Gdynia
Urząd Miasta Gdyni — Urząd Stanu Cywilnego
al. Marszałka Piłsudskiego 52/54, Archiwum: sala 27; transkrypcja według rodzaju aktu: pokoje 17, 18, 20, 81-382 Gdynia
Zur polnischen Urkunde gibt es ein mehrsprachiges Formular, das allein aber keine rechtliche Gültigkeit hat.
Ausweis, Registerangaben, gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses und Originalvollmacht mitbringen. Verwendungszweck vor Zahlung angeben: bestimmte Pass-, Sozialleistungs-, Bildungs-, Beschäftigungs- und ZUS-Zwecke sind befreit. Vollmacht grundsätzlich 17 PLN mit bestimmten Befreiungen für nahe Angehörige. Zahlungsbeleg aufbewahren. Bereits zentral gespeicherte Einträge können zeitnah ausgegeben werden; bei älteren eigenen Büchern dauert es bis zu sieben, bei andernorts geführten bis zu zehn Arbeitstage.