Gelsenkirchen
Jobcenter Gelsenkirchen — Ahstraße 22
Ahstraße 22, 45879 Gelsenkirchen
Bei Anspruch gilt die Leistung ab dem ersten Tag des Monats, in dem du online beantragst.
Aktuellen Antrag und Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Haushalt nach Fallvorgaben vorbereiten. Individuelle Liste erfragen; fristgerechten Antrag nicht allein bis regulärer Beratung verschieben. Bestehende Fälle über passende Weiterbewilligung oder Veränderung bearbeiten. Jobcenter verlangt Verlängerung rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung nach SGB (Sozialgesetzbuch) II Grundsicherungsgeld. Auf manchen Formularen und Schreiben kann noch die ältere Bezeichnung Bürgergeld stehen. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig; nicht allein wegen der Umbenennung einen neuen Antrag stellen. Amtliche Formulare und Online-Dienste können während der Umstellung noch die alte Bezeichnung zeigen. Die eigenen Weiterbewilligungsfristen, Nachweisanforderungen und Mitteilungspflichten weiterhin beachten.