Posen
Wydział Spraw Obywatelskich i Uprawnień Komunikacyjnych — ul. 28 Czerwca 1956 r. 404
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Füll das Ausreise- oder Rückkehrformular aus und bring Personalausweis oder Pass mit. Bevollmächtigte benötigen eine Vollmacht und ihren eigenen Ausweis. Die Vollmacht zur Meldung ist gebührenfrei; für die Abholung einer Bescheinigung können weitere 17 PLN Vollmachtsgebühr anfallen, sofern keine Befreiung für nahe Angehörige gilt.