Verkehrsämter zum Umschreiben eines ausländischen Führerscheins

Verkehrsämter haben ihre eigene Routine für Umschreibungen, wähle also deine Stadt

Das Umschreiben übernehmen die Verkehrsämter der Provinzen und an einigen Orten ein örtliches Verkehrsamt. Wähle eine Stadt und sieh, welches Amt deins bearbeitet, welche Terminoption du buchst und was du mitbringst, etwa deine Ausweis- und Aufenthaltsdokumente und deinen Original-Führerschein.

33 Ämter
  • A Coruña

    Jefatura Provincial de Tráfico de A Coruña

    Ramón Pérez Costales, 7, 15006 A Coruña

    Buche die Option zum Führerscheinumtausch, denn ein Termin für etwas anderes gilt dafür nicht.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Alicante

    Jefatura Provincial de Tráfico de Alicante

    Catedrático Ferré Vidiella, 4, Esquina San Juan Bosco, 12, 03005 Alicante

    Ein EU- oder EWR-Führerschein bleibt in Spanien gültig, der Umtausch ist also freiwillig.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Almería

    Jefatura Provincial de Tráfico de Almería

    Avenida Federico García Lorca, 79, 04004 Almería

    Du gibst deinen alten Führerschein ab, bekommst einen vorläufigen und die neue Karte kommt per Post.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Barcelona

    Jefatura Provincial de Tráfico de Barcelona

    Gran Via de les Corts Catalanes, 184, Barcelona

    Führerscheine aus manchen anderen Ländern lassen sich online mit Cl@ve oder einem digitalen Zertifikat umtauschen.

    EU-/EWR-Weg: Amtlichen Antrag, gültigen Identitäts- und Wohnsitznachweis, gültigen Originalführerschein, aktuelles Farbfoto 32 × 26 mm und Gebührenbeleg vorbereiten. Gebühr 2.3 beträgt 28,87 Euro; am Schalter nur Kartenzahlung, kein Bargeld. Bevollmächtigte benötigen die DGT-Vollmacht und müssen bei der Terminbuchung angegeben werden. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Bilbao

    Jefatura Provincial de Tráfico de Bizkaia

    Calle Barroeta Aldamar, 1, 48001 Bilbao

    Der Umtausch ist für alle gedacht, die normalerweise in Spanien leben, meist also mehr als das halbe Jahr.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Cartagena

    Oficina de Tráfico de Cartagena

    Gisbert, 15, 30202 Cartagena

    Ein bald ablaufender, verlorener oder beschädigter Führerschein braucht ein anderes Verfahren statt des Umtauschs.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Córdoba

    Jefatura Provincial de Tráfico de Córdoba

    Avenida Vallellano, 3 y 5, 14004 Córdoba

    Bring deine Buchungsbestätigung mit und frag bei der nationalen Auskunft nach, wenn unklar ist, welche Option passt.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Donostia / San Sebastián

    Jefatura Provincial de Tráfico de Gipuzkoa

    Plaza de Julio Caro Baroja, 2, 20018 Donostia / San Sebastián

    Buche die Kategorie für den Führerscheinumtausch und bring Ausweis-, Wohnsitz- und Führerscheinunterlagen mit.

    EU-/EWR-Weg: Ausgefüllten Umtauschantrag samt Erklärungen, gültigen Originalausweis, gewöhnlichen Wohnsitz und gültigen ausländischen Originalführerschein nachweisen. EU-Bürger nutzen die Bescheinigung des Ausländerregisters, Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte. Kann DGT (spanische Verkehrsbehörde) die Adresse nicht elektronisch prüfen, fehlende Belege nachreichen. Aktuelles Farbfoto 32 × 26 mm mit einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht vorbereiten. Gebühr 2.3 beträgt 28,87 €; prüfe den Betrag bei der Terminvereinbarung und bringe bei Vorauszahlung die Referenz mit. Vor Ort per Karte, nicht bar zahlen. Das vorläufige Dokument erlaubt keine Fahrt außerhalb Spaniens. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Elche

    Oficina de Tráfico de Elche

    Fuensalida, 5, 03293 Elche

    Buche im Bereich Umtausch die Option Führerscheinumtausch, denn andere Terminbereiche gelten dafür nicht.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Gijón

    Oficina Local de Tráfico de Gijón

    Plaza del Humedal, 7, 33207 Gijón

    Buche einen Termin, denn die Zeiten ohne Termin für Fahrzeugzulassungen gelten nicht für den Führerscheinumtausch.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Granada

    Jefatura Provincial de Tráfico de Granada

    Carretera Alfacar, 1, 18011 Granada

    Prüfe die Bedingungen für das Ausstellungsland deines Führerscheins, bevor du etwas bezahlst.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Las Palmas de Gran Canaria

    Jefatura Provincial de Tráfico de Las Palmas

    Plaza de los Derechos Humanos, 2, 35003 Las Palmas de Gran Canaria

    Dein Führerschein muss gültig und nicht entzogen sein und das spanische Mindestalter für die Klasse erfüllen.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Logroño

    Jefatura Provincial de Tráfico de La Rioja

    Avenida Pío XII, 17 y 19, 26003 Logroño

    Wähle die Kategorie für den Umtausch, denn ein normaler Verlängerungstermin kann das nicht erledigen.

    EU-/EWR-Weg: Ausgefüllten Umtauschantrag samt Erklärungen, gültigen Originalausweis, gewöhnlichen Wohnsitz und gültigen ausländischen Originalführerschein nachweisen. EU-Bürger nutzen die Bescheinigung des Ausländerregisters, Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte. Kann DGT (spanische Verkehrsbehörde) die Adresse nicht elektronisch prüfen, fehlende Belege nachreichen. Aktuelles Farbfoto 32 × 26 mm mit einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht vorbereiten. Gebühr 2.3 beträgt 28,87 €; prüfe den Betrag bei der Terminvereinbarung und bringe bei Vorauszahlung die Referenz mit. Vor Ort per Karte, nicht bar zahlen. Das vorläufige Dokument erlaubt keine Fahrt außerhalb Spaniens. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Lugo

    Jefatura Provincial de Tráfico de Lugo

    Avenida Ramón Ferreiro 35, Lugo

    Beginne mit dem Land, das deinen Führerschein ausgestellt hat, denn es entscheidet über Schalter oder Online-Antrag.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Madrid

    Jefatura Provincial de Tráfico de Madrid

    Calle Arturo Soria 143, 28043 Madrid

    Nimm für einen EU- oder EWR-Führerschein den Termin vor Ort und für andere berechtigte Länder den Online-Weg.

    EU-/EWR-Weg: Ausgefüllten Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes und gültigen Originalführerschein mitbringen. DGT (spanische Verkehrsbehörde) verlangt von EU-Bürgern die Ausländerregistrierungsbescheinigung, von Nicht-EU-Bürgern die gültige Aufenthaltskarte. Ein aktuelles Farbfoto 32 × 26 mm mit einfarbigem Hintergrund und erkennbarem Gesicht vorbereiten; die Fotoausnahme der normalen spanischen Verlängerung gilt hier nicht automatisch. Gebühr 2.3 von derzeit 28,87 € bezahlen oder Nummer/Beleg mitbringen. Im Amt nur Karte, kein Bargeld. Fehlende Adressnachweise nachreichen, wenn die elektronische Prüfung scheitert. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Málaga

    Jefatura Provincial de Tráfico de Málaga

    Calle Max Estrella, 12, 29006 Málaga

    Buche online einen Termin und wähle die Kategorie Führerscheinumtausch, nicht eine andere Terminart.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Murcia

    Jefatura Provincial de Tráfico de Murcia

    Calle Ricardo Zamora 3, 30071 Murcia

    Wenn du 65 oder älter bist, frag vor dem Besuch nach den Zeiten ohne Termin.

    EU-/EWR-Weg: Offiziellen Antrag, gültigen Originalausweis, nötige Wohnsitz-/Aufenthaltsnachweise, gültigen Auslandsführerschein, aktuelles Farbfoto 32×26 mm und Gebührennachweis 2.3 mitbringen. Vor Ort Debit-/Kreditkarte, kein Bargeld. Vertreter mit Vollmacht und beiden Personendaten bei Buchung. Vor Auslandsfahrt Grenzen der vorläufigen Erlaubnis prüfen. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT (spanische Verkehrsbehörde) schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Ourense

    Jefatura Provincial de Tráfico de Ourense

    Calle Sáenz Díez 45, 32003 Ourense

    Buche für einen EU- oder EWR-Führerschein einen Termin, oder beantrage online, falls dein Land ein Abkommen mit Spanien hat.

    EU-/EWR-Weg: Ausgefüllten Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes und gültigen Originalführerschein mitbringen. DGT (spanische Verkehrsbehörde) verlangt von EU-Bürgern die Ausländerregistrierungsbescheinigung, von Nicht-EU-Bürgern die gültige Aufenthaltskarte. Ein aktuelles Farbfoto 32 × 26 mm mit einfarbigem Hintergrund und erkennbarem Gesicht vorbereiten; die Fotoausnahme der normalen spanischen Verlängerung gilt hier nicht automatisch. Gebühr 2.3 von derzeit 28,87 € bezahlen oder Nummer/Beleg mitbringen. Im Amt nur Karte, kein Bargeld. Fehlende Adressnachweise nachreichen, wenn die elektronische Prüfung scheitert. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Vereinigtes Königreich und Nordirland: passenden DVLA- oder DVA-Prüfcode und medizinischen Eignungsbericht beschaffen. Die DGT nennt ausdrücklich die Möglichkeit eines Umtauschs bei Ablauf nach der Einreise nach Spanien; diesen Fall nicht allein wegen der allgemeinen Liste gültiger Unterlagen ausschließen. Abkommensbedingungen zu Wohnsitz und Ausstellungsdatum prüfen lassen. Gibraltar verlangt diesen Prüfcode nicht. Ein Antrag verlängert nicht die Fahrberechtigung.

  • Oviedo

    Jefatura Provincial de Tráfico de Asturias — Oviedo

    Peñasanta de Enol, 7, 33012 Oviedo

    Die Verkehrsbehörde behält deinen Original-Führerschein ein und stellt dir stattdessen einen spanischen aus.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

  • Palma

    Jefatura Provincial de Tráfico de Baleares — Mallorca

    Manuel Azaña, 50, 07006 Palma

    Lebst du in Spanien, kannst du einen gültigen EU- oder EWR-Führerschein gegen einen spanischen tauschen, musst aber nicht.

    EU-/EWR-Weg: Bringe den vollständig ausgefüllten amtlichen Umtauschantrag mit Erklärungen, gültigen Originalausweis, spanischen Aufenthaltsnachweis, gültigen EU-/EWR-Originalführerschein und aktuelles Farbfoto mit 32 × 26 mm vor einfarbigem Hintergrund und klar erkennbarem Gesicht mit. Die DGT (spanische Verkehrsbehörde) nennt für EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung im Ausländerregister, für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltskarte; kläre den Nachweis für deine Staatsangehörigkeit vorab. Halte Gebührennummer oder Zahlungsbeleg bereit oder zahle im Amt mit Karte; Bargeld wird nicht akzeptiert. Eine Vertretung muss ihre Vollmacht nachweisen. Der vorläufige Führerschein gilt nur zum Fahren in Spanien; kläre Reisepläne vor Abgabe des Originals. Andere Abkommensländer: passendes medizinisches Eignungsgutachten eines zugelassenen Zentrums beschaffen; Identität, Aufenthalt, gültigen Originalführerschein und Erwerbszeitpunkt im Verhältnis zum spanischen Wohnsitz belegen. Landesspezifische Bescheinigungen und Prüfungen können erforderlich sein. Ohne Zusatzprüfungen gilt Gebührenkategorie 2.3, mit Prüfungen 2.1; aktuellen passenden Betrag prüfen. Lesbare Dokumente hochladen, Nachforderungen beantworten und Beleg aufbewahren. Die abschließende Originalabgabe nach Anweisung der Stelle erledigen. Länderspezifische Prüfung: Für Argentinien ist ein Certificado de Legalidad y Antigüedad erforderlich. DGT schließt venezolanische Führerscheine im PDF-Format vom Umtausch aus; laut Leitfaden kommt nur die ursprünglich ausgestellte Plastikkarte infrage. Bei der Republik Korea darf der Führerschein auch nach Beginn des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien erworben worden sein; die aktuellen Abkommensbedingungen prüfen, statt die übliche zeitliche Regel pauschal anzuwenden. Bei marokkanischen und kolumbianischen Führerscheinen ermöglicht DGT für Motorrad/Pkw einen Umtausch ohne Zusatzprüfungen. Lkw-/Busklassen unterscheiden sich: Marokko erfordert eine Straßenfahrprüfung, Kolumbien zusätzlich die spezifische Theorieprüfung. Bestätigung durch das Ausstellungsland und weitere Voraussetzungen gelten weiterhin; Prüfungsfreiheit bedeutet keine automatische Genehmigung. Vereinigtes Königreich und Nordirland: Besorge den passenden Prüfcode der DVLA beziehungsweise DVA und ein Gutachten eines zugelassenen medizinischen Untersuchungszentrums. Wähle im digitalen Umtauschdienst das Verfahren für das Vereinigte Königreich und befolge die Anweisungen der gewählten Dienststelle zur Abgabe des Originals. Für in Gibraltar ausgestellte Führerscheine verlangt die DGT diesen Prüfcode nicht. Führerscheine aus Jersey, Guernsey und von der Isle of Man sind über diesen Weg nicht umtauschfähig. Die sechsmonatige Frist zum Fahren mit dem ausländischen Führerschein in Spanien ist keine endgültige Antragsfrist: Ein Umtausch kann danach noch möglich sein, berechtigt aber nicht zur Weiterfahrt nach Ablauf der Fahrberechtigung. Lass besondere Wohnsitz- und Datumsbedingungen des Abkommens oder einen abgelaufenen Führerschein vorab von der DGT prüfen.

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