Maastricht
Gemeente Maastricht – GemeenteLoket
Mosae Forum 10, 6211 DW Maastricht
Kläre zuerst die Legalisation, buche dann den Termin und plane vier bis zwölf Wochen für die Eintragung ein.
Bring einen gültigen Ausweis und die Originaldokumente mit nötiger Legalisation und Übersetzung mit. Niederländische, französische, deutsche und englische Dokumente benötigen normalerweise keine Übersetzung; bei Zweifeln kann die Gemeinde eine verlangen. Andere Sprachen erfordern einen in den Niederlanden vereidigten Übersetzer; ausländische Übersetzungen können zusätzlich legalisiert werden müssen. Bei einer ausländischen Ehe oder Partnerschaft klären, ob die Erklärung nach Artikel 2.9 Absatz 1 Wet BRP (niederländisches Melderegister) nötig ist; Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und nationale Ausnahmen zählen. Beispielsweise sind ausländische Ehen über zehn Jahre oder bereits beendete Ehen ausgenommen. Falls nötig, die Erklärung gemeinsam ausfüllen, unterschreiben und mitbringen. Für bestimmte öffentliche Urkunden aus einem anderen EU-Staat sieht die Verordnung (EU) 2016/1191 Ausnahmen von diesen üblichen Übersetzungs- und Legalisationsvorgaben vor. Erfasste Urkunden benötigen weder Legalisation noch Apostille. Ein passendes mehrsprachiges Standardformular der ausstellenden Behörde kann eine Übersetzung ersetzen. Ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, muss eine in einer akzeptierten Sprache von einem entsprechend qualifizierten Übersetzer in einem EU-Staat angefertigte Übersetzung akzeptiert werden. Kläre vor der Bezahlung mit der Gemeinde, ob dein Dokument erfasst ist und welche Sprache benötigt wird.