Hannover
Landeshauptstadt Hannover — Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1, Eingang C, 30169 Hannover
Gilt für Menschen mit Wohnsitz in der Stadt selbst, Umlandgemeinden wie Garbsen oder Laatzen nutzen die Region Hannover.
Grundsätzlich Ausweis, eVB-Nummer und ausgefülltes unterschriebenes SEPA-Kfz-Steuermandat vorbereiten. Neufahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder CoC; ohne Teil II Hersteller-/Verkäuferbescheinigung, dass keine erstellt wurde und ein Neufahrzeug vorliegt. Halterwechsel: Teile I und II, gültiger HU-Bericht im Original oder digital und bei zugelassenem Fahrzeug mit Kennzeichenwechsel die Schilder. Gebrauchter Import: ausländische oder alte deutsche Papiere, CoC oder nötiger technischer Ersatz, gegebenenfalls HU und vorhandene ausländische Schilder. Zollnachweis bei Nicht-EU-Import klären. Die Behörde zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein; Kopien für die eigenen Unterlagen behalten.