Ausländerbehörden für Menschen aus der EU, dem EWR und der Schweiz

Die Ausländerbehörde jeder Stadt nimmt Anfragen auf eigene Weise an

Diese Fälle gehen an die örtliche Ausländerbehörde, die eine städtische Abteilung, ein Kreisamt oder in Berlin das Landesamt für Einwanderung sein kann. Viele bitten dich, zuerst eine E-Mail zu schreiben, anzurufen oder ein Kontaktformular zu nutzen, bevor sie einen Termin vergeben. Wähle deine Stadt und sieh, welche Fälle ihr Amt bearbeitet und was du vorbereiten solltest, etwa Reisepass und Adressnachweis.

2 Ämter in Essen
  • Essen

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Kommunale Ausländerbehörde Essen

    Kruppstraße 16, 45128 Essen

    Schreib der Ausländerbehörde, lass deine Unterlagen prüfen und frag, ob du mit eID nicht persönlich kommen musst.

    Für den üblichen 5-Jahres-Fall verlangt Essen gültigen Pass oder Personalausweis, aktuelle Meldebescheinigung, Mietverträge der letzten 5 Jahre, Krankenversicherung und Lebensunterhaltsnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerberaterbescheinigung bei Selbstständigkeit. Kläre Nachweise zu den relevanten Zeiten oder einem früheren Erwerb. Die bundesrechtliche Regelgebühr für diese Bescheinigung beträgt nach § 47 Absatz 3 AufenthV 10 Euro; Essen verlangt 18 Euro. Lass die Behörde die Gebühr und Zahlungsweise für deinen Fall vor der Zahlung bestätigen.

  • Essen

    Kommunale Ausländerbehörde Essen

    Kruppstraße 16, 45128 Essen

    Schreib der Ausländerbehörde, wie du deinen Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach der Einreise anzeigst.

    Pass oder Schweizer Personalausweis, Einreisedatum, aktuelle Anschrift und vorhandene Aufenthaltsdokumente bereithalten. Die bundesrechtliche Anzeige verlangt Identitätsdaten, frühere Namen/Anschriften/Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltszweck und -zeiten sowie gegebenenfalls Angaben zum Familienverhältnis. Frage vor Besuch oder Zahlung nach Schweizer Unterlagenliste, Dokumentenform, Digitalfotoanforderungen und aktueller Gebühr.

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Wie geht es weiter

Aufenthalt für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die sich in Deutschland niederlassen. Sieh, welche Schritte für dich gelten, von der Adressanmeldung bis zu Aufenthaltsdokumenten, und welches Amt hilft.

Aufenthalt als EU-, EWR- oder Schweizer Bürger in Deutschland