Ämter für die Aufenthaltsanmeldung von EU-, EWR- und Schweizer Bürgern in Polen

Deine Wohnadresse entscheidet über die Zweigstelle, nicht der früheste freie Termin

Die Anmeldung erfolgt persönlich bei der Ausländerabteilung eines Woiwodschaftsamts, und manche Regionen haben Zweigstellen in anderen Orten. Die Buchung läuft unterschiedlich: Manche Ämter nehmen Termine telefonisch an, andere geben Wartenummern aus, und die Zweigstelle, die dich bedient, hängt von deiner Adresse ab.

20 Ämter
  • Białystok

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Podlaski Urząd Wojewódzki — obsługa cudzoziemców i uzgodniona obsługa paszportowa

    ul. Mickiewicza 3, Parter — sala cudzoziemców; uzgodniona obsługa paszportowa przy wejściu głównym, 15-213 Białystok

    Buche die Abgabe vorab über die Telefonleitung für EU-Anmeldungen, die nur an bestimmten Tagen für wenige Stunden erreichbar ist.

    Bereite einen leserlich auf Polnisch ausgefüllten Antrag, gültige Originalnachweise für Identität und Staatsangehörigkeit sowie vier höchstens sechs Monate alte Fotos im Format 35×45 mm vor. Ergänze Belege zum Aufenthaltsgrund: Beschäftigung oder Selbstständigkeit, Studium mit Versicherung und Mitteln, eigene Mittel mit Versicherung oder das passende Familienverhältnis. Bringe Originale zum Vergleich mit Kopien mit und kläre Beglaubigung und Übersetzung, bevor du Übersetzungen bezahlst. Laut nationaler Anleitung sind Registrierung und Bescheinigung kostenlos; für Vertretung kann eine gesonderte Gebühr anfallen.

  • Bielsko-Biała

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Śląski Urząd Wojewódzki — Oddział Wydziału Spraw Cudzoziemców w Bielsku-Białej

    ul. Piastowska 40, 43-300 Bielsko-Biała

    Zuständig ist die Außenstelle für Bielsko-Biała und die Kreise Bielsko, Cieszyn, Pszczyna und Żywiec, je nach deinem tatsächlichen Wohnort.

    Polnisch ausgefüllten Antrag samt Kopie, gültigen Pass oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien, vier aktuelle biometrische Fotos und zweckbezogene Nachweise vorbereiten. Originale und erforderliche vereidigte polnische Übersetzungen mitbringen; aktuelle Belege werden verlangt. Bei vorhandenem PESEL (polnische Personenkennzahl) und angemeldeter Anschrift die aktuellen Bescheinigungen beifügen. Nach Prüfung meldet sich das Amt; Abholung ist auch mit besonderer Abholvollmacht möglich.

  • Bydgoszcz

    Kujawsko-Pomorski Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców

    ul. Konarskiego 1-3, 85-066 Bydgoszcz

    Buche den Termin für die EU-Anmeldung selbst und nicht den für Kartenabholung oder Fingerabdrücke.

    Ausgefüllten EU-Antrag, vier biometrische Fotos höchstens sechs Monate alt und gültigen Pass oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis vorbereiten. Passende Belege für Arbeit, Selbstständigkeit, Studium mit Versicherung/Mitteln oder Familie ergänzen. Originale mitbringen und erforderliche Übersetzungen klären. Bei Abholung gültigen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis zeigen; Vertretung benötigt besondere Abholvollmacht.

  • Częstochowa

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Śląski Urząd Wojewódzki — Oddział Wydziału Spraw Cudzoziemców w Częstochowie

    ul. Jana III Sobieskiego 7, Częstochowa

    Dein Wohnort entscheidet über die Außenstelle, nicht der früheste freie Termin, und Częstochowa deckt fünf Kreise ab.

    Polnisch ausgefüllten Antrag samt Kopie, gültigen Pass oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien, vier aktuelle biometrische Fotos und zweckbezogene Nachweise vorbereiten. Originale und erforderliche vereidigte polnische Übersetzungen mitbringen; aktuelle Belege werden verlangt. Bei vorhandenem PESEL (polnische Personenkennzahl) und angemeldeter Anschrift die aktuellen Bescheinigungen beifügen. Nach Prüfung meldet sich das Amt; Abholung ist auch mit besonderer Abholvollmacht möglich.

  • Gdańsk

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Pomorski Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców w Gdańsku

    ul. Chmielna 74/76, Obsługa klienta; korespondencja: ul. Okopowa 21/27, 80-810 Gdańsk, 80-748 Gdańsk

    Komm persönlich, zieh eine Wartenummer und melde dich an, sobald dein Aufenthalt länger als drei Monate dauert.

    Vollständigen Antrag, vier aktuelle biometrische Fotos 35 × 45 mm, gültigen Pass oder Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis und geforderte Kopien mitbringen. Die örtliche Passliste verlangt Kopien aller Seiten. Passende Nachweise zum eigenen Grund ergänzen: Arbeit/Selbständigkeit; Studium oder Ausbildung mit Versicherung und Mitteln; Versicherung und Mittel bei Eigenfinanzierung; oder Ehe-, Verwandtschafts- und Unterhaltsnachweise bei Familienfällen. Ausstellungsfristen für Bank- und Eheurkunden klären. Fremdsprachige Belege benötigen anerkannte polnische Übersetzung; Kopien müssen ordnungsgemäß beglaubigt oder mit Originalen verglichen werden. Vor Abholung der EU-Registrierungsbescheinigung den Kundenportalstatus prüfen. Kein Online-Abholtermin nötig: gültigen Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mitbringen und Wartenummer ziehen. Eine Vertretung kann diese Bescheinigung mit erforderlicher besonderer Vollmacht abholen; das unterscheidet sich von der gewöhnlichen persönlichen Aufenthaltskartenabholung.

  • Gorzów Wielkopolski

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Lubuski Urząd Wojewódzki w Gorzowie Wielkopolskim

    ul. Jagiellończyka 8, 66-400 Gorzów Wielkopolski

    Frag ausdrücklich nach der EU-Aufenthaltsregistrierung, denn ein Passtermin ist nicht automatisch der richtige Termin.

    Ausgefüllten Antrag, gültigen Originalpass oder Personalausweis mit Kopie, vier höchstens sechs Monate alte biometrische Farbfotos im Format 35 × 45 mm und Belege zum Aufenthaltsgrund mitbringen. Arbeit, Selbstständigkeit, Studium, Krankenversicherung, Mittel und Familienbeziehungen erfordern unterschiedliche Unterlagen. Der nationale Leitfaden behandelt auch EU-Angehörige, die zu einem anderen EU-Bürger ziehen. Passende Checkliste bestätigen lassen; ein Formular allein belegt keine Berechtigung. Für Abholung durch eine Vertretung ist eine besondere Vollmacht nötig.

  • Katowice

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Śląski Urząd Wojewódzki w Katowicach — Wydział Spraw Cudzoziemców

    ul. Konstantego Damrota 16, 40-022 Katowice

    Du kannst einen Termin buchen oder vor Ort eine Nummer ziehen, solange deine Adresse zum Bereich Katowice gehört.

    Polnisch ausgefüllten Antrag samt Kopie, gültigen Pass oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien, vier aktuelle biometrische Fotos und zweckbezogene Nachweise vorbereiten. Originale und erforderliche vereidigte polnische Übersetzungen mitbringen; aktuelle Belege werden verlangt. Bei vorhandenem PESEL (polnische Personenkennzahl) und angemeldeter Anschrift die aktuellen Bescheinigungen beifügen. Nach Prüfung meldet sich das Amt; Abholung ist auch mit besonderer Abholvollmacht möglich. Die örtliche Liste verlangt eine Antragskopie und zwei Kopien des Identitätsnachweises; lesbare Fotokopien statt Fotos vorbereiten. Je nach Aufenthaltsgrund klären, welche Nachweise höchstens 30 Tage alt sein dürfen.

  • Kielce

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Świętokrzyski Urząd Wojewódzki w Kielcach — Oddział ds. Cudzoziemców

    al. IX Wieków Kielc 3, Budynek C, V piętro; wejście od strony Silnicy, 25-516 Kielce

    Vereinbare telefonisch Tag und Uhrzeit, denn es gibt keinen Online-Antrag, und betritt das Gebäude von der Flussseite der Silnica.

    Ein Antrag, gültiger Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopie und vier aktuelle biometrische Fotos. Beschäftigte belegen ihre Arbeit, Selbstständige ihre Tätigkeit. Studierende legen einen Nachweis über Zulassung oder Einschreibung vor; Teilnehmende an einer Berufsausbildung eine Zuweisung zur Ausbildung. Beide Gruppen benötigen Krankenversicherung und ausreichende Mittel, ebenso sonstige Nichterwerbstätige. Familienangehörige benötigen Nachweise der familiären Beziehung und die jeweils erforderlichen Unterlagen der Bezugsperson. Registrierung und Bescheinigung sind kostenlos; eine Vertretung kann gesonderte Stempelgebühren auslösen.

  • Koszalin

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Zachodniopomorski Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców, Delegatura w Koszalinie

    ul. Władysława Andersa 34, stawiennictwa: pokój 129; obywatele UE: pokoje 126 i 128; informacja o odbiorze kart: pokój 128, 75-626 Koszalin

    Ruf vorab an, um deinen Termin zu bestätigen, und nutze dafür nicht das übliche Verfahren für Aufenthaltstitel.

    Antrag, vier aktuelle Fotos im Format 35 × 45 mm, gültigen Originalpass oder Personalausweis und Kopie mitbringen. Nachweise passend zum Aufenthaltsgrund: Beschäftigung oder Unternehmen; bei Studium Immatrikulation, Krankenversicherung und Mittel; bei eigenfinanziertem Aufenthalt Versicherung und ausreichende Mittel. Familienfälle benötigen passende Verwandtschafts- und Aufenthaltsnachweise. Anforderungen an amtliche Übersetzungen prüfen und Originale oder zulässige beglaubigte Kopien mitbringen. Nicht sämtliche Listen für alle Kategorien zusammenstellen.

  • Krakau

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Małopolski Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców

    ul. Przy Rondzie 6, 31-547 Krakau

    Frag den Termin per E-Mail an, warte auf die Bestätigung und prüfe darin den genannten Raum, bevor du losgehst.

    Ein Antrag, gültiger Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopie und vier aktuelle biometrische Fotos. Beschäftigte belegen ihre Arbeit, Selbstständige ihre Tätigkeit. Studierende legen einen Nachweis über Zulassung oder Einschreibung vor; Teilnehmende an einer Berufsausbildung eine Zuweisung zur Ausbildung. Beide Gruppen benötigen Krankenversicherung und ausreichende Mittel, ebenso sonstige Nichterwerbstätige. Familienangehörige benötigen Nachweise der familiären Beziehung und die jeweils erforderlichen Unterlagen der Bezugsperson. Registrierung und Bescheinigung sind kostenlos; eine Vertretung kann gesonderte Stempelgebühren auslösen.

  • Łódź

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Łódzki Urząd Wojewódzki — Oddziały Cudzoziemców do Spraw Legalizacji Pobytu

    ul. Piotrkowska 103, 90-425 Łódź

    Die Ausländerabteilung hat eine andere Adresse als die allgemeine Behörde der Woiwodschaft, prüfe das vor dem Besuch.

    Ein Antrag, gültiger Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopie und vier aktuelle biometrische Fotos. Beschäftigte belegen ihre Arbeit, Selbstständige ihre Tätigkeit. Studierende legen einen Nachweis über Zulassung oder Einschreibung vor; Teilnehmende an einer Berufsausbildung eine Zuweisung zur Ausbildung. Beide Gruppen benötigen Krankenversicherung und ausreichende Mittel, ebenso sonstige Nichterwerbstätige. Familienangehörige benötigen Nachweise der familiären Beziehung und die jeweils erforderlichen Unterlagen der Bezugsperson. Registrierung und Bescheinigung sind kostenlos; eine Vertretung kann gesonderte Stempelgebühren auslösen.

  • Lublin

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Lubelski Urząd Wojewódzki — paszporty i rejestracja obywateli UE

    ul. Lubomelska 1-3, Paszporty: I piętro; rejestracja UE: III piętro, pokój 322, Lublin

    Buche zuerst telefonisch und rechne mit einer Bescheinigung, die zehn Jahre gilt, dir aber keinen Daueraufenthalt gibt.

    Bereite einen leserlichen polnischen Antrag, gültigen Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien aller beschriebenen Seiten, eine Erklärung zum letzten Grenzübertritt und vier höchstens sechs Monate alte Fotos 35×45 mm vor. Ergänze passende Belege zu Arbeit, Unternehmen, Studium, Versicherung, Mitteln oder Familie nach der Amtscheckliste. Bringe Originale mit und kläre Beglaubigungen/Übersetzungen vor deren Bezahlung. Registrierung und Bescheinigung sind gebührenfrei. Sicherheitsabfragen gehören zum Verfahren; ein Abgabetermin garantiert keine Ausstellung am selben Tag.

  • Olsztyn

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Warmińsko-Mazurski Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców

    al. M.J. Piłsudskiego 7/9, Parter, pokoje 6–7; zgodnie z wezwaniem lub potwierdzeniem wizyty, 10-575 Olsztyn

    Buche online einen Termin am Freitag und wähle die Kategorie für Familien, Menschen mit Behinderung und EU-Bürger.

    Antrag, vier aktuelle Fotos im Format 35 × 45 mm, gültigen Originalpass oder Personalausweis und Kopie mitbringen. Nachweise passend zum Aufenthaltsgrund: Beschäftigung oder Unternehmen; bei Studium Immatrikulation, Krankenversicherung und Mittel; bei eigenfinanziertem Aufenthalt Versicherung und ausreichende Mittel. Familienfälle benötigen passende Verwandtschafts- und Aufenthaltsnachweise. Anforderungen an amtliche Übersetzungen prüfen und Originale oder zulässige beglaubigte Kopien mitbringen. Nicht sämtliche Listen für alle Kategorien zusammenstellen.

  • Opole

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Opolski Urząd Wojewódzki — Centrum Obsługi Cudzoziemców

    ul. Piastowska 14, 45-081 Opole

    Ein Antrag per Post erspart dir den späteren persönlichen Besuch nicht, ruf also vorab die Auskunftsstelle an.

    Ein Antrag, gültiger Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopie und vier aktuelle biometrische Fotos. Beschäftigte belegen ihre Arbeit, Selbstständige ihre Tätigkeit. Studierende legen einen Nachweis über Zulassung oder Einschreibung vor; Teilnehmende an einer Berufsausbildung eine Zuweisung zur Ausbildung. Beide Gruppen benötigen Krankenversicherung und ausreichende Mittel, ebenso sonstige Nichterwerbstätige. Familienangehörige benötigen Nachweise der familiären Beziehung und die jeweils erforderlichen Unterlagen der Bezugsperson. Registrierung und Bescheinigung sind kostenlos; eine Vertretung kann gesonderte Stempelgebühren auslösen.

  • Posen

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Wielkopolski Urząd Wojewódzki – Wydział Spraw Cudzoziemców, Poznań

    plac Wolności 17, 61-739 Posen

    Nimm die Registrierung für EU-Bürger und nicht das ähnlich klingende Formular für das UK-Austrittsabkommen.

    Einen ausgefüllten Antrag, vier Fotos, Kopie und Original des Identitäts-/Staatsangehörigkeitsdokuments sowie Nachweise der Aufenthaltsgrundlage vorbereiten. Beschäftigte brauchen Arbeitsnachweis, Studierende Aufnahmebestätigung, Versicherung und Mittel-Erklärung. Selbstversorgende benötigen Versicherungs- und Mittelnachweise, Familien entsprechende Beziehungen. Bei Ehe mit polnischem Bürger nennt die Liste aktuelle Heiratsurkunde und Identitätsnachweis des Ehepartners. Aktualitätsanforderungen prüfen statt alte Einkommenswerte im Glossar zu übernehmen.

  • Rzeszów

    Podkarpacki Urząd Wojewódzki — Oddział Obsługi Cudzoziemców

    ul. Grunwaldzka 15, 35-068 Rzeszów

    Buche über die Reservierungsseite für Ausländer unter deinem eigenen Namen und vermeide doppelte Buchungen.

    Aktuelles Registrierungsformular, vier aktuelle Fotos nach den 35×45-mm-Vorgaben sowie Kopie eines gültigen Passes oder anderen EU-Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweises mit Original vorbereiten. Passende Grundlage belegen, etwa Arbeitgeberbestätigung, Selbstständigkeit oder Studium/Mittel/Krankenversicherung. Familienfälle benötigen geeignete Verwandtschafts- und Bezugspersonennachweise und gegebenenfalls ein anderes Formular.

  • Szczecin

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Zachodniopomorski Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców

    ul. Wały Chrobrego 4, 70-502 Szczecin

    Reserviere auf dem regionalen Portal und wähle die Aufgabe EU-Anmeldung statt Pass oder Aufenthaltsgenehmigung.

    Ausgefüllten Antrag, gültigen Originalpass oder Personalausweis mit Kopie, vier höchstens sechs Monate alte biometrische Farbfotos im Format 35 × 45 mm und Belege zum Aufenthaltsgrund mitbringen. Arbeit, Selbstständigkeit, Studium, Krankenversicherung, Mittel und Familienbeziehungen erfordern unterschiedliche Unterlagen. Der nationale Leitfaden behandelt auch EU-Angehörige, die zu einem anderen EU-Bürger ziehen. Passende Checkliste bestätigen lassen; ein Formular allein belegt keine Berechtigung. Für Abholung durch eine Vertretung ist eine besondere Vollmacht nötig.

  • Warschau

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Mazowiecki Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców

    ul. Marszałkowska 3/5, 00-624 Warschau

    Buche vorab über das regionale Online-Portal und wähle dort den Dienst EU-Anmeldung.

    Bereite polnischen Antrag, vier Fotos und Kopie eines gültigen Passes oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsdokuments vor; Original zur Prüfung mitbringen. Dazu Beschäftigungs- oder Selbstständigkeitsnachweise beziehungsweise die passenden Studien-, Versicherungs- und Mittelnachweise. Familienfälle brauchen Beziehungsnachweise; bei Ehe mit einem polnischen Bürger auch dessen Identitätsnachweis. Originale oder beglaubigte Kopien verwenden und Nachforderungen der Vorladung beachten. Aktuelle Versicherungs- und Mittelanforderungen prüfen, keine alte feste Einkommenszahl übernehmen.

  • Wrocław

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Dolnośląski Urząd Wojewódzki — sprawy obywatelskie i cudzoziemcy

    pl. Powstańców Warszawy 1, Rejestracja UE: Sala Obsługi Klienta A, 50-153 Wrocław

    Zieh in Kundenhalle A eine Wartenummer und komm früh, denn die Nummern können vor Tagesende ausgehen.

    Für die erste EU-Aufenthaltsregistrierung den polnischen Antrag, gültigen Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis im Original und Kopien aller ausgefüllten Seiten sowie vier aktuelle biometrische Fotos von 35×45 mm aus den letzten sechs Monaten mitbringen. Die nationale Verordnung verlangt bei Erstanmeldung vier Fotos; zwei gelten beim Austausch oder bei Neuausstellung der Anmeldebescheinigung. Nachweise zur tatsächlichen Aufenthaltsgrundlage ergänzen: Arbeit, Selbstständigkeit, Studium mit Versicherung und Mitteln, ausreichende Mittel mit Versicherung oder Familie. Originale zur Prüfung und erforderliche beeidigte polnische Übersetzungen mitbringen. Bei Kindern Anwesenheit und elterliche Vertretung vorab klären. Die Anmeldung ist gebührenfrei.

  • Zielona Góra

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Delegatura LUW w Zielonej Górze – Oddział Paszportów

    ul. Podgórna 7, 65-057 Zielona Góra

    Anmeldung und Bescheinigung sind kostenlos, nur eine Vertretung kann eine eigene Gebühr kosten.

    Ausgefüllten Antrag, gültigen Originalpass oder Personalausweis mit Kopie, vier höchstens sechs Monate alte biometrische Farbfotos im Format 35 × 45 mm und Belege zum Aufenthaltsgrund mitbringen. Arbeit, Selbstständigkeit, Studium, Krankenversicherung, Mittel und Familienbeziehungen erfordern unterschiedliche Unterlagen. Der nationale Leitfaden behandelt auch EU-Angehörige, die zu einem anderen EU-Bürger ziehen. Passende Checkliste bestätigen lassen; ein Formular allein belegt keine Berechtigung. Für Abholung durch eine Vertretung ist eine besondere Vollmacht nötig.

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Wie geht es weiter

Aufenthaltsanmeldung für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

Prüfe, ob dein Aufenthalt in Polen angemeldet werden muss, wie sich das von der Adressanmeldung unterscheidet, und finde das regionale Amt, das die Bescheinigung ausstellt.

EU-Aufenthaltsanmeldung in Polen