Schwerin
Fachgruppe BürgerBüro – Stadthaus Schwerin
Am Packhof 2–6, 19053 Schwerin
Komm mit oder ohne Termin vorbei, wenn Ehepartner und minderjährige Kinder wie du die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Bringe Ausweis oder Reisepass, bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbestätigung beziehungsweise das Zuordnungsmerkmal und gegebenenfalls die letzte deutsche Wohnanschrift mit. Bei Wohneigentum sind notarieller Kaufvertrag oder Grundbuchauszug vorgesehen. Bei Vertretung oder Betreuung die entsprechende schriftliche Vollmacht beziehungsweise den Betreuerausweis und Ausweis der anzumeldenden Person mitbringen. Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten und bisherigen/künftigen Wohnungen können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Die Behörde kann etwa Ehe-, Geburtsurkunden oder weitere Nachweise verlangen.