Leipzig
Stadt Leipzig — Kfz-Zulassungsbehörde
Prager Straße 130–136, Technisches Rathaus, Haus A; Eingang A.I, Wartebereich A 2.002, 04317 Leipzig
Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug gilt als Import, auch wenn du es gerade erst gekauft hast.
Grundsätzlich Ausweis beziehungsweise Pass mit nötiger Meldebestätigung, eVB und Kfz-Steuer-Bankverbindung oder SEPA-Mandat vorbereiten. Neufahrzeug: Teil II und CoC oder erforderliches Vollgutachten ohne EU-Typgenehmigung. Ohne bereits ausgestellten Teil II Händlerbestätigung und Verfügungs-/Eigentumsnachweis vorlegen; das Fahrzeug muss identifiziert werden. Inländischer Halterwechsel: Originale Teile I und II, HU-Protokoll und bei Kennzeichenwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs die Schilder. Bei Dokumentenabgabe zusätzlich Kennzeichenbeibehalt-Formular und verlangte Ausweis-/HU-Kopien.