Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde in Polen beantragen

Abschriften gibt es beim Standesamt, dem Urząd Stanu Cywilnego

Geburten, Heiraten und Sterbefälle werden in Polen im Personenstandsregister eingetragen, und eine beglaubigte Abschrift, odpis aktu stanu cywilnego genannt, stellt ein Standesamt (USC) aus. Meist kannst du zwischen Kurzauszug, vollständiger Abschrift und mehrsprachiger Fassung wählen. Antragsberechtigt ist die betroffene Person, aber auch, wen sie bevollmächtigt oder wer ein rechtliches Interesse nachweist. Ein Ereignis im Ausland muss erst in Polen eingetragen werden, bevor du eine polnische Abschrift bekommst.

So funktioniert es

Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde beantragen

Bestelle eine amtliche Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde beim Standesamt.

Eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde brauchst du zum Beispiel für einen Aufenthaltsantrag, eine Heirat, einen Erbfall oder eine Namensänderung. Ausgestellt wird sie meist vom Standesamt am Ort des Ereignisses, nicht an deinem heutigen Wohnort. Kläre, ob eine vollständige Abschrift, ein Auszug oder eine mehrsprachige Fassung verlangt wird und ob du für das Ausland eine Legalisation oder Apostille brauchst. Viele Standesämter nehmen Bestellungen online oder per Post an.

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Jede Stadt regelt selbst, wie sie Anträge annimmt

Standesämter, die Urkunden ausstellen

Öffne ein Standesamt, um zu sehen, ob es Anträge am Schalter, per Post oder online annimmt, wie es mit älteren Papiereinträgen umgeht und was du mitbringst.

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Standesämter für Personenstandsurkunden

Stöbere durch die Standesämter, die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausstellen, und prüfe vor dem Besuch, wie jedes Anträge annimmt.

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