Vorbereiten: Antrag SK-1.1, Identitätsnachweis, regelkonformes Farbfoto 35 × 45 mm höchstens sechs Monate alt, ausländischer Führerschein und Kopie, Zahlungsnachweis sowie die für deinen Fall erforderlichen Wohnsitznachweise oder Erklärungen. Eine beeidigte polnische oder vom zuständigen polnischen Konsul beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein; für die festgelegten EU-Standardmodelle gilt eine Übersetzungsbefreiung. Bei nicht konventionsgemäßem Dokument kann eine polnische Theorieprüfung nötig sein. Ärztliche oder psychologische Nachweise hängen vom Fall ab, unter anderem bei bestimmten abgelaufenen Kategorien; kläre die Anforderungen vorab. Zur persönlichen Abholung und Abgabe des ausgetauschten Dokuments Ausweis und ausländisches Original mitbringen. Lass dir am Informationspunkt den aktuellen Antrag und die erforderliche Wohnsitzerklärung geben. Ältere Vordrucke können während einer Übergangszeit noch mit einer ergänzenden Erklärung akzeptiert werden; kläre mit der Behörde, welches Formular gilt. Erfülle die Wohnsitzvoraussetzungen und gib die aktuelle Erklärung spätestens zur Abholung oder einem zulässigen vorgesehenen Postversand ab. Bei bestimmten Theorieprüfungen gilt bereits der Prüfungstag; kläre den Termin mit der Behörde.