Essen
Für EU-, EWR- und Schweizer BürgerKommunale Ausländerbehörde Essen
Kruppstraße 16, 45128 Essen
Schreib der Ausländerbehörde, lass deine Unterlagen prüfen und frag, ob du mit eID nicht persönlich kommen musst.
Für den üblichen 5-Jahres-Fall verlangt Essen gültigen Pass oder Personalausweis, aktuelle Meldebescheinigung, Mietverträge der letzten 5 Jahre, Krankenversicherung und Lebensunterhaltsnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerberaterbescheinigung bei Selbstständigkeit. Kläre Nachweise zu den relevanten Zeiten oder einem früheren Erwerb. Die bundesrechtliche Regelgebühr für diese Bescheinigung beträgt nach § 47 Absatz 3 AufenthV 10 Euro; Essen verlangt 18 Euro. Lass die Behörde die Gebühr und Zahlungsweise für deinen Fall vor der Zahlung bestätigen.