Logroño
Jefatura Provincial de Tráfico de La Rioja
Avenida Pío XII, 17 y 19, 26003 Logroño
Wähle die Kategorie für den Umtausch, denn ein normaler Verlängerungstermin kann das nicht erledigen.
EU-/EWR-Weg: Ausgefüllten Umtauschantrag samt Erklärungen, gültigen Originalausweis, gewöhnlichen Wohnsitz und gültigen ausländischen Originalführerschein nachweisen. EU-Bürger nutzen die Bescheinigung des Ausländerregisters, Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte. Kann DGT (spanische Verkehrsbehörde) die Adresse nicht elektronisch prüfen, fehlende Belege nachreichen. Aktuelles Farbfoto 32 × 26 mm mit einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht vorbereiten. Gebühr 2.3 beträgt 28,87 €; prüfe den Betrag bei der Terminvereinbarung und bringe bei Vorauszahlung die Referenz mit. Vor Ort per Karte, nicht bar zahlen. Das vorläufige Dokument erlaubt keine Fahrt außerhalb Spaniens. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.