Ämter für Integrations- und Wohnungsberichte in Spanien

Prüfe, ob du anrufen, buchen oder einfach vorbeikommen kannst

Manche Ämter betreibt die Regionalregierung, andere das Migrations- oder Sozialdienste-Team der Stadt, und einige beraten dich, bevor du den förmlichen Antrag stellst. Wähle eine Stadt und sieh, welchen Bericht jedes Amt bearbeitet, wie du es erreichst und was du vorbereitest.

2 Ämter in Madrid
  • Madrid

    Oficina de Atención a la Ciudadanía (OAC) Centro – Línea Madrid

    Calle Velázquez 52, 28001 Madrid

    Buche zuerst einen Registrierungstermin, denn dieser Besuch reicht nur den Antrag ein und ist nicht das Prüfgespräch.

    Nutze den offiziellen Antrag und bewahre den Gebührenbeleg des Modells 030 auf. Die Regionalbehörde verlangt diesen Beleg beim Erstantrag; die übrigen Nachweise bereitest du für das Gespräch vor. Dazu gehören DNI/NIE der zusammenführenden Person, Pass des Angehörigen oder bei einem Kind in Spanien im Regularisierungsverfahren Original und Kopie gültiger Identitätsdokumente, Nachweis der familiären Beziehung, aktueller gemeinsamer Padrón, Eigentumsurkunde oder Mietvertrag sowie aktuelle Wasser-, Strom- und Gasrechnungen. Bei der Zusammenführung mit einem Kind im Herkunftsland ist die Zustimmung der gesetzlich sorgeberechtigten Person, bei der das Kind lebt, nachzuweisen; auch Zimmerfotos können verlangt werden. Beachte für den tatsächlichen Gesprächsort und die Unterlagenliste die Einladung. Bewahre den Einreichungsbeleg auf und verfolge den gewählten Benachrichtigungskanal.

  • Madrid

    Registro de la Consejería — Informes de Integración, O’Donnell 50

    Calle O’Donnell 50, Madrid

    Buche einen Termin zur persönlichen Registrierung, nenne den Wohnraumbericht als Anliegen und bewahre die Eingangsbestätigung auf.

    Nutze den offiziellen Antrag und bewahre den Gebührenbeleg des Modells 030 auf. Die Regionalbehörde verlangt diesen Beleg beim Erstantrag; die übrigen Nachweise bereitest du für das Gespräch vor. Dazu gehören DNI/NIE der zusammenführenden Person, Pass des Angehörigen oder bei einem Kind in Spanien im Regularisierungsverfahren Original und Kopie gültiger Identitätsdokumente, Nachweis der familiären Beziehung, aktueller gemeinsamer Padrón, Eigentumsurkunde oder Mietvertrag sowie aktuelle Wasser-, Strom- und Gasrechnungen. Bei der Zusammenführung mit einem Kind im Herkunftsland ist die Zustimmung der gesetzlich sorgeberechtigten Person, bei der das Kind lebt, nachzuweisen; auch Zimmerfotos können verlangt werden. Beachte für den tatsächlichen Gesprächsort und die Unterlagenliste die Einladung. Bewahre den Einreichungsbeleg auf und verfolge den gewählten Benachrichtigungskanal.

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Berichte für Aufenthaltsanträge

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