Standesämter, die Personenstandsurkunden ausstellen

Städte unterscheiden sich bei Anträgen, älteren Papiereinträgen und der Abholung

Jede Stadt hat ihr eigenes Urząd Stanu Cywilnego, und die Arbeitsweise ist unterschiedlich: Manche stellen Abschriften elektronischer Einträge schnell aus, andere brauchen für ältere Papiereinträge mehr Zeit, und manche nehmen Anträge nur per Post, online oder nach einem Anruf an. Öffne ein Amt, um seine Möglichkeiten zu prüfen, was du mitbringst und wer die Urkunde abholen darf.

52 Ämter
  • Białystok

    Urząd Stanu Cywilnego w Białymstoku

    ul. Branickiego 3/5, 15-085 Białystok

    Urkunden aus dem elektronischen Register gibt es schnell, ältere Papiereinträge dauern länger.

    Antrag, Ausweis, gegebenenfalls Zahlungsnachweis und erforderlichen Nachweis des rechtlichen Interesses vorbereiten. Ausreichende Angaben zur betreffenden Geburt, Eheschließung oder zum Todesfall machen und akzeptierte Urkundenform bei der empfangenden Stelle klären. Sieben oder zehn Arbeitstage gelten für die nötige elektronische Erfassung, nicht pauschal für jeden Antrag.

  • Bielsko-Biała

    Urząd Stanu Cywilnego w Bielsku-Białej — Archiwum

    pl. Ratuszowy 5, 43-300 Bielsko-Biała

    Du kannst im Archiv vorbeikommen oder per Post beantragen, digitalisierte Urkunden gibt es schnell.

    Ausweis oder Reisepass, unterschriebenen Antrag und gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses oder Vollmacht vorbereiten. Gebührenbefreiungen und Zahlungsweise beim USC (Standesamt) klären.

  • Bydgoszcz

    Urząd Stanu Cywilnego w Bydgoszczy — Grudziądzka

    ul. Grudziądzka 9-15, 85-130 Bydgoszcz

    Bring die Ladung mit, falls ein Gericht dir eine dringende Frist für die Urkunde gesetzt hat.

    Ausweis, Antrag, Ereignisdaten und Zahlungsbeleg oder Befreiungsgrund vorbereiten. Gegebenenfalls Vollmacht oder rechtliches Interesse nachweisen. Elektronische XML/PDF elektronisch weitergeben: Ausdruck ist kein amtliches Papieroriginal. Mehrsprachiger kurzer Auszug nur auf Papier. Das gesonderte EU-Standardformular kostet 17 PLN und begleitet eine Urkunde; Anforderungen des ausländischen Empfängers klären.

  • Bytom

    Urząd Stanu Cywilnego w Bytomiu

    ul. Olejniczaka 22, Wejście od ul. Adama Didura, Bytom

    Die Geburt, Heirat oder der Todesfall muss nicht in Bytom stattgefunden haben, damit du die Urkunde beantragen kannst.

    Bring Antrag und Ausweis sowie gegebenenfalls Vollmacht oder Nachweis des rechtlichen Interesses mit. Kartenzahlung am Arbeitsplatz ist möglich; frag nach zweckbezogenen Gebührenbefreiungen. Nationale Onlineanträge laufen über e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung). Elektronische Abschriften müssen elektronisch weitergegeben werden; ihr Ausdruck ist keine gültige Papierurkunde. Mehrsprachige gekürzte Abschriften gibt es auf Papier. Die Regelgebühr beträgt 22 PLN für eine gekürzte, auch mehrsprachige Abschrift oder 33 PLN für eine vollständige Abschrift. Den Verwendungszweck für die Prüfung gesetzlicher Befreiungen angeben. Das gesonderte mehrsprachige Standardformular kostet 17 PLN und wird der zugrunde liegenden Urkunde beigefügt; es ist keine eigenständige Urkunde. Vor Zahlung beim Empfänger das benötigte Dokument klären.

  • Chorzów

    Urząd Stanu Cywilnego w Chorzowie

    ul. gen. H. Dąbrowskiego 24, pokoje 1, 2, 3, 8 — zależnie od sprawy, Chorzów

    Die Bescheinigung bekommt nur die Person selbst, für den nötigen Termin rufst du vorher an.

    Bescheinigungsantrag, Ausweis/Pass und Zahlung vorbereiten. Erklärung, dass keine relevanten, im Register fehlenden Personenstandsumstände vorliegen, unter Strafandrohung bei Falschangaben. Nicht eingetragenes ausländisches Ereignis oder Änderung mit Standesbeamten klären. Zahlung am Rynek 1 verlegt die Bearbeitung nicht ins Rathaus.

  • Częstochowa

    Urząd Stanu Cywilnego w Częstochowie

    ul. Focha 19/21, 42-217 Częstochowa

    Auf Wunsch holst du die Urkunde rund um die Uhr aus einem Dokumentenschließfach ab, wenn du die nötige Erklärung abgibst.

    Identitätsnachweis, Antrag, Gebührenbeleg und gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses vorbereiten. Kurzauszug 22 PLN, vollständiger Auszug 33 PLN, vorbehaltlich geltender Befreiungen. Benötigtes Format beim Empfänger klären; mehrsprachige Kurzauszüge sind auf Antrag möglich.

  • Dąbrowa Górnicza

    Urząd Miejski w Dąbrowie Górniczej — Urząd Stanu Cywilnego

    ul. Graniczna 21, 41-300 Dąbrowa Górnicza

    Ältere Papiereinträge brauchen sieben bis zehn Werktage, rechne also nicht damit, die Urkunde sofort zu bekommen.

    Formular USC/01, Identitätsnachweis und Zahlungsbeleg vorbereiten. Gegebenenfalls Vollmacht oder rechtliches Interesse belegen; Namen, Datum und Ort des Ereignisses helfen beim Finden des Eintrags. Regelgebühren: 22 PLN gekürzt oder mehrsprachig, 33 PLN vollständig; für vollständige Abschriften aus vor 1946 geführten Büchern gelten gesondert 39 PLN. Verwendungszweck und mögliche gesetzliche Befreiungen oder Archivregeln klären. Onlineanträge nutzen e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung); elektronische Abschriften elektronisch weitergeben. Mehrsprachige gekürzte Abschriften gibt es auf Papier.

  • Elbląg

    Urząd Stanu Cywilnego w Elblągu — odpisy aktów

    ul. Łączności 2, Budynek D, parter, pokój 1, 82-300 Elbląg

    Normale E-Mails dienen nur für Fragen, den unterschriebenen Antrag schickst du per Post oder über den staatlichen Online-Dienst.

    KU-39/DSO/Z1 verwenden, Ausweis vorzeigen, Akt und Auszugsart angeben sowie Zahlung oder Befreiungszweck belegen. Falls nötig Verwandtschaft, Vertretung oder rechtliches Interesse nachweisen. Vollmachtsgebühr: 17 PLN, vorbehaltlich Befreiungen. Städtische Zahlautomaten stehen an der Łączności 1, nicht am USC-Besucherstandort. Elektronischen Auszug als Originaldatei bewahren; ein Ausdruck erhält die elektronische Signatur nicht.

  • Gdańsk

    Zespół Obsługi Mieszkańców Nr 1

    ul. Partyzantów 74, 80-254 Gdańsk

    Buche einen Termin oder beantrage die Urkunde per Post oder über den staatlichen Online-Dienst.

    Ausweis, Antrag, Zahlungsnachweis oder den Befreiungszweck sowie nötige Nachweise zum rechtlichen Interesse oder zur Vormundschaft mitbringen. Vertretungen benötigen die Originalvollmacht; normalerweise fallen 17 PLN an, mit Befreiungen unter anderem für nahe Angehörige.

  • Gdynia

    Urząd Miasta Gdyni — Urząd Stanu Cywilnego

    al. Marszałka Piłsudskiego 52/54, Archiwum: sala 27; transkrypcja według rodzaju aktu: pokoje 17, 18, 20, 81-382 Gdynia

    Zur polnischen Urkunde gibt es ein mehrsprachiges Formular, das allein aber keine rechtliche Gültigkeit hat.

    Ausweis, Registerangaben, gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses und Originalvollmacht mitbringen. Verwendungszweck vor Zahlung angeben: bestimmte Pass-, Sozialleistungs-, Bildungs-, Beschäftigungs- und ZUS-Zwecke sind befreit. Vollmacht grundsätzlich 17 PLN mit bestimmten Befreiungen für nahe Angehörige. Zahlungsbeleg aufbewahren. Bereits zentral gespeicherte Einträge können zeitnah ausgegeben werden; bei älteren eigenen Büchern dauert es bis zu sieben, bei andernorts geführten bis zu zehn Arbeitstage.

  • Gliwice

    Urząd Stanu Cywilnego w Gliwicach

    ul. Zwycięstwa 21, Urząd Stanu Cywilnego, parter, 44-100 Gliwice

    Du brauchst keinen Termin und kannst direkt zum Schalter kommen, oder du beantragst die Urkunde per Post oder online.

    Antrag mit Daten der eingetragenen Person, Ereignisdatum, Zweck und gewünschter Form, gültigen Ausweis oder Pass und nötigen Zahlungsbeleg vorbereiten. Bevollmächtigte benötigen schriftliche Vollmacht und Ausweis; eine mögliche Befreiung von der Vollmachtsgebühr klären. Ein gesondertes mehrsprachiges EU-Standardformular ist eine Anlage zur Urkunde, keine eigenständige Urkunde oder vollständige Übersetzung jedes vollständigen Registerauszugs.

  • Gorzów Wielkopolski

    Urząd Stanu Cywilnego w Gorzowie Wielkopolskim

    ul. Kazimierza Wielkiego 1, 66-400 Gorzów Wielkopolski

    Du musst nicht in Gorzów Wielkopolski wohnen, um eine Urkunde aus dem polnischen Personenstandsregister zu beantragen.

    Gültigen Ausweis mitbringen, Ereignis und Personen benennen sowie Zahlungsnachweis oder Befreiungsgrund angeben. Vertretung braucht passende Vollmacht und gegebenenfalls Vollmachtsgebühr. Digital signierte Urkunde als ursprüngliche elektronische Datei weitergeben; Ausdruck ist rechtlich nicht gleichwertig. Empfängerformat vor Zahlung klären.

  • Katowice

    Urząd Stanu Cywilnego w Katowicach

    Plac Wolności 12a, 40-078 Katowice

    Wählst du eine elektronische Urkunde, gib sie als Originaldatei weiter, denn ein Ausdruck ersetzt sie nicht.

    Namen, Datum und Ort des Ereignisses sowie bekannte Registernummer oder ursprüngliches Standesamt vorbereiten. Gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses, Vollmacht und Zahlungsbeleg beifügen. Zweck angeben, damit eine Gebührenbefreiung geprüft werden kann.

  • Kielce

    Urząd Stanu Cywilnego w Kielcach – odpisy aktów

    Rynek 1, 25-303 Kielce

    Das gilt für bestehende polnische Einträge und nicht für die Registrierung einer Geburt, Heirat oder eines Todesfalls im Ausland.

    Bereite Ausweis oder Pass, Personendaten, Ereignisdatum und -ort, Urkundenform und Zweck sowie nötige Vollmacht oder Interessennachweis vor. Standardgebühren: 22 zł für Kurzfassung oder mehrsprachigen Papierauszug, 33 zł für vollständige Abschrift, mit gesetzlichen Befreiungen. Elektronische Originale musst du elektronisch weitergeben; Ausdruck erhält ihre Rechtsgültigkeit nicht.

  • Koszalin

    Urząd Stanu Cywilnego w Koszalinie

    ul. Dąbrówki 1, 75-055 Koszalin

    Geburten, Heiraten und Sterbefälle werden in getrennten Räumen bearbeitet, kläre also vorher, wohin du musst.

    Ausweis, passendes Geburts-/Ehe-/Sterbeformular, Ereignisdaten und Gebühren- oder Befreiungsnachweis vorbereiten; Vertretung kann Vollmacht und 17 PLN erfordern, sofern nicht befreit. Mehrsprachige Auszüge per Papierabholung/Post wählen, da keine elektronische Zustellung. Digital ausgestellte XML/PDF-Datei digital weitergeben; Ausdruck verliert amtlichen Dokumentenwert. Nach bestimmten behördlichen Namensänderungen oder Rückkehr zum vorehelichen Namen ist kein mehrsprachiger Eheauszug möglich; Alternative beim USC (Standesamt) klären.

  • Krakau

    I Referat Rejestracji Stanu Cywilnego

    ul. Lubelska 29, 30-003 Krakau

    Buche einen Termin oder zieh vor Ort eine Nummer, die Tickets sind aber begrenzt und können früh ausgehen.

    Identitätsnachweis, passendes Formular für persönliche Abholung oder Postversand, gegebenenfalls Zahlungs- und Berechtigungsnachweise mitbringen.

  • Krakau

    II Referat Rejestracji Stanu Cywilnego

    ul. Wadowicka 8W, 30-415 Krakau

    Eine elektronisch signierte Urkunde muss digital bleiben, denn ein Ausdruck hat keinen amtlichen Status.

    Identitätsnachweis, passendes Formular für persönliche Abholung oder Postversand, gegebenenfalls Zahlungs- und Berechtigungsnachweise mitbringen.

  • Krakau

    III Referat Rejestracji Stanu Cywilnego

    os. Zgody 2, 31-949 Krakau

    Online-Anträge brauchen ein elektronisches Postfach für amtliche Briefe und eine elektronische Identifizierung, richte beides vorher ein.

    Identitätsnachweis, passendes Formular für persönliche Abholung oder Postversand, gegebenenfalls Zahlungs- und Berechtigungsnachweise mitbringen.

  • Łódź

    Urząd Stanu Cywilnego w Łodzi

    al. Piłsudskiego 100, 92-236 Łódź

    Wer gebucht hat, wird bevorzugt, reserviere also vorab einen Termin auf der städtischen Terminseite.

    Person, Ereignis, Zweck, Anzahl und Form angeben. Ausweis und Zahlungsbeleg beziehungsweise Befreiungsgrund vorbereiten; bei Vertretung Vollmacht ergänzen. Mehrsprachige Auszüge und EU-Standardformulare gibt es auf Papier, nicht als elektronischen Auszug. Das gesonderte EU-Formular begleitet die Urkunde und kostet extra; mit dem ausländischen Empfänger die benötigte Form klären.

  • Lublin

    Urząd Stanu Cywilnego w Lublinie — Spokojna

    ul. Spokojna 2, 20-074 Lublin

    Ein Kurzauszug zeigt den aktuellen Eintrag, die vollständige Abschrift enthält auch den ursprünglichen Eintrag und spätere Änderungen.

    Ausweis, Angaben zur betroffenen Person, Ereignisdatum/-ort, gewünschte Form und nötigenfalls Zahlungs- oder Interessenbeleg vorbereiten. Normale Gebühren: 22 zł für Kurzabschrift oder mehrsprachige Papierurkunde, 33 zł für vollständige Abschrift; gesetzliche Zweckbefreiungen und Ausnahmen bei Vollmachtsgebühren können gelten. Elektronische Originale elektronisch behalten; Ausdrucke sind keine Originalurkunden. Mehrsprachige Auszüge nur auf Papier. Nationale Fristen unterscheiden sieben Kalendertage bei elektronischem Register von sieben oder zehn Arbeitstagen bei alten Papierregistern; Postlaufzeit kommt hinzu.

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