Breda
Gemeente Breda — Stadskantoor
Claudius Prinsenlaan 10, 4811 DJ Breda
Buche einen persönlichen Termin, um eine Geburt, Heirat oder einen Todesfall im Ausland erfassen zu lassen, und plane etwa vier Wochen ein.
Bring gültigen Ausweis und das ausländische Originaldokument einer zuständigen Behörde des Ereignislandes mit. In einschlägigen Partnerfällen verlangt Breda eine Kopie des gültigen Partnerausweises. Dokumente außerhalb Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch benötigen eine anerkannte beeidigte Übersetzung, die in den Niederlanden angefertigt wird. Prüf die länderspezifische Legalisation; nicht jedes Dokument braucht eine Apostille. Falls erforderlich bring die vollständige unterschriebene Ehe-/Partnerschaftserklärung oder Erklärung nach Artikel 2.9 Absatz 1 Wet BRP (niederländisches Melderegister) mit. Übersetzung und Legalisation können trotz kostenloser Registrierung kostenpflichtig sein; eine sofortige Anerkennung ist nicht zugesagt. Für bestimmte öffentliche Urkunden aus einem anderen EU-Staat sieht die Verordnung (EU) 2016/1191 Ausnahmen von diesen üblichen Übersetzungs- und Legalisationsvorgaben vor. Erfasste Urkunden benötigen weder Legalisation noch Apostille. Ein passendes mehrsprachiges Standardformular der ausstellenden Behörde kann eine Übersetzung ersetzen. Ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, muss eine in einer akzeptierten Sprache von einem entsprechend qualifizierten Übersetzer in einem EU-Staat angefertigte Übersetzung akzeptiert werden. Kläre vor der Bezahlung mit der Gemeinde, ob dein Dokument erfasst ist und welche Sprache benötigt wird.