Ausländerbehörden für Menschen aus der EU, dem EWR und der Schweiz

Die Ausländerbehörde jeder Stadt nimmt Anfragen auf eigene Weise an

Diese Fälle gehen an die örtliche Ausländerbehörde, die eine städtische Abteilung, ein Kreisamt oder in Berlin das Landesamt für Einwanderung sein kann. Viele bitten dich, zuerst eine E-Mail zu schreiben, anzurufen oder ein Kontaktformular zu nutzen, bevor sie einen Termin vergeben. Wähle deine Stadt und sieh, welche Fälle ihr Amt bearbeitet und was du vorbereiten solltest, etwa Reisepass und Adressnachweis.

1 Amt in Chemnitz
  • Chemnitz

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde — Stadt Chemnitz

    Düsseldorfer Platz 1, Bürgerhaus am Wall, 09111 Chemnitz

    Das ist etwas anderes als die Wohnsitzanmeldung und ist binnen drei Monaten nach der Einreise fällig.

    Gültigen Pass oder Schweizer Identitätskarte und Angaben für die Anzeige vorbereiten: aktuelle und frühere Namen, Geburtsdaten, deutsche und frühere Anschriften, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten sowie Zweck, Beginn und geplante Dauer des Aufenthalts. Bei abgeleitetem Recht die maßgebliche Familienbeziehung angeben. Kläre Belege, Unterschriften und persönliche Vorsprache. Bei einem zusätzlich gewünschten Aufenthaltsdokument aktuelle Gebühr und digitale Fotoanforderungen gesondert erfragen.

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Wie geht es weiter

Aufenthalt für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die sich in Deutschland niederlassen. Sieh, welche Schritte für dich gelten, von der Adressanmeldung bis zu Aufenthaltsdokumenten, und welches Amt hilft.

Aufenthalt als EU-, EWR- oder Schweizer Bürger in Deutschland