Chemnitz
Für EU-, EWR- und Schweizer BürgerAusländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde — Stadt Chemnitz
Düsseldorfer Platz 1, Bürgerhaus am Wall, 09111 Chemnitz
Das ist etwas anderes als die Wohnsitzanmeldung und ist binnen drei Monaten nach der Einreise fällig.
Gültigen Pass oder Schweizer Identitätskarte und Angaben für die Anzeige vorbereiten: aktuelle und frühere Namen, Geburtsdaten, deutsche und frühere Anschriften, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten sowie Zweck, Beginn und geplante Dauer des Aufenthalts. Bei abgeleitetem Recht die maßgebliche Familienbeziehung angeben. Kläre Belege, Unterschriften und persönliche Vorsprache. Bei einem zusätzlich gewünschten Aufenthaltsdokument aktuelle Gebühr und digitale Fotoanforderungen gesondert erfragen.