Bilbao
Jefatura Provincial de Tráfico de Bizkaia
Calle Barroeta Aldamar, 1, 48001 Bilbao
Der Umtausch ist für alle gedacht, die normalerweise in Spanien leben, meist also mehr als das halbe Jahr.
EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.