Gdynia
Urząd Miasta Gdyni — Urząd Stanu Cywilnego
al. Marszałka Piłsudskiego 52/54, Archiwum: sala 27; transkrypcja według rodzaju aktu: pokoje 17, 18, 20, 81-382 Gdynia
Buche einen Besuch telefonisch oder online, und frag bei polnischer Staatsbürgerschaft, ob die Übertragung Pflicht ist.
Antrag, Ausweis, ausländische Originalurkunde, erforderliche beglaubigte Übersetzung und Zahlungsnachweis vorbereiten. Übersetzungsbefreiung für das genaue mehrsprachige Dokument prüfen; nicht jede mehrsprachige Urkunde ist automatisch befreit. Beglaubigung hängt vom Herkunftsstaat und geltenden Regeln ab; erfasste öffentliche EU-Urkunden sind von Legalisation befreit. Fehlende Namenserklärungen für Ehepartner oder Kinder können gegebenenfalls zusammen mit dem Antrag abgegeben werden. Bei vorhandenem polnischen Eintrag die Anpassung an polnische Namensschreibweise erfragen.