Bielsko-Biała
Wydział Spraw Obywatelskich i Przedsiębiorczości
pl. Ratuszowy 6, 43-300 Bielsko-Biała
Nach einem befristeten Auslandsaufenthalt meldest du deine Rückkehr an derselben Stelle wie den Wegzug.
Ausreiseformular mit klarer Angabe eines dauerhaften oder vorübergehenden Wegzugs, Ausweis oder Pass und gegebenenfalls schriftliche Vollmacht vorbereiten. Vertreter müssen ihren eigenen Ausweis mitbringen. Für die Rückkehr das gesonderte Rückkehrformular verwenden.