Ämter, die Nichtresidenten in Spanien eine NIE ausstellen

Ausländerbehörden und Polizeiwachen nehmen beide NIE-Anträge an

NIE-Anträge gehen in Spanien an die Policía Nacional, entweder in einer Ausländerbehörde (extranjería) oder in einer Polizeiwache, die Dokumente bearbeitet. Welche Dienststelle deinen Antrag annimmt, kann von deiner Provinz abhängen und davon, ob du aus der EU kommst. Was eine Dienststelle bearbeitet und wie sie Besuche vergibt, unterscheidet sich, und beim Besuch erklärst du, wofür du die Nummer brauchst.

1 Amt in A Coruña
  • A Coruña

    Für Personen ohne Wohnsitz hier

    Jefatura Superior de Policía de Galicia

    Avda. do Porto da Coruña n.º 5-7, A Coruña

    Beantrage eine NIE-Nummer, die keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis ist, und sei bereit zu erklären, wofür du sie brauchst.

    Bereite ausgefülltes EX-15, Beleg der passenden Gebühr 790-012, gültigen Pass oder zulässigen nationalen Ausweis und Belege zum Antragsgrund vor. Klär Originale/Kopien und gegebenenfalls Vertretervollmacht mit der Stelle. Wähle NIE-Zuteilung, nicht TIE-Fingerabdrücke oder EU-Aufenthaltsregistrierung. Die Gebühr für die NIE-Zuteilung beträgt 9,84 €. Wähle diesen Posten im Formular 790, Code 012, und prüf den berechneten Betrag; andere Bescheinigungen und Aufenthaltskarten haben eigene Gebührenposten.

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