monate gültig.
  • Ehegatten können ihre Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
  • Eine Eheschließung führt nicht automatisch zur Zusammenlegung allen Vermögens.

Wege zur Eheschließung

Zwischen deutscher Zivilehe, Auslandsehe, Umwandlung, Namenswahl, Güterstand und Urkundenweg wählen

Trennen Sie die Begründung des Personenstands von Nachweis, Nachbeurkundung, Partnerschaftsvertrag, Aufenthalt und Feier.

Für eine neue Eheschließung in Deutschland melden Sie die beabsichtigte Eheschließung beim zuständigen Standesamt an, durchlaufen dessen rechtliche Prüfung und erklären anschließend beide persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Eine religiöse, symbolische, im Ausland inszenierte oder private Feier kann persönlich bedeutsam sein, ersetzt aber nicht den deutschen standesamtlichen Akt. Trauzeugen sind nach dem geltenden Personenstandsrecht freiwillig, sofern der gewählte Rahmen keine eigene praktische Vorgabe macht.

Seit 2017 steht die Ehe in Deutschland zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts offen. Neue eingetragene Lebenspartnerschaften nach deutschem Recht werden nicht mehr begründet. Eine vor dem 1. Oktober 2017 wirksam geschlossene Lebenspartnerschaft kann nach altem Recht fortbestehen oder umgewandelt werden. Für die Umwandlung müssen beide Partner gemeinsam erscheinen und ihre Erklärung persönlich vor dem Standesamt abgeben; ein Lebenspartnerschaftsvertrag gilt als Ehevertrag fort und bestimmte Ehewirkungen werden auf den Tag der Begründung der Partnerschaft zurückbezogen (Recht der früheren Lebenspartnerschaft).

Personenstand, Nachweis und Rechtsfolgen unterscheiden

Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich ohne ein einziges allgemeines Anerkennungsverfahren berücksichtigt, wenn die materiellen Ehevoraussetzungen für beide Personen und eine anerkannte Form der Eheschließung erfüllt waren. Eine deutsche Behörde kann die Wirksamkeit dennoch prüfen, wenn Leistungen, Name, Steuer, Aufenthalt, Erbe oder eine neue Eheschließung davon abhängen. Eine freiwillige Nachbeurkundung im deutschen Eheregister kann in geeigneten Fällen praktische deutsche Urkunden schaffen, heilt aber keine unwirksame ausländische Eheschließung (Regeln für Auslandsehen).

Bei einer ausländischen Scheidung ist die Lage anders: Viele Entscheidungen müssen durch die Landesjustizverwaltung förmlich anerkannt werden, bevor Deutschland die frühere Ehe als beendet behandelt. EU-Regelungen und die Ausnahme bei gemeinsamer Heimatstaatsangehörigkeit können den Weg verändern. Klären Sie dies, bevor Sie eine neue Trauung buchen.

Der Name ist eine eigenständige Entscheidung. Ehegatten können ihre bisherigen Familiennamen behalten, den Namen einer Person zum Ehename bestimmen oder nach den seit 1. Mai 2025 geltenden Regeln aus beiden Namen einen zweiteiligen gemeinsamen Namen mit oder ohne Bindestrich bilden. Internationales Namensrecht und bereits mehrteilige Namen können die Wahlmöglichkeiten verändern.

Auch das Vermögen ist getrennt zu betrachten. Die deutsche Zugewinngemeinschaft verschmilzt nicht das gesamte Vermögen. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer des eigenen Vermögens; der während der Ehe entstandene Zugewinn kann bei Beendigung des Güterstands ausgeglichen werden. Eine abweichende Regelung erfordert einen wirksamen Ehevertrag, der in der Regel notariell bei Anwesenheit beider Parteien geschlossen wird.

Nutzen Sie die deutsche Zivilehe, wenn die Trauung hier stattfinden soll. Sind Sie bereits im Ausland wirksam verheiratet, verwenden Sie die ausländischen Ehenachweise oder beantragen bei Bedarf die freiwillige Nachbeurkundung. Behalten Sie eine frühere Lebenspartnerschaft nur bei, nachdem Sie grenzüberschreitende, steuerliche, abstammungsrechtliche und behördliche Anerkennungsfolgen geprüft haben. Wandeln Sie sie um, wenn der Personenstand Ehe das gewünschte rechtliche Ergebnis ist. Verzichten Sie auf eine Namensänderung, wenn getrennte Namen gewünscht sind. Für den üblichen Nachweis genügt die Eheurkunde; einen beglaubigten Registerausdruck benötigen Sie, wenn eine Behörde den vollständigen Eintrag samt späterer Hinweise verlangt. Aufenthalt, Steuern, Abstammung, Erbe und Staatsangehörigkeit bleiben eigenständige Verfahren und folgen nicht automatisch aus der Trauung.

Voraussetzungen

Volljährigkeit, Ehefähigkeit, Zustimmung, Vorehen, Verwandtschaft, Auslandsrecht, Wohnsitz, Sprache und Anwesenheit prüfen

Das Standesamt prüft, ob beide Personen heiraten dürfen, nicht ob die Beziehung zu einem Aufenthalts- oder Finanzplan passt.

Für eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland ist Volljährigkeit erforderlich. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann niemand in Deutschland eine Ehe eingehen; mit einer Person unter 16 Jahren kann nach der gesetzlichen Regel keine wirksame Ehe geschlossen werden (Ehemündigkeit). Beide Personen müssen geschäftsfähig sein, die Bedeutung des Vorgangs verstehen und frei zustimmen. Eine verbotene nahe Verwandtschaft sowie eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person schließen die Trauung aus.

Die Erklärungen bei der Trauung müssen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Personen abgegeben werden. Sie dürfen weder unter einer Bedingung stehen noch befristet sein (persönliche Erklärung). Ist eine Person verhindert, kann eine bevollmächtigte Vertretung unter Umständen die Eheschließung mit schriftlicher Vollmacht anmelden, aber nicht bei der Trauung das Ja-Wort abgeben. Kann eine Person Deutsch nicht ausreichend verstehen, organisieren Sie eine vom betreffenden Standesamt akzeptierte Dolmetschperson. Diese muss unabhängig genug sein, damit eine informierte Zustimmung möglich ist, und die verlangten Identitäts- und Qualifikationsnachweise mitbringen.

Ausländischer Personenstand und frühere Beziehungen

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit können die deutschen Kollisionsregeln verlangen, dass das Standesamt die Ehevoraussetzungen nach dem Heimatrecht der Person prüft. Zu den üblichen Nachweisen kann ein Ehefähigkeitszeugnis der Behörde des Heimatstaats gehören. Stellt der Staat kein anerkennungsfähiges Zeugnis aus oder ist dessen Beschaffung objektiv unmöglich, bereitet das Standesamt einen Befreiungsantrag an die Präsidentin oder den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts vor. Stellen Sie den Antrag nicht unmittelbar und nehmen Sie nicht an, die Staatsangehörigkeit allein garantiere die Befreiung.

Jede frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft muss durch Tod, Scheidung beziehungsweise Aufhebung, Nichtigerklärung oder Umwandlung in die heutige Beziehung endgültig beendet sein. Eine ausländische Scheidung bedarf häufig der deutschen Anerkennung nach § 107 FamFG. Zuständig ist normalerweise die Landesjustizverwaltung am gewöhnlichen Aufenthalt eines Ehegatten; lebt keiner in Deutschland, richtet sich die Zuständigkeit nach der geplanten neuen Eheschließung und letztlich nach Berlin. Eine Ablehnung kann durch das Oberlandesgericht überprüft werden (Anerkennung ausländischer Scheidungen).

Der Wohnsitz bestimmt die Zuständigkeit des Standesamts, nicht das Recht zu heiraten. Melden Sie die Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts einer der beiden Personen an. Lebt keine in Deutschland, ist das Standesamt des geplanten Trauungsorts zuständig. Nach positiver Prüfung kann das Paar im Allgemeinen bei einem anderen deutschen Standesamt heiraten, nachdem die Unterlagen dorthin übermittelt wurden.

Deutsche, EU-, Drittstaats-, Arbeitnehmer-, Studierenden-, Familien-, Selbstständigen- oder Besuchereigenschaft ersetzen die personenstandsrechtliche Prüfung nicht. Auch ohne langfristigen deutschen Aufenthalt ist eine Eheschließung möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen und die örtliche Zuständigkeit erfüllt sind. Die Ehe verleiht nicht automatisch Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, Versicherung, Steuervorteil oder Staatsangehörigkeit. Familiennachzug richtet sich danach, ob die Bezugsperson deutsch ist, vom EU-Freizügigkeitsrecht profitiert oder einen Drittstaatstitel besitzt, sowie nach der Echtheit der Beziehung und den Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens.

Liegen konkrete Anhaltspunkte für Zwang, Täuschung oder die gemeinsame Absicht vor, keine ehelichen Pflichten zu übernehmen, darf das Standesamt Fragen stellen. Ein echtes Paar sollte wahrheitsgemäß und übereinstimmend antworten. Dass ein Aufenthaltstitel eine Folge der Ehe sein kann, macht eine wirkliche Ehe für sich genommen nicht unwirksam. Drohung, fehlende Möglichkeit zur Ablehnung, erhebliche Täuschung oder eine Scheinehe können die Versagung oder spätere Aufhebung begründen (Aufhebungsgründe). Gehen Sie die Ehe niemals nur wegen familiären Drucks, eines Arbeitgebers, einer Vermittlungsperson oder einer Aufenthaltsfrist ein.

Benötigte Unterlagen

Identität, Geburt, Wohnsitz, Ehefähigkeit, Scheidung, Tod, Übersetzung, Apostille und Namensführung belegen

Bestellen Sie nur die exakten Fassungen und Ausstellungsdaten, die das zuständige Standesamt vorgibt.

Beginnen Sie für beide Personen mit gültigen Reisepässen oder anerkannten Identitätsdokumenten. Das Standesamt zeichnet den Personenstand anschließend anhand öffentlicher Register nach: aktueller Geburtsregisterauszug oder ausländische Geburtsurkunde, Wohnsitz- oder Melderegisterbescheinigung, Staatsangehörigkeitsnachweis, wenn der Pass nicht ausreicht, sowie Unterlagen zu jeder relevanten früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft. In manchen Gemeinden können deutsche Registerdaten intern abgerufen werden; verlassen Sie sich jedoch nicht auf einen automatischen Datenaustausch zwischen Behörden.

Für eine frühere Beziehung werden häufig die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, das rechtskräftige Scheidungs- oder Aufhebungsurteil samt Rechtskraftnachweis, die Sterbeurkunde oder der Umwandlungsnachweis verlangt. Erfolgte die Scheidung im Ausland, fügen Sie die deutsche Anerkennungsentscheidung bei, sofern nicht eindeutig eine EU-Regelung oder gesetzliche Ausnahme greift. Ein Beschluss ohne Nachweis der Rechtskraft ist oft unvollständig.

Grenzüberschreitende Urkunden müssen Echtheit und Inhalt belegen

Eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann ein aktuelles Ehefähigkeitszeugnis oder die für eine Befreiung durch das Oberlandesgericht erforderlichen Unterlagen benötigen. Dazu können Personenstands-, Wohnsitz-, Staatsangehörigkeits-, Vorehe- und Heimatrechtsnachweise gehören. Staat, ausstellende Behörde und Dokumentenform sind entscheidend. Ersetzen Sie die geforderte Urkunde nicht durch ein Botschaftsschreiben, eine eidesstattliche Ledigkeitsversicherung oder einen Online-Auszug, sofern das Standesamt dies nicht akzeptiert.

Ausländische öffentliche Urkunden können eine Apostille oder Legalisation und eine vollständige deutsche Übersetzung durch eine anerkannte beeidigte Übersetzungsperson erfordern. Erfasste öffentliche Urkunden aus der EU, darunter Nachweise zu Geburt, Ehe, Scheidung, Name, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, müssen grundsätzlich ohne Apostille als echt angenommen werden; ein mehrsprachiges Standardformular kann den Übersetzungsbedarf verringern. Diese EU-Regel entscheidet nicht über die Rechtswirkung der Urkunde (öffentliche Urkunden in der EU).

Gültigkeitszeiträume hängen vom Dokument und vom Standesamt ab. Deutsche Registerauszüge und Meldebescheinigungen werden häufig in aktueller Fassung verlangt. Der Berliner Dienst für Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung fordert beispielsweise bestimmte deutsche Registerauszüge, die bei der Anmeldung höchstens sechs Monate alt sein dürfen. Hamburg nennt für einige ausländische Antragstellende eine höchstens vier Wochen alte Aufenthaltsbescheinigung. Das sind örtliche Beispiele, keine bundesweite Regel. Lassen Sie sich für jeden Nachweis das verlangte Ausstellungsdatum schriftlich bestätigen.

Bringen Sie für die Namenswahl aktuelle Geburts- und Familiennamensnachweise, frühere Namensänderungsurkunden, Einbürgerungsunterlagen und bei einer erwogenen Rechtswahlerklärung Nachweise zum ausländischen Recht mit. Geben Sie Schreibweise, diakritische Zeichen, Reihenfolge, Bindestrich und jeden früheren Namen durchgehend identisch an. Ein Ehename kann bei der Trauung oder später bestimmt werden; eine nachträgliche Erklärung bedarf grundsätzlich der vorgeschriebenen Beglaubigung.

Versenden Sie unersetzliche Originale nie, ohne Empfangsadresse, Rückgabeweg und Sendungsverfolgung zu bestätigen. Legen Sie je nach Vorgabe Originale oder beglaubigte Kopien sowie vom Standesamt akzeptierte Übersetzungen vor. Bewahren Sie Farbscans, Beglaubigungsseiten, Apostillen, Umschläge, Zahlungsbelege und ein nummeriertes Verzeichnis auf. Ist eine Urkunde nicht beschaffbar, dokumentieren Sie Behördenanfragen, Ablehnungen, Vernichtung, Konflikt, Vertreibung oder die Lage im Herkunftsstaat und fragen Sie, welchen Ersatznachweis Standesamt oder Gericht akzeptiert.

Abschlusskontrolle: Namen und Geburtsdaten stimmen in Pass und Personenstandsurkunden überein; alle Staatsangehörigkeiten sind offengelegt; Anschrift und Familienstand sind aktuell; jede Scheidung ist rechtskräftig und, falls nötig, anerkannt; die Übersetzung umfasst Stempel und Randvermerke; die Apostille gehört zum richtigen Original; die Dolmetschperson ist unabhängig; und der gewünschte Familienname ist nach dem anwendbaren Recht zulässig. Korrigieren Sie zuerst den Fehler im Ursprungsregister oder Pass, bevor Sie doppelte Übersetzungen kaufen.

Schritt für Schritt

Persönliche Checkliste einholen, Auslandsfragen klären, anmelden, Akte übermitteln, heiraten und Register aktualisieren

Schließen Sie die rechtliche Prüfung vor festen Feierbuchungen ab und sichern Sie Nachweise von der ersten Anfrage bis zur letzten Änderung.

  1. Kontaktieren Sie das Standesamt am gemeldeten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einer der beiden Personen. Lebt keine in Deutschland, wenden Sie sich an das Standesamt des geplanten Trauungsorts. Senden Sie zunächst ein sachliches Personenprofil statt Unterlagen an eine ungeprüfte Adresse und verlangen Sie die persönliche Checkliste, zugelassene Übersetzungspersonen, Regeln zur Prüfung ausländischer Urkunden, den Terminweg, die Gebührenübersicht und den frühestmöglichen Trauungszeitraum.

  2. Beseitigen Sie vorgelagerte Hindernisse. Lassen Sie eine ausländische Scheidung anerkennen, wenn dies erforderlich ist. Bestellen Sie neue Personenstandsurkunden, Apostillen oder Legalisationen und Übersetzungen in der vom Standesamt vorgegebenen Reihenfolge. Wird ein ausländisches Ehefähigkeitszeugnis verlangt, beschaffen Sie es. Kann es nicht ausgestellt oder anerkannt werden, geben Sie dem Standesamt die Unterlagen für die Befreiung, damit es den Antrag an das Oberlandesgericht vorbereiten kann.

  3. Entscheiden Sie über die Namen und lassen Sie sich zu Vermögen, Erbe, Abstammung, Aufenthalt und Steuern beraten, wenn die Folgen erheblich sind. Ein deutscher Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Personen notariell beurkundet werden (notarielle Form). Verzögern Sie die Standesamtsakte nicht wegen eines freiwilligen Vertrags zur Feier, schließen Sie aber jede erforderliche Vereinbarung vor dem Ereignis, das sie regeln soll.

Anmeldung und Trauung abschließen

  1. Erscheinen Sie zum Anmeldetermin mit Originalen, Übersetzungen, Identitätsnachweisen, einer eventuell erforderlichen Dolmetschperson und der Zahlung. Üblicherweise sind beide anwesend. Ist eine Person verhindert, fragen Sie, ob für die Anmeldung eine schriftliche Vollmacht akzeptiert wird. Sind beide verhindert, ist eine schriftliche Anmeldung im gesetzlichen Rahmen möglich; Form und Beglaubigung bestimmt jedoch das Standesamt. Verlangen Sie Quittung, Vorgangsnummer, ein Verzeichnis einbehaltener Originale und eine schriftliche Liste fehlender Unterlagen.

  2. Beantworten Sie Nachforderungen zu Dokumenten oder Gesprächsterminen. Das Standesamt prüft die Ehefähigkeit und kann weitere Nachweise verlangen, wenn öffentliche Register nicht ausreichen. Wird kein Ehehindernis festgestellt, teilt es mit, dass die Eheschließung stattfinden darf. Diese Entscheidung bindet das ausführende Standesamt sechs Monate, sofern sich keine maßgeblichen Tatsachen ändern (Verfahrensrecht). Melden Sie eine neue Ehe, eine Änderung des früheren Personenstands, der Staatsangehörigkeit, des Namens, Wohnsitzes oder einer anderen Ehevoraussetzung sofort.

  3. Buchen Sie die rechtswirksame Trauung ausschließlich innerhalb dieses Zeitfensters. Nach Übermittlung der geprüften Akte können Sie grundsätzlich ein anderes deutsches Standesamt wählen. Klären Sie Regeln zu besonderem Trauort, Barrierefreiheit, Dolmetschperson, Gästen, Sicherheit, Trauzeugen, Musik und Ausweisen gesondert. Beide Personen müssen erscheinen und persönlich zustimmen. Eine Eheschließung durch Stellvertretung ist nicht möglich.

  4. Prüfen Sie den Traueintrag vor der Unterschrift: bisherige und künftige Namen, Geburtsangaben, Datum, Ort, gewähltes Namensrecht und Dolmetschperson. Bestellen Sie genügend Eheurkunden. Verwenden Sie die internationale Urkunde nur dort, wo sie akzeptiert wird, und einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister, wenn vollständige Daten oder Hinweise nötig sind. Bewahren Sie das Original sicher auf und geben Sie Kopien gezielt heraus.

  5. Ersetzen Sie nach einer Namensänderung betroffene deutsche Personalausweise und Reisepässe, Aufenthaltsdokumente, Führerscheindaten und Berufsausweise. Aktualisieren Sie Arbeitgeber, Lohnabrechnung, gegebenenfalls Finanzamt, Kranken- und andere Versicherungen, Rente, Bank, Vermieter, Versorger, Hochschule, Fahrzeugdaten, Leistungen, Testamente, Vollmachten, Notfallkontakte und ausländische Behörden. Qualifizierte verheiratete Arbeitnehmer werden bei einer inländischen Eheschließung grundsätzlich automatisch in IV/IV eingeordnet; eine andere Lohnsteuerklasse erfordert einen gesonderten Antrag. Eine Auslandsehe muss möglicherweise aktiv nachgewiesen werden.

  6. Beantragen Sie für den Familienaufenthalt mit dem Ehenachweis das passende Verfahren für deutsche, unionsrechtliche oder drittstaatsangehörige Bezugspersonen. Warten Sie nicht auf ein Dokument mit neuem Namen, wenn eine aufenthaltsrechtliche Frist mit der gültigen Urkunde und einer Erläuterung gewahrt werden kann. Sichern Sie jeden Eingangsbeleg und den abschließend aktualisierten Datensatz.

Kosten und Dauer

Kosten für Standesamt, Auslandsrecht, Befreiung, Urkunden, Übersetzung, Trauung, Notar und Reise planen

Örtliche Amtsgebühren können überschaubar sein, während Auslandsurkunden, Prüfungen, Dolmetschen, Reise und besondere Trauorte das Budget bestimmen.

Bitten Sie die Gemeinde um eine schriftliche Kostenberechnung, da das Gebührenrecht der Länder und die örtlichen Zusatzangebote voneinander abweichen. Zum rechtlichen Budget können Anmeldung und Prüfung der Ehefähigkeit, Zuschlag für ausländisches Recht, Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiungsverfahren, Anerkennung einer ausländischen Scheidung, Urkundenprüfung durch eine Auslandsvertretung, eidesstattliche Versicherung, Namenserklärung, Aktenübermittlung, Trauung bei einem anderen Standesamt, Termin außerhalb der Öffnungszeiten, externer Trauort, Urkunden und die Suche nach einem unbekannten Registereintrag gehören.

Berlin veranschaulicht die Struktur, nicht einen bundesweiten Tarif. Nach dem Stand vom 25. August 2026 nennt der Dienst für Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung 45 EUR für Anmeldung und Ehefähigkeitsprüfung, 45 EUR je Person, deren ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, einkommensabhängige Kosten für die Befreiung durch das Oberlandesgericht, 30 EUR für eine eidesstattliche Versicherung, 40 EUR für die Trauung bei einem anderen Standesamt, 80 EUR außerhalb der Öffnungszeiten, 75 bis 150 EUR außerhalb der Amtsräume, 12 EUR für eine normale oder internationale Urkunde und 6 EUR für jede gleichzeitig bestellte weitere Ausfertigung derselben Art (Berliner Gebühren).

Hamburg berechnet derzeit mindestens 74,50 EUR für die Anmeldung der Eheschließung; für Urkunden, Namenserklärungen, ein anderes Standesamt, Samstagstermine oder externe Trauorte kommt mehr hinzu. Für die Trauung selbst fällt dort keine zusätzliche Gebühr an, wenn sie bei demselben Wohnsitzstandesamt stattfindet, das die Anmeldung bearbeitet hat; besondere Orte und Zeiten kosten extra (einfache Trauung). Andere Länder und Gemeinden haben abweichende Sätze.

Die tatsächlichen Auslandskosten einrechnen

Ermitteln Sie den Preis jeder Geburts-, Ehe-, Scheidungs-, Sterbe-, Wohnsitz- und Ehefähigkeitsurkunde bei der ausstellenden Behörde. Rechnen Sie beglaubigte Kopien, Apostille oder Legalisation, Kurier, internationale Bankgebühr, Botschaftstermin, beeidigte deutsche Übersetzung, Urkundenprüfung, Dolmetschperson, Reise und Unterkunft hinzu. Läuft eine Urkunde vor der Einreichung ab, muss unter Umständen alles neu beschafft werden. Bestellen Sie erst, nachdem das Standesamt die genaue Fassung bestätigt hat.

Die Gebühr für Scheidungsanerkennung oder Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis kann von Einkommen, Landesrecht oder Komplexität abhängen. Die Kosten eines Ehevertrags berechnet die notarielle Stelle anhand gesetzlicher Geschäftswerte und der Vereinbarung; möglicherweise möchte jede Seite zusätzlich unabhängigen Rechtsrat. Aufenthaltssachen, neue Identitäts- und Aufenthaltsdokumente, Steuerberatung und Auslandsregistrierung sind getrennte Budgets.

Für eine einfache standesamtliche Trauung brauchen Sie weder gewerbliche Hochzeitsplanung, Fotografie, Ringe, Trauzeugen oder Empfang noch einen besonderen Ort oder kostenpflichtigen Wunschtermin. Halten Sie freiwillige Ausgaben für die Feier vertraglich von der rechtlichen Genehmigung getrennt. Vereinbaren Sie bei Ort, Reise und Dienstleistern Erstattungs- oder Verschiebungsbedingungen, bis ausländisches Recht und Unterlagen geklärt sind. Lesen Sie vor Abschluss einer Hochzeitsversicherung deren Ausschlüsse.

Es gibt keine verlässliche bundesweite Bearbeitungsdauer. Ein einfacher inländischer Fall kann sich nach der örtlichen Terminkapazität richten; Anerkennung einer Auslandsscheidung, Befreiung, Echtheitsprüfung und fehlende Register können Monate beanspruchen. Die positive Prüfung des Standesamts ist sechs Monate nutzbar, beantragen Sie sie daher im Verhältnis zur Trauung nicht zu früh. Traukalender können bereits vor der rechtlichen Anmeldung öffnen, doch eine Reservierung ist keine Genehmigung.

Meiden Sie Vermittler, die garantierte Termine, Befreiungen, Scheinehepartner, ungeprüfte ausländische Urkunden, Übersetzungen ohne erforderliche Zulassung oder Zugang zu einer angeblich geheimen Standesamtsliste verkaufen. Amtliche Formulare und erste Hinweise erhalten Sie bei den Behörden. Zahlen Sie nur an benannte öffentliche Stellen, überprüfte Übersetzungspersonen, Notariate und vertraglich gebundene Dienstleister und bewahren Sie Gebührenbescheid und Quittung auf.

Gültigkeit und danach

Sechsmonatsfrist nutzen, Ehenachweis sichern, Name und Steuer ändern, Familienaufenthalt beantragen und Umzug regeln

Die Ehe läuft nicht ab, doch Zustimmung, Ausgangsurkunden, Ausweise, Aufenthaltserlaubnis und spätere Erklärungen folgen eigenen Fristen.

Die positive Ehefähigkeitsprüfung des Standesamts gilt sechs Monate ab der Mitteilung. Die Trauung muss exakt innerhalb dieses Zeitraums stattfinden; andernfalls werden Anmeldung und Prüfung wiederholt. Eine maßgebliche Änderung vor der Eheschließung muss gemeldet werden und kann die Zustimmung verändern oder entfallen lassen. Bewahren Sie die Mitteilung und bei einer Trauung durch ein anderes Standesamt auch die Übermittlungsbestätigung auf.

Für die Ausgangsurkunden gelten eigene Aktualitätsanforderungen. Wird die Trauung verschoben, fragen Sie, welche Geburts-, Wohnsitz-, Ehefähigkeits- oder Personenstandsnachweise neu ausgestellt werden müssen und ob vorhandene Übersetzungen und Apostillen weiterverwendet werden können. Nehmen Sie niemals an, dass das sechsmonatige Prüfungsfenster automatisch die zugrunde liegende ausländische Urkunde verlängert.

Die Ehe nachweisen und praktisch umsetzen

Eine Eheurkunde hat kein reguläres Ablauf- oder Erneuerungsdatum. Ersatzurkunden bestellen Sie beim Standesamt, das das Eheregister führt, in der Regel also beim Traustandesamt. Normale, internationale und beglaubigte Registerfassungen dienen unterschiedlichen Empfängern. Spätere Namensänderungen oder eine Scheidung werden als Hinweise eingetragen; eine neue Urkunde kann diese wiedergeben (Weg zur Eheurkunde).

Ändert sich der Familienname, wird ein deutscher Personalausweis mit dem alten Namen ungültig. Beantragen Sie unverzüglich einen neuen, sofern nicht bereits ein gültiger Reisepass oder vorläufiger Reisepass den neuen Namen ausweist; prüfen Sie auch die Dokumente von Kindern, deren Name sich geändert hat (Aktualisierung des Ausweises). Stimmen Sie Pass und Reisebuchungen so ab, dass die Namen übereinstimmen. Ausländische Staatsangehörige müssen zunächst das Pass-Namensverfahren ihres Heimatstaats durchlaufen und anschließend das deutsche Aufenthaltsdokument ändern.

Bei der Lohnabrechnung werden qualifizierte Ehegatten, die im Inland geheiratet haben, grundsätzlich ab dem ersten Tag des Heiratsmonats in die Steuerklassen IV/IV eingeordnet. Ein Antrag auf III/V oder IV mit Faktor wird nach den geltenden Regeln wirksam und muss für das laufende Jahr grundsätzlich bis 30. November bei der Finanzbehörde eingehen (steuerliche Änderung). Die gewählte Lohnsteuerklasse bestimmt nicht automatisch die endgültige Jahressteuer. Prüfen Sie das aktuelle Recht und mögliche Erklärungspflichten.

Die Eheschließung verlängert weder Visum noch Aufenthaltstitel. Beantragen Sie vor Ablauf des bestehenden Titels oder rechtmäßigen Aufenthalts den passenden Familiennachzug und legen Sie gültige Eheurkunde, Status der Bezugsperson, Wohnraum, Lebensunterhalt, Versicherung, Sprachkenntnisse und weitere verfahrensspezifische Nachweise vor. Für Familienangehörige nach EU-Freizügigkeitsrecht, von Deutschen und von drittstaatsangehörigen Bezugspersonen gelten unterschiedliche Regeln. Bewahren Sie den Eingangsbeleg der Ausländerbehörde auf.

Ein Umzug vor der Trauung kann den einfachsten Standesamtskontakt ändern, macht eine bereits angenommene Akte jedoch nicht automatisch unwirksam. Informieren Sie sowohl das prüfende als auch das Traustandesamt. Ein Umzug ins Ausland nach der Ehe kann Steuer-, Güter-, Erb-, Namens- und Scheidungsrecht verändern. Registrieren Sie die Ehe im Ausland nur, wenn das betreffende Land dies verlangt oder sinnvoll ermöglicht.

Rückwärts planen: persönliche Checkliste vor nicht erstattungsfähigen Ausgaben einholen; ausländische Scheidung und Ehefähigkeit mehrere Monate vorher klären; aktuelle Urkunden im vom Standesamt genannten Zeitraum bestellen; frühestens sechs Monate vor der rechtswirksamen Trauung anmelden; Aktenübermittlung und Dolmetschperson rechtzeitig bestätigen; bei der Trauung Urkunden bestellen; Namensdokumente ersetzen und Aufenthaltssache unmittelbar danach einreichen.

Bei Arbeitsplatzwechsel oder Studienabschluss aktualisieren Sie Familienversicherung und Lohnabrechnung getrennt. Bei Trennung dokumentieren Sie das Trennungsdatum, Wohnung, Kinder, Finanzen sowie aufenthalts- und steuerrechtliche Folgen und holen Rat ein. Eine Ehe endet nur durch Tod, rechtskräftige Scheidung oder eine andere rechtlich wirksame Auflösung, nicht durch Auszug, Abmeldung oder Verlassen Deutschlands.

Probleme und Lösungen

Fehlende Urkunden, Auslandsscheidung, Namenskonflikte, Verzögerung, Ablehnung, Zwang, Betrug und Urkundenfehler lösen

Klären Sie, ob Nachweise, ausländische Rechtswirkung, die Entscheidung des Standesamts, Sicherheit, Betrug oder ein getrenntes Aufenthaltsverfahren blockieren.

Fehlt eine Urkunde, wenden Sie sich erneut an das ausstellende Register oder Archiv und bestellen Sie die genaue vollständige, beglaubigte Fassung. Wurde der Eintrag vernichtet oder stellt keine Behörde ihn aus, sammeln Sie amtliche Negativbescheinigungen, Archivsuchergebnisse, alternative Register, Schul- oder Religionsunterlagen, Zeugenaussagen und die Identitätsgeschichte. Übergeben Sie dem Standesamt eine Chronologie und fragen Sie, welchen Ersatznachweis oder Weg über eine eidesstattliche Versicherung es akzeptiert. Kaufen Sie niemals eine gefälschte Ledigkeits- oder Geburtsurkunde.

Bei einer zu alten Urkunde klären Sie, ob nur das Ausgangsdokument neu ausgestellt werden muss oder auch Übersetzung, Apostille und Überprüfung zu wiederholen sind. Eine geänderte Seite oder neue Randbemerkung kann eine alte Übersetzung unvollständig machen. Bei abweichender Schreibweise korrigieren Sie möglichst das Ursprungsregister oder den Pass; bitten Sie die Übersetzungsperson nicht, Namen stillschweigend anzugleichen.

Ausländische Rechtswirkung, Standesamtsablehnung und Sicherheit trennen

Eine nicht anerkannte Auslandsscheidung wird durch einen neuen Heiratsantrag nicht geheilt. Ermitteln Sie, ob eine EU-Anerkennungsregel, die Heimatstaatenausnahme oder das Landesverfahren gilt, beschaffen Sie Rechtskraft- und Zustellungsnachweis und reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Justizverwaltung ein. Gehen Sie gegen eine Ablehnung über den genannten Weg zum Oberlandesgericht vor. Bei streitiger Zustellung, ordre public, religiösen oder außergerichtlichen Scheidungen sowie mehrfacher Staatsangehörigkeit ist familienrechtliche Beratung sinnvoll.

Verzögert sich die Bearbeitung beim Standesamt, lassen Sie sich Aktenzeichen, Datum der Vollständigkeit, noch ausstehende Behördenantwort, Folgen für das Ablaufen der Zustimmung und den nächsten Prüftermin schriftlich bestätigen. Eskalieren Sie Verwaltungsprobleme an die Amtsleitung oder Aufsichtsbehörde. Verweigert das Standesamt eine Amtshandlung, kann eine beteiligte Person nach § 49 PStG beim zuständigen Gericht beantragen, das Standesamt dazu anzuweisen; das Amt kann einen Zweifelsfall auch selbst vorlegen (gerichtliche Anweisung). Beschaffen Sie vor dem Antrag die schriftliche Ablehnung und Rechtsbehelfsbelehrung.

Eine religiöse Zeremonie allein begründet keinen deutschen Personenstand. Fand sie im Ausland statt, prüfen Sie das Recht des Trauungsorts und die Ehefähigkeit beider Personen, statt sie automatisch als wirksam oder unwirksam zu bezeichnen. Geben Sie keinen ledigen Personenstand an, solange diese Frage ungeklärt ist.

Bei Zwang, Drohungen, Wegnahme von Dokumenten, Einsperren, geplanter Verschleppung ins Ausland oder Gewalt kontaktieren Sie in einer akuten Lage Polizei oder Rettungsdienst und vertraulich eine spezialisierte Beratungsstelle zu Zwangsheirat, häuslicher Gewalt, Jugend- oder Opferhilfe. Nutzen Sie kein von der Familie kontrolliertes Telefon, E-Mail-Konto, keine solche Dolmetschperson und keine kontrollierte Adresse. Das Standesamt muss die freie persönliche Zustimmung jeder Person erhalten. Ein Sicherheitsplan kann dringlicher sein als die Konfrontation der Familie oder eine öffentliche Absage.

Eine Vermittlung, die Ehepartner, garantierten Aufenthalt, Stellvertretertrauung, gefälschte Scheidung, bezahlte Termine oder geheime Zahlungen anbietet, ist ein ernstes Warnsignal. Sichern Sie Nachrichten und Zahlungsbelege, senden Sie keine weiteren Unterlagen oder Gelder, schützen Sie Konten und wenden Sie sich an Bank, Polizei und aufenthaltsrechtliche Beratung. Auch eine echte Ehe kann aufenthaltsrechtlich geprüft werden; antworten Sie mit wahrheitsgemäßen Nachweisen zur Beziehung und gemeinsamen Lebensführung statt mit einstudierten Geschichten.

Ist die Eheurkunde fehlerhaft, vergleichen Sie sie mit Pässen, unterschriebenem Traueintrag und Ausgangsurkunden. Beantragen Sie die Berichtigung beim registerführenden Standesamt und legen Sie maßgebliche Nachweise vor. Falsche Folgedaten bei Steuer, Versicherung oder Aufenthalt müssen anschließend jeweils gesondert korrigiert werden.

Fachkundige Beratung ist angemessen bei streitiger Auslandsscheidung, fehlendem Personenstand, kollidierenden Heimatrechten, früherer Kinderehe, Zwang, Scheinehevorwürfen, erheblichem Vermögen oder Unternehmen, internationalem Ehevertrag, Abstammung, Erbschaft, Aufenthaltsablehnung oder Gerichtsverfahren. Fragen Sie bei entsprechenden wirtschaftlichen Voraussetzungen nach Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe und wahren Sie zugleich jede Frist der Hauptsache.

Hinweise von European Commission

Offizielle Quellen zu Ehe und Partnerschaft

Prüfen Sie die wichtigsten Angaben (Standesamt, Eheschließung) anhand von European Commission und weiteren offiziellen Quellen auf Bundes- und Kommunalebene.

Hauptquellen

So gehört „Ehe und Partnerschaft“ zum Thema „Anmeldung“

Was über Ehe und Partnerschaft hinaus wichtig ist

Dieser Guide zeigt, wie „Ehe und Partnerschaft“ mit dem Thema „Anmeldung“ und angrenzenden Verfahren in Deutschland zusammenhängt.

Verwandte Aufgaben im Bereich „Anmeldung“ in Deutschland

Weitere Guides rund um Ehe und Partnerschaft in Deutschland

Nachdem Sie den Schritt „Ehe und Partnerschaft“ in Deutschland abgeschlossen haben, können weitere Unterlagen, Fristen oder Entscheidungen wichtig werden. Entdecken Sie passende Guides zum Thema „Anmeldung“, damit der nächste Schritt nicht überraschend kommt und bereits Erledigtes nicht gefährdet.

Deutschland

Anmeldung

Deutsche Steuer- und Versicherungsnummern

Steuer-ID, Versicherungsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID

Persönliche Steuer-, Sozialversicherungs- und Unternehmenskennungen nach Zweck, Aussteller, Fundstelle und Antrag unterscheiden.

SteueridentifikationsnummerVersicherungsnummer
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Deutschland

Anmeldung

Geburt in Deutschland registrieren

Standesamt, Elternschaft, Name, Urkunden, Versicherung und Aufenthalt

Geburt beim Standesamt nachweisen, Elternschaft und Namen klären und Urkunden, Versicherung, Leistungen sowie Aufenthalt anschließen.

GeburtsanzeigeGeburtsurkunde
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Deutschland

Anmeldung

Wohnsitzanmeldung in Deutschland

Unterlagen, Fristen und Sonderfälle bei Anmeldung und Umzug

So melden Sie eine echte Wohnung mit Identitätsnachweis und Wohnungsgeberbestätigung an und bewahren den richtigen amtlichen Nachweis auf.

AnmeldungWohnungsgeberbestätigung
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Deutschland

Anmeldung

Digitale Verwaltung in Deutschland

BundID, Online-Ausweis, ELSTER und Mein Unternehmenskonto

Den richtigen Zugang für einen Verwaltungsdienst wählen, sicher einrichten und Einreichungen sowie Fristen auch bei Portalfehlern nachweisen.

BundIDOnline-Ausweisfunktion
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Deutschland

Steuern

Steuern in Deutschland verstehen

Steuerwohnsitz, Lohnsteuer, Selbstständigkeit, Kapital und Ausland

Steuerwohnsitz und Einkunftsarten bestimmen und Lohnsteuer, Unternehmen, Kapital, Vermietung, Ausland und Fristen einordnen.

Steuerwohnsitz DeutschlandEinkommensteuer
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Deutschland

Aufenthaltstitel

Arbeitserlaubnis in Deutschland

Fachkräfte, Blaue Karte, Berufserfahrung, Anerkennung und Jobwechsel

Beschäftigungswege nach Qualifikation, Job und Gehalt vergleichen und Anerkennung, Zustimmung, Visum, Einreise und Wechsel planen.

Arbeitsvisum Deutschlandqualifizierte Beschäftigung
14 Min. LesezeitLeitfaden lesen

Deutschland

Universitäten

Studiengebühren und Studienkosten

Gebührenausnahmen, Semesterbeitrag, Lebenshaltung, Sperrkonto und Hilfe

Gebühren, Semesterbeitrag und Lebenshaltung realistisch kalkulieren und Finanzierungsnachweis, Stipendium, Arbeit, Kredit und Nothilfe planen.

Studiengebühren DeutschlandSemesterbeitrag
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Deutschland

Leistungen

Unterstützung bei Arbeitslosigkeit

ALG, Grundsicherung, Nebenjob, Sperrzeit, U1/U2 und Widerspruch

Arbeitslosengeld und Grundsicherung unterscheiden und Meldung, Versicherungszeit, Nebenverdienst, Gesundheit, Sperrzeit und Rechtsmittel planen.

ArbeitslosengeldALG I
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Deutschland

Universitäten

Hochschulbewerbung in Deutschland

Direktbewerbung, uni-assist, VPD, Hochschulstart und Studienkolleg

Bewerbungsroute und Zugang prüfen und Portale, Sprache, Dokumente, Gebühren, Fristen, Zulassung und Einschreibung koordinieren.

Hochschulbewerbunguni-assist
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Wie geht es weiter

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