Ämter, die ausländische Personenstandsurkunden in Belgien eintragen

Prüfe den ersten Schritt, bevor du Übersetzungen bestellst

Jedes Standesamt hat seinen eigenen Einstieg: Manche prüfen deine Unterlagen zuerst per E-Mail, bevor sie einen Besuch am Schalter anbieten, manche wollen für jeden Schritt eine eigene Buchung, und andere sagen dir, welche Übersetzungen und Beglaubigungen sie akzeptieren. Die Akte geht normalerweise an die Gemeinde, in der du zuletzt in Belgien gemeldet warst.

3 Ämter in Brüssel
  • Brüssel

    Brucity – Adaptation de l’état civil

    Rue des Halles 4, 1000 Brüssel

    Schick dein ausländisches Dokument zuerst per E-Mail zur Prüfung an die Stadt und buche erst danach den Schaltertermin.

    Bereite ausländische Urkunde, Verwaltungsentscheidung oder Urteil, französische oder niederländische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer und nur falls erforderlich Legalisation oder Apostille vor. Nichtbelgier fügen außerdem eine Kopie ihres nationalen Passes oder Ausweises mit den Änderungen bei. Nach Prüfung können weitere Nachweise verlangt werden. Zuständig ist grundsätzlich die Gemeinde deiner Hauptwohnung; dieser Dienst der Stadt Brüssel ist nicht für alle Gemeinden der Region zuständig.

  • Brüssel

    Brucity — Foreigners’ Office EU

    Rue des Halles 4, 1000 Brüssel

    Als EU-Bürger mit befristetem Aufenthalt schreibst du zuerst eine E-Mail und bringst die Originale erst nach der Antwort mit.

    Bereite ausländische Urkunde, Verwaltungsentscheidung oder Urteil, französische oder niederländische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer und nur falls erforderlich Legalisation oder Apostille vor. Nichtbelgier fügen außerdem eine Kopie ihres nationalen Passes oder Ausweises mit den Änderungen bei. Nach Prüfung können weitere Nachweise verlangt werden. Zuständig ist grundsätzlich die Gemeinde deiner Hauptwohnung; dieser Dienst der Stadt Brüssel ist nicht für alle Gemeinden der Region zuständig.

  • Brüssel

    Brucity — Foreigners’ Office non-EU

    Rue des Halles 4, 1000 Brüssel

    Bürger aus Nicht-EU-Ländern mit befristetem Aufenthalt starten per E-Mail und fragen nach, falls die Zuständigkeit unklar ist.

    Bereite ausländische Urkunde, Verwaltungsentscheidung oder Urteil, französische oder niederländische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer und nur falls erforderlich Legalisation oder Apostille vor. Nichtbelgier fügen außerdem eine Kopie ihres nationalen Passes oder Ausweises mit den Änderungen bei. Nach Prüfung können weitere Nachweise verlangt werden. Zuständig ist grundsätzlich die Gemeinde deiner Hauptwohnung; dieser Dienst der Stadt Brüssel ist nicht für alle Gemeinden der Region zuständig.

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