Gijón
Oficina Local de Tráfico de Gijón
Plaza del Humedal, 7, 33207 Gijón
Buche einen Termin, denn die Zeiten ohne Termin für Fahrzeugzulassungen gelten nicht für den Führerscheinumtausch.
EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.