Dresden
Kfz-Zulassungsbehörde Dresden
Hauboldstraße 7, 01239 Dresden
Wähle beim Buchen den genauen Vorgang, denn neue, umgezogene und importierte Fahrzeuge brauchen jeweils andere Unterlagen.
Für Neufahrzeuge: Ausweis/Reisepass, eVB, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, Zulassungsbescheinigung Teil II und Übereinstimmungsbescheinigung. Für die inländische Umschreibung halte Ausweis, Teil I und HU-Bericht bereit; bei Halterwechsel oder außer Betrieb gesetztem Fahrzeug kommen zusätzlich Teil II, eVB und SEPA-Unterlagen hinzu. Werden beim Umzug die Kennzeichen gewechselt, sind gegebenenfalls bisherige Kennzeichen und Teil II vorzulegen. Die Vollmacht muss die Einwilligung zur Bekanntgabe von Steuer- und Gebührenrückständen enthalten; Unternehmen benötigen passende Register-/Gewerbenachweise. Liegt Teil II bei Bank oder Leasingfirma, veranlasse rechtzeitig dessen Übersendung an die Behörde. Online benötigst du die jeweils erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes, elektronische Identifizierung, IBAN und Zahlungsmittel. Beachte vor Fahrtbeginn Bescheid und Vorgaben für vorläufige Nachweise. Lege Sicherheitscodes nicht nur zum Prüfen der Voraussetzungen frei.