Deinen Wegzug melden, wenn du aus Polen ins Ausland ziehst
Eine kurze Meldung, die deine Adressanmeldung beim Gemeindeamt aktualisiert
Polnische Staatsbürger, die länger oder für immer ins Ausland gehen, teilen das dem Amt ihres Wohnorts mit, per zgłoszenie wyjazdu za granicę. Ein endgültiger Wegzug hebt deine dauerhafte und deine vorübergehende Anmeldung auf, ein längerer vorübergehender Aufenthalt nur die vorübergehende. Die Meldung ist spätestens am Tag deiner Abreise fällig, und bei einer Rückkehr meldest du auch diese. Steuern, Sozialversicherung und Aufenthaltsfragen regelt sie nicht. Ausländische Einwohner fragen ihr Amt, was für sie gilt.