Duisburg
Ausländerbehörde Duisburg — Außenstelle Nord
Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg
Ruf zuerst an, denn eine Beratung für Schweizer wird erst nach einer telefonischen Anfrage vereinbart.
Gültigen Pass oder als Schweizer Staatsangehöriger Personalausweis sowie vorhandene Aufenthaltsdokumente vorbereiten. Relevant sind je nach Fall Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung oder Dienstleistungsvertrag, bei Angehörigen Personenstandsurkunden und gegebenenfalls Krankenversicherungs- und Lebensunterhaltsnachweise. Frage nach der fallbezogenen Unterlagenliste, aktuellen Digitalfotoanforderungen, Dokumentenform, Gebühr und Zahlung. Kläre die rechtzeitige Aufenthaltsanzeige. Für Schweizer Staatsangehörige, die ein Dokument mit Chip wählen, betragen die bundesrechtlichen Regelgebühren nach § 52 Absatz 2 AufenthV und § 1 PAuswGebV 46 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro unter 24 Jahren; maßgeblich ist das Alter bei Antragstellung. In Duisburg sind noch ältere Beträge im Umlauf. Dokumentenform, mögliche zusätzliche Fotokosten und Zahlungsweise vor der Zahlung bestätigen lassen.