Ämter, die eine Meldung über den Wegzug ins Ausland annehmen

Nutze das Amt für die Adresse, an der du jetzt gemeldet bist

Die Wegzugsmeldung geht an das Stadt- oder Gemeindeamt, in dem du wohnst, und mit schriftlicher Vollmacht kann ein Vertreter sie für dich einreichen. Die Ämter handhaben das unterschiedlich: Manche erledigen es am Schalter nach Terminbuchung, andere verweisen dich auf den landesweiten Online-Weg.

4 Ämter in Gdynia
  • Gdynia

    Centrum Obsługi Mieszkańca — CH Riviera

    ul. Kazimierza Górskiego 2, CH Riviera, Gdynia

    Samstags geht es nur mit Termin, bestätige ihn also telefonisch, bevor du losfährst.

    Abreiseformular sowie Ausweis oder Pass mitbringen. Für Kinder eigene Formulare ausfüllen. Für Minderjährige oder Personen ohne volle Geschäftsfähigkeit meldet eine gesetzliche Vertretung oder eine Person, die sie am gemeinsamen Aufenthaltsort tatsächlich betreut. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis. Geplante Abreise und gegebenenfalls Rückkehr angeben. Befreiungen bei Bescheinigung oder Vollmacht vor Zahlung klären.

  • Gdynia

    Punkt Obsługi Mieszkańca — Tęczowa

    ul. Tęczowa 37, Gdynia

    Sag gleich, ob dein Wegzug dauerhaft oder befristet ist, denn die Folgen sind verschieden.

    Abreiseformular sowie Ausweis oder Pass mitbringen. Für Kinder eigene Formulare ausfüllen. Für Minderjährige oder Personen ohne volle Geschäftsfähigkeit meldet eine gesetzliche Vertretung oder eine Person, die sie am gemeinsamen Aufenthaltsort tatsächlich betreut. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis. Geplante Abreise und gegebenenfalls Rückkehr angeben. Befreiungen bei Bescheinigung oder Vollmacht vor Zahlung klären.

  • Gdynia

    Punkt Obsługi Mieszkańca — Unruga

    ul. Unruga 39, Gdynia

    Bei einem befristeten Aufenthalt über sechs Monate meldest du den Wegzug rechtzeitig und die Rückkehr binnen 30 Tagen.

    Abreiseformular sowie Ausweis oder Pass mitbringen. Für Kinder eigene Formulare ausfüllen. Für Minderjährige oder Personen ohne volle Geschäftsfähigkeit meldet eine gesetzliche Vertretung oder eine Person, die sie am gemeinsamen Aufenthaltsort tatsächlich betreut. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis. Geplante Abreise und gegebenenfalls Rückkehr angeben. Befreiungen bei Bescheinigung oder Vollmacht vor Zahlung klären.

  • Gdynia

    Urząd Miasta Gdyni – Sala Obsługi Mieszkańców

    al. Marszałka Piłsudskiego 52/54, 81-382 Gdynia

    Wartenummern werden kurz vor Schließung nicht mehr ausgegeben, komm also nicht in letzter Minute.

    Abreiseformular sowie Ausweis oder Pass mitbringen. Für Kinder eigene Formulare ausfüllen. Für Minderjährige oder Personen ohne volle Geschäftsfähigkeit meldet eine gesetzliche Vertretung oder eine Person, die sie am gemeinsamen Aufenthaltsort tatsächlich betreut. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis. Geplante Abreise und gegebenenfalls Rückkehr angeben. Befreiungen bei Bescheinigung oder Vollmacht vor Zahlung klären.

Leitfäden

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