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Krankmeldung in Deutschland richtig abgeben und Einkommen sichern

Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit korrekt, sichern Sie ärztliche Nachweise und verstehen Sie den Übergang von Entgeltfortzahlung zu Krankengeld.

Beschäftigte müssen den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren; die eAU ersetzt diese Mitteilung nicht. Der Ratgeber erklärt ärztliche Feststellung, Nachweispflichten, bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließendes Krankengeld. Er behandelt Arbeitsunfälle, Kinderkrankengeld, Urlaub, Auslandsfälle, BEM, Wiedereingliederung und Streit über Nachweis oder Zahlung.

BeschäftigteMenschen im AuslandStudierende

Details zum Leitfaden

  • 14 Min. Lesezeit
  • 7 Kapitel
  • 13 Quellen
  • Aktualisiert am 26.08.2026

Wichtige Punkte: Krankmeldung Deutschland, Arbeitsunfähigkeit

Lohn und Nachweise während Krankheit schützen in Deutschland

Im Mittelpunkt stehen: Krankmeldung Deutschland, Arbeitsunfähigkeit, eAU. Der Guide erklärt Vorgehen, Nachweise, Fristen und mögliche Lösungen in Deutschland verständlich.

Teilen Sie dem Arbeitgeber sofort mit, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange dies voraussichtlich dauert – warten Sie nicht auf die eAU. Lassen Sie sich bis zum vorgeschriebenen Zeitpunkt medizinisch untersuchen, behalten Sie eine eigene Kopie, prüfen Sie die Übermittlung an die Krankenkasse und verlängern Sie Bescheinigungen lückenlos. Klären Sie, ob gewöhnliche Krankheit, Arbeitsunfall, krankes Kind, Rehabilitation oder ein anderes versichertes Ereignis vorliegt, da Zahler und Nachweise verschieden sind.

Das Wichtigste

  • Mitteilung und medizinischer Nachweis sind getrennte Pflichten.
  • Die eAU informiert den Arbeitgeber nicht an Ihrer Stelle.
  • Die Entgeltfortzahlung ist nach gesetzlicher Krankheitsberechnung normalerweise auf sechs Wochen begrenzt.
  • Krankengeld ist niedriger als das gewöhnliche Nettoentgelt.
  • Arbeitsunfälle laufen über die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Kündigungsfristen laufen während einer Erkrankung weiter.

Übersicht der Ansprüche

Meldung, eAU, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Unfall, Kinderbetreuung und Rückkehr einordnen

Wählen Sie Nachweis und Leistungsträger nach Grund, Dauer, Versicherungsstatus und Beschäftigungsphase.

Jede Arbeitsunfähigkeit beginnt mit der unverzüglichen Mitteilung an den Arbeitgeber und einer voraussichtlichen Dauer. Die ärztliche Feststellung ist eine zweite Pflicht. Der Arbeitgeber darf sie früher als die allgemeine gesetzliche Regel verlangen, und Arbeits- oder Tarifvertrag können eine Regel ab dem ersten Tag vorsehen. In gewöhnlichen gesetzlichen Fällen übermittelt die Praxis die eAU-Daten an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft begrenzte Angaben ab. Beschäftigte müssen die Abwesenheit trotzdem melden und sich rechtzeitig untersuchen lassen (Hinweise zur eAU).

Den richtigen Weg wählen

SituationHauptweg für Entgelt oder LeistungEntscheidende Handlung
Gewöhnliche Erkrankung von BeschäftigtenEntgeltfortzahlung des Arbeitgebers, danach bei Versicherung gesetzliches KrankengeldSofort melden und lückenlose AU erhalten
Erste vier BeschäftigungswochenGesetzliche Kasse kann bei Versicherung zahlen, danach bei fortdauernder AU Arbeitgeber ab Tag 29Kasse und Arbeitgeber das Startdatum mitteilen
Private VersicherungVertragliches Krankentagegeld, sofern abgeschlossenKarenzzeit, Höhe und Nachweis prüfen
MinijobEntgeltfortzahlung kann gelten, der Minijob allein schafft jedoch normalerweise keinen KrankengeldschutzAnderen Krankenversicherungsstatus prüfen
Arbeits- oder WegeunfallGesetzliche Unfallversicherung, gegebenenfalls einschließlich VerletztengeldUnfall dokumentieren und melden, falls erforderlich Durchgangsarzt aufsuchen
Betreuung eines kranken KindesArbeitgeberentgelt nur soweit anwendbar; sonst bei Berechtigung KinderkrankengeldBescheinigung über Kinderbetreuung ab dem ersten Tag beschaffen
RehabilitationEntgeltfortzahlung oder Übergangsgeld je nach Zeitpunkt und TrägerArbeitgeber, Kasse und Rehaträger koordinieren
Stufenweise WiedereingliederungBeschäftigte bleiben normalerweise für die volle vertragliche Arbeit arbeitsunfähig und beziehen ErsatzleistungÄrztlichen Stufenplan und Leistungsträger abstimmen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gewährt nach einer vierwöchigen Wartezeit im Arbeitsverhältnis normalerweise bis zu sechs Wochen Arbeitgeberentgelt; bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit gelten jedoch Zusammenrechnungs- und Neubeginnregeln (Entgeltfortzahlungsgesetz). Eine neue Diagnose, die während einer bereits durchgehenden Arbeitsunfähigkeit auftritt, schafft ohne die gesetzliche Prüfung nicht zuverlässig neue sechs Wochen.

Gesetzliches Krankengeld folgt grundsätzlich auf die Arbeitgeberzahlung und kann auch die anfängliche Beschäftigungswartezeit überbrücken. Über Arbeitsunfälle entscheidet die Berufsgenossenschaft oder öffentliche Unfallkasse und nicht allein die Krankenkasse. Die stufenweise Wiedereingliederung ist freiwillig und ärztlich geplant; welcher Träger zahlt, hängt davon ab, ob sie an eine krankenkassenfinanzierte Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder einen anderen Weg anschließt (stufenweise Wiedereingliederung).

Eine Krankheit verhindert nicht automatisch eine Kündigung, verlängert keinen befristeten Vertrag und hemmt weder Aufenthalts- noch Gerichtsfristen. Sie kann jedoch allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, behinderungsgerechte Anpassungen, BEM und Nachweisfragen auslösen.

Wer ist abgesichert?

Beschäftigungsdauer, Versicherung, dieselbe Krankheit, Jobart und Vertragsdeckung prüfen

Entgeltfortzahlung und Ersatzleistung haben verschiedene Voraussetzungen und können sich während einer Abwesenheit ändern.

Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers erfasst grundsätzlich Beschäftigte, darunter viele Teilzeit-, befristet, geringfügig und in Ausbildung Beschäftigte, sobald die vierwöchige Wartezeit eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses erfüllt ist und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ohne maßgebliches eigenes Verschulden vorliegt. Staatsangehörigkeit und Kategorie der Arbeitserlaubnis entscheiden nicht darüber, ob bereits erworbene gesetzliche Ansprüche bestehen. Echte Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der Lohn fortzahlt.

Arbeitgeber- und Versicherungsvoraussetzungen getrennt prüfen

Ermitteln Sie für die Arbeitgeberzahlung den rechtlichen Arbeitgeber, Beschäftigungsbeginn, Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Ursache, ärztlichen Nachweis, frühere Fehlzeiten wegen derselben Grunderkrankung und tarifliche Verbesserungen. Das gesetzliche Maximum beträgt nach der Wiedererkrankungsberechnung grundsätzlich sechs Wochen. Begann die Beschäftigung vor weniger als vier Wochen, kann eine zuständige gesetzliche Kasse ab dem ersten Tag Krankengeld zahlen; dauert die Arbeitsunfähigkeit an, kann die Arbeitgeberzahlung an Tag 29 beginnen (Regeln zum Krankengeld).

Bestätigen Sie für gesetzliches Krankengeld, dass die Mitgliedschaft diese Leistung umfasst. Gewöhnliche Beschäftigte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze sind häufig berechtigt; ausschließlich im Minijob Beschäftigte, Familienversicherte und manche Studierende erwerben es nicht aus dieser Tätigkeit. Freiwillig versicherte Selbstständige benötigen eine entsprechende Wahlerklärung oder einen Wahltarif. Für Beziehende von Arbeitslosengeld I kann ein Weg bestehen. Private Krankenversicherung enthält nicht automatisch Krankentagegeld; der Vertrag regelt Karenzzeit, versicherten Tagessatz, Ausschlüsse, Nachweise, Koordination und die Obergrenze des Verdienstausfalls.

Bei derselben Krankheit können medizinisch zusammenhängende Fehlzeiten verbunden werden, auch wenn sich die Diagnosebezeichnung ändert. Fragen Sie die Krankenkasse nach dem dort erfassten Blockzeitraum und der Berechnung der Entgeltfortzahlung, statt der Lohnabrechnung ausführliche Diagnosen mitzuteilen. Eine später hinzutretende weitere Erkrankung während bereits ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit verlängert normalerweise nicht die Höchstdauer von 78 Wochen für die erste Krankheit.

Kinderkrankengeld im Jahr 2026 verlangt normalerweise einen gesetzlich versicherten betreuenden Elternteil und ein gesetzlich versichertes Kind, ein grundsätzlich unter zwölfjähriges oder wegen Behinderung berechtigtes Kind, Betreuungsbedarf, keine andere Betreuungsperson im Haushalt und einen ärztlichen Nachweis ab dem ersten Tag. Der vorübergehende Anspruch 2026 beträgt bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil beziehungsweise 30 für Alleinerziehende, gedeckelt auf 35 beziehungsweise 70 Tage bei mehreren Kindern (Kinderkrankengeld 2026).

Bei Arbeits- oder Wegeunfällen gelten der Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung, Kausalzusammenhang, Wegegrundsätze und die Entscheidung des Trägers. Bei Rehabilitation ist zu klären, ob Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung zuständig ist. Studierende, Leiharbeitskräfte, mehrfach Beschäftigte, Personen im Ausland und Grenzgänger müssen jeden betroffenen Arbeitgeber und Versicherungsträger informieren und das zuständige System bestimmen.

Nachweisakte

Meldung, lückenlose AU, Krankenhaus-, Auslands-, Unfall- und Versicherungsnachweise sichern

Beweisen Sie Arbeitsunfähigkeitszeiten und vorgeschriebene Mitteilungen, ohne die Diagnose weiter als nötig offenzulegen.

Führen Sie eine private Chronologie mit Symptomen nur soweit für die Behandlung nötig, dem ersten Tag, an dem Sie die Arbeit nicht ausüben konnten, Zeitpunkt und Kanal der Arbeitgebermeldung, voraussichtlicher Dauer, jeder ärztlichen oder Krankenhausuntersuchung, jedem bescheinigten Zeitraum, Übermittlungsstatus der Praxis, Eingang bei der Krankenkasse, Abrufproblem des Arbeitgebers, Wechsel der Zahlung und Rückkehrdatum. Sichern Sie Arbeitsvertrag und Krankheitsrichtlinie, Entgeltabrechnungen, Bankgutschriften, Versicherungsformulare und -bescheide sowie Schreiben des Medizinischen Dienstes.

Für jedes Ereignis den richtigen Nachweis verwenden

In gewöhnlichen deutschen gesetzlichen Fällen stellt die Ärztin oder der Arzt die Arbeitsunfähigkeit fest und übermittelt eAU-Daten an die Krankenkasse. Bewahren Sie die Patientenausfertigung auf und bitten Sie die Praxis um Fehlerkorrektur. Der Arbeitgeber ruft Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Erst- oder Folgemeldung und zulässige Angaben ab, nicht die Diagnose. Bei technischem Ausfall kann eine Papiermeldung an die Kasse nötig sein; private Versicherung, ausländische Bescheinigung, Rehabilitation, Krankenhaus und Kinderbetreuung können außerhalb des normalen eAU-Wegs liegen.

Ein Krankenhaus stellt eine Aufnahme- oder Aufenthaltsbescheinigung und erforderlichenfalls Entlassungs- und Folge-AU-Unterlagen aus. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Krankenhausnachweis die nächste Woche abdeckt. Vereinbaren Sie die Folgeuntersuchung vor Ende des Zeitraums. Bei Erkrankung im Ausland melden Sie dem Arbeitgeber sofort voraussichtliche Dauer und Auslandsanschrift, informieren die gesetzliche Kasse wie verlangt, beschaffen eine Bescheinigung, die eindeutig Arbeitsunfähigkeit und nicht nur Behandlung feststellt, und sichern Reise- und Zustellnachweise. Eine Übersetzung kann nötig sein; Legalisation ist keine allgemeine Pflicht.

Dokumentieren Sie bei einem Arbeitsunfall genaue Zeit, Ort, Tätigkeit, Hergang, Verletzung, Zeugen, Erste Hilfe, Meldung an Vorgesetzte und rechtmäßig aufgenommene Fotos. Auch kleine Erste-Hilfe-Ereignisse gehören ins betriebliche Unfallverzeichnis. Dauert die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage, erstattet der Arbeitgeber die Unfallanzeige normalerweise binnen drei Tagen nach Kenntnis; schwere Ereignisse sind sofort zu melden. Bewahren Sie Kopie der Anzeige, Durchgangsarztbericht, Aktenzeichen des Unfallversicherungsträgers und Entscheidung auf (Arbeitsunfall).

Für Kinderkrankheit sichern Sie ärztliche Betreuungsbescheinigung ab Tag eins, Versicherung von Kind und Elternteil, Tatsachen zur Betreuung im Haushalt, Freistellung des Arbeitgebers, verbrauchte Tage und Kassenantrag. Für stufenweise Rückkehr bewahren Sie ärztlichen Plan, Stunden, Aufgaben, Einschränkungen, Zustimmung der Beteiligten, Leistungsträger, Überprüfungen und Änderungen auf. Für das BEM führen Sie Einladung, Zweck- und Datenschutzhinweis, Einwilligungsentscheidungen, Beteiligte, erwogene Maßnahmen und Ergebnis getrennt von allgemeinen Personalakten.

Teilen Sie Diagnose- und Behandlungsdaten nur mit Arzt, Kasse, Medizinischem Dienst, Unfallversicherung, Rehaträger oder bevollmächtigter Beratung, soweit rechtlich erforderlich. Geben Sie dem Arbeitgeber funktionale Einschränkungen und den verlangten Arbeitsunfähigkeitsnachweis, keine offene Krankenakte. Geben Sie niemals das einzige Original eines ausländischen oder privaten Versicherungsdokuments ab.

Erste Schritte

In der richtigen Reihenfolge melden, feststellen, lückenlos fortführen, Leistung starten und Rückkehr planen

Eine lückenlose Abfolge schützt sowohl arbeitsvertragliche Pflichten als auch die Entgeltersatzleistung.

Gehen Sie in sieben Schritten vor. Erstens: Stellen Sie die Arbeit bei medizinischer Unfähigkeit ein und holen Sie bei Bedarf dringende Hilfe. Zweitens: Melden Sie dem Arbeitgeber unverzüglich über den vorgeschriebenen Kanal Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer, nicht aber die Diagnose. Drittens: Lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit bis zum vertraglich oder gesetzlich verlangten Tag ärztlich feststellen. Viertens: Bewahren Sie den Patientennachweis auf und prüfen Sie die eAU-Übermittlung oder senden Sie ein Ausnahmedokument. Fünftens: Notieren Sie das Ende der Bescheinigung und organisieren Sie die Folgefeststellung spätestens am nächsten Werktag. Sechstens: Kontaktieren Sie den Leistungsträger vor Ende der Arbeitgeberzahlung. Siebtens: Planen Sie sichere Rückkehr, Anpassung, BEM oder Rehabilitation mit den zuständigen Beteiligten.

Die Übergaben vollständig erledigen

Informieren Sie möglichst vor Schichtbeginn die Führungskraft oder vorgesehene Abwesenheitsstelle und sichern Sie den Zeitstempel. Nehmen Sie nicht an, Kollegin, Arzt oder eAU-System habe den Arbeitgeber informiert. Verlangt der Arbeitgeber eine Bescheinigung ab Tag eins, erfüllen Sie dies oder lassen Sie die Forderung später beraten prüfen. Kann die Praxis nicht elektronisch übermitteln, fragen Sie, welche Papierausfertigung Kasse und Arbeitgeber erhalten müssen.

Vergleichen Sie in den ersten Wochen Entgeltabrechnungen und Bankzahlungen. Geben Sie der Krankenkasse verlangte Einkommens- oder Statusformulare und stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung sowie den letzten Tag der Entgeltfortzahlung meldet. Krankengeld beginnt durch die Kassenkoordination meist ohne gesonderten Leistungsantrag, das Mitglied muss aber mitwirken und fehlende Daten berichtigen. Es beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts und den gesetzlichen Tageshöchstbetrag; weitere Sozialbeiträge werden abgezogen (Krankengeld).

Handelt es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall, sagen Sie dies Arbeitgeber und Behandlungsperson sofort und nutzen Sie erforderlichenfalls den Durchgangsarztweg. Betreuen Sie ein krankes Kind, beschaffen Sie die besondere Bescheinigung ab dem ersten Tag und reichen sie bei der Kasse ein, statt die eigene AU zu verwenden. Beginnt die Krankheit im Ausland, senden Sie die zusätzlichen Orts- und Versicherungsmitteilungen, ohne die Rückkehr abzuwarten.

Arbeiten Sie während des Bezugs von Krankengeld wegen voller Arbeitsunfähigkeit nicht für den Arbeitgeber. Genesungsverträgliche Tätigkeiten sind nicht automatisch verboten, doch vermeiden Sie Verhalten, das die Erholung wesentlich verzögert, und holen Sie erforderlichenfalls ärztliche oder kassenseitige Zustimmung zu Reisen ein. Reisen in der EU während des Leistungsbezugs benötigen nach den amtlichen Hinweisen vorherige Zustimmung der Kasse.

Kehrt die Leistungsfähigkeit zurück, informieren Sie den Arbeitgeber und nehmen Sie die normale Arbeit bei medizinischer Eignung wieder auf. Eine AU ist kein pauschales gesetzliches Verbot einer früheren Rückkehr, doch Sicherheit und Versicherungsumstände sind wichtig. Schlagen Sie bei verminderter Leistungsfähigkeit nach langer Krankheit einen ärztlich gestützten Stufenplan vor. Während der stufenweisen Wiedereingliederung bleibt die beschäftigte Person normalerweise für die volle vertragliche Arbeit arbeitsunfähig, und der zuständige Träger zahlt die Ersatzleistung weiter. Bestätigen Sie Stunden, Aufgaben, Überwachung und Abbruchregeln vor Beginn.

Geld und Fristen

Sechs-Wochen-Entgelt, Krankengeld, privates Tagegeld und versteckte Kosten berechnen

Modellieren Sie den Wechsel vom normalen Entgelt zur begrenzten Leistung und sichern Sie jeden Anspruch gegen Lohnabrechnung und Versicherung.

Berechnen Sie die Entgeltfortzahlung auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage anhand normaler Arbeitszeit, regelmäßigem Gehalt, variablen Bestandteilen, Zuschlägen, Provisionen und tariflichen Regeln. Der gewöhnliche Zeitraum beträgt bis zu sechs Wochen, doch die vierwöchige Wartezeit im Arbeitsverhältnis und die Vorgeschichte derselben Krankheit können ändern, wer wann zahlt. Erfassen Sie Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit und nicht nur ausgefallene Schichten und verlangen Sie die Arbeitgeberberechnung, wenn die Daten abweichen.

Den Einkommensrückgang modellieren

Gesetzliches Krankengeld beträgt normalerweise 70 Prozent des beitragspflichtigen regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts und den jährlich angepassten Höchstbetrag. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden grundsätzlich abgezogen, sodass der Bankbetrag deutlich geringer sein kann. Einschlägige Einmalzahlungen fließen nach gesetzlichen Regeln ein, während beitragsfreie Nacht- oder Wochenendzuschläge für Mehrarbeit ausgeschlossen sein können. Die Kasse zahlt kalendertäglich und setzt einen vollen Monat häufig mit 30 Tagen an (Leistungsberechnung).

Der Anspruch wegen derselben Krankheit ist innerhalb einer dreijährigen Blockfrist auf 78 Wochen begrenzt; Entgeltfortzahlungs- und Rehazeiten zählen mit. Eine später hinzutretende Diagnose während ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit verlängert den Block nicht. Fragen Sie die Kasse nach genauem Blockbeginn, angerechneten Zeiten, Höchstdatum, täglichem Bruttokrankengeld, Abzügen und Zahlungsintervallen. Planen Sie den nächsten Einkommensweg Monate vor der Aussteuerung.

Privates Krankentagegeld folgt den Vertragsklauseln zu Karenzzeit, Beruf, versichertem Tagessatz, Meldung, ärztlichem Nachweis, Überprüfung und Koordination. Die Gesamtleistung darf den ausgefallenen Nettoverdienst grundsätzlich nicht überschreiten. Selbstständige sollten feste Betriebskosten gesondert modellieren. Eine günstige Krankenversicherung ohne ausreichendes Krankentagegeld kann eine große Einkommenslücke hinterlassen.

Ergänzen Sie Kosten für Arzt, Medikamente, Therapie, Krankenhaus, Rehabilitation, Beförderung, Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Übersetzung, ausländische Bescheinigung und Beratung. Gesetzliche Zuzahlungen und Belastungsgrenzen können gelten; die Unfallversicherung kann notwendige Unfallbehandlung und Hilfsmittel übernehmen. Ausgefallene Schichtzulagen, Bonuskennzahlen, Essens- oder Fahrtleistungen und Arbeitgeberbeiträge zur Altersvorsorge richten sich nach ihren genauen Bedingungen.

Beachten Sie Entgeltfälligkeit, Versicherungsformulare, Folgebescheinigungen, Widerspruchsfristen und vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen. Ein Widerspruch gegen die Leistung erhält keinen Entgeltanspruch gegen den Arbeitgeber, und eine Lohnabrechnungsdiskussion greift keinen Versicherungsbescheid an. Erlässt eine gesetzliche Kasse einen nachteiligen Bescheid, muss der Widerspruch normalerweise binnen eines Monats eingehen (Widerspruch gegen Krankenkassenbescheid). Kalkulieren Sie vor einer Eskalation Beratung, Gewerkschaft, Rechtsschutz, Übersetzung und Fahrt zum Sozialgericht; gesetzliche Sozialgerichtsverfahren sind für versicherte Mitglieder grundsätzlich gerichtskostenfrei.

Eskalationszeitplan

Bescheinigungslücken, Zahlungswechsel, BEM, Rehabilitation und Leistungsende steuern

Planen Sie rückwärts von jedem AU-Ende, Sechs-Wochen-Punkt, Versicherungsbescheid, Rückkehrtermin und der 78-Wochen-Grenze.

Tragen Sie Arbeitgebermeldung am ersten Tag, erste erforderliche Feststellung, jedes abgedeckte Enddatum, Folgefeststellung am nächsten Werktag, Vier-Wochen-Punkt der Beschäftigung, Wechsel nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung, Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers, Leistungszahlung, Kontakt des Medizinischen Dienstes, Reisegenehmigung, Rehaüberprüfung, BEM-Auslöser, Kontrollen der stufenweisen Rückkehr, 78-Wochen-Höchstgrenze und jede Widerspruchs- oder Entgeltanspruchsfrist in den Kalender ein. Sichern Sie jeden Einreichungsnachweis.

Lückenlosigkeit und nächsten Leistungsträger sichern

Endet eine AU am Freitag und besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, beschaffen Sie die Folgefeststellung spätestens am Montag, wenn dieser ein Werktag ist. Verlassen Sie sich nicht auf eine rückwirkende Bescheinigung. Eine kurze Lücke kann die Tage der Lücke unbezahlt lassen, auch wenn der gesamte Anspruch nicht verloren geht. Bestätigen Sie die Übermittlung bei Praxis und Kasse, wenn der Arbeitgeber sie nicht abrufen kann. Krankenhausentlassung und Rehaende benötigen eine eigene Überbrückung zur nächsten Bescheinigung.

Kontaktieren Sie die Kasse vor Woche sechs und klären Sie Diagnosegruppierung, frühere Zeiten derselben Krankheit, Ende der Entgeltfortzahlung, Entgeltmeldung, tägliche Leistung, Beitragsabzüge und Bankdaten. Antworten Sie auf einschlägige Mitwirkungsaufforderungen und Termine des Medizinischen Dienstes. Schlägt die Kasse eine Rehabilitation vor oder bezweifelt sie die Arbeitsunfähigkeit, verlangen Sie die schriftliche Rechtsgrundlage und sichern Sie das Antwortdatum.

Nach mehr als sechs Wochen ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Das BEM wird mit Zustimmung und Beteiligung der beschäftigten Person durchgeführt, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, Wiederholung vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Beschäftigte können eine Vertrauensperson hinzuziehen und müssen vorab über Ziele und Datenverwendung informiert werden (BEM-Rechtsgrundlage). Prüfen Sie Ergonomie, Aufgaben, Stunden, Qualifizierung, technische Hilfen, Rehabilitation oder stufenweise Rückkehr, ohne unnötige Diagnosen offenzulegen.

Eine stufenweise Rückkehr benötigt ärztlichen Stufenplan, Mitwirkung des Arbeitgebers, Bestätigung des Leistungsträgers, Überprüfungstermine und eine sichere Reaktion auf gesundheitliche Verschlechterung. Lassen Sie die Lohnabrechnung die gestuften Stunden nicht automatisch als gewöhnliche volle Vertragsarbeit behandeln, ohne Leistung und Entgelt zu klären.

Prüfen Sie mindestens mehrere Monate vor der 78-Wochen-Grenze vollständige Rückkehr, Anpassung, Rehabilitation, Feststellung einer Behinderung, Erwerbsminderungsrente oder den besonderen Arbeitslosengeldweg bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit. Erhalten Sie Krankenversicherung und Beschäftigungsunterlagen. Ein Leistungsantrag oder eine ausstehende Entscheidung verlängert Krankengeld nicht automatisch.

Endet das Arbeitsverhältnis, führen Sie den medizinischen Nachweis fort, informieren die Kasse, melden sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur und benachrichtigen bei arbeitsplatzgebundenem Aufenthalt die Ausländerbehörde. Ein befristeter Vertrag kann während der Krankheit auslaufen. Eine schriftliche Kündigung verlangt sofortige Rechtsprüfung und grundsätzlich binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage, unabhängig von der Krankmeldung.

Durchsetzung und Hilfe

Fehlende eAU-Daten, Diagnoseforderungen, ausgesetzte Leistung und Kündigung lösen

Trennen Sie Streit mit Arbeitgeber, Krankenkasse, Unfallversicherung, Datenschutz und Arbeitsgericht und sichern Sie jede Frist.

Kann der Arbeitgeber eAU-Daten nicht abrufen, prüfen Sie Arbeitsunfähigkeitsdaten und Personalangaben bei Praxis und Krankenkasse, beschaffen Sie gegebenenfalls einen Papierersatz und senden Sie dem Arbeitgeber eine datenschutzgerechte Bestätigung. Nehmen Sie nicht an, ein Systemfehler entschuldige eine Abwesenheit ohne Meldung. Enthält die Bescheinigung ein falsches Datum, bitten Sie die ausstellende Behandlungsperson um Prüfung und Korrektur; weder Lohnabrechnung noch Beschäftigte dürfen medizinische Nachweise ändern.

Den Streit der zuständigen Entscheidungsstelle zuordnen

Legen Sie bei vorenthaltener Entgeltfortzahlung Beschäftigungsbeginn, Meldungsnachweis, AU-Zeiten, Berechnung derselben Krankheit, Abrechnungen und den verlangten Bruttobetrag vor. Nutzen Sie je nach Fall Personalabteilung oder Lohnabrechnung, Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitsrechtsberatung und Arbeitsgericht und halten Sie alle Ausschlussfristen ein. Verlangt der Arbeitgeber die Diagnose, fragen Sie nach der konkreten Rechtsgrundlage. Die gewöhnliche Fehlzeitenverwaltung erhält Angaben zu Arbeitsunfähigkeit und Dauer; Kasse und Medizinischer Dienst prüfen medizinische Einzelheiten.

Verlangen Sie bei Ablehnung oder Aussetzung durch die Kasse, falschem Tagessatz, Diagnoseblock, Bescheinigungslücke, Mitwirkungsstreit oder Reiseproblem einen schriftlichen Bescheid und legen Sie fristgerecht einen kurzen Widerspruch ein, normalerweise binnen eines Monats; Begründung und Nachweise können erforderlichenfalls folgen. Beantragen Sie Akteneinsicht und die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes. Nach einem zurückgewiesenen Widerspruch ist die Klage zum Sozialgericht grundsätzlich binnen eines Monats möglich.

Sichern Sie bei einem nicht anerkannten Arbeitsunfall Unfallablauf, Zeugen, Erste Hilfe, Durchgangsarztunterlagen, Arbeitgeberanzeige und Kausalitätsnachweise. Widersprechen Sie dem Unfallversicherungsträger innerhalb der Bescheidfrist, normalerweise eines Monats. Erkennt die Unfallversicherung den Fall nicht an, übernimmt die Krankenversicherung notwendige Behandlung, doch Leistungs- und Haftungsweg können sich ändern.

Leisten Sie keine gewöhnliche Arbeit, während Sie vollständig arbeitsunfähig geschrieben sind und Krankengeld beziehen. Drängt der Arbeitgeber auf frühe Rückkehr, holen Sie ärztliche Beurteilung ein und schlagen einen sicheren Stufenweg vor. Fühlen Sie sich vor Ende der Bescheinigung arbeitsfähig, besprechen Sie sichere Rückkehr und Versicherung mit Arzt und Arbeitgeber. Eine Bescheinigung ist ein Nachweis und keine Erlaubnis, tatsächliche Sicherheitsrisiken zu ignorieren.

Krankheit macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Arbeitgeberkündigung und Aufhebungsvertrag benötigen Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (Form der Beendigung). Allgemeiner Kündigungsschutz hängt von Betriebszugehörigkeit und Betriebsgröße ab; Schwangerschaft, Behinderung, Elternstatus und andere Umstände können besondere Regeln ergänzen (Kündigungsschutz). Sichern Sie den Zugang und holen Sie sofort arbeitsrechtlichen Rat ein.

Qualifizierte Hilfe ist bei langfristigem Einkommensverlust, verbundenen Diagnosen, ausländischen Nachweisen, Arbeitsunfällen, Ablehnung einer Privatversicherung, Rehadruck, medizinischem Datenschutz, Behinderung oder Kündigung angemessen. Bringen Sie eine Chronologie, Bescheinigungen, Bescheide, Berechnungen, Kommunikation und Fristenliste mit.

Hinweise von Federal Ministry of Health health portal

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