Bielsko-Biała
Urząd Stanu Cywilnego w Bielsku-Białej — Archiwum
pl. Ratuszowy 5, 43-300 Bielsko-Biała
Beantrage persönlich, per Post, über ein polnisches Konsulat oder durch einen Bevollmächtigten.
Ausweis, Antrag, vollständige ausländische Urkunde oder von der ausstellenden Behörde beglaubigte Kopie sowie erforderliche polnische Übersetzung eines vereidigten Übersetzers oder Konsulats vorbereiten. Fehlt der Ehename in der Heiratsurkunde, ist eine Erklärung vor dem USC (Standesamt) oder Konsul erforderlich. Apostille oder Legalisation vorab klären.