Madrid
Jefatura Provincial de Tráfico de Madrid
Calle Arturo Soria 143, 28043 Madrid
Nimm für einen EU- oder EWR-Führerschein den Termin vor Ort und für andere berechtigte Länder den Online-Weg.
EU-/EWR-Weg: Ausgefüllten Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes und gültigen Originalführerschein mitbringen. DGT (spanische Verkehrsbehörde) verlangt von EU-Bürgern die Ausländerregistrierungsbescheinigung, von Nicht-EU-Bürgern die gültige Aufenthaltskarte. Ein aktuelles Farbfoto 32 × 26 mm mit einfarbigem Hintergrund und erkennbarem Gesicht vorbereiten; die Fotoausnahme der normalen spanischen Verlängerung gilt hier nicht automatisch. Gebühr 2.3 von derzeit 28,87 € bezahlen oder Nummer/Beleg mitbringen. Im Amt nur Karte, kein Bargeld. Fehlende Adressnachweise nachreichen, wenn die elektronische Prüfung scheitert. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.