Wrocław
Centrum Obsługi Mieszkańca II
pl. Nowy Targ 1–8, 50-141 Wrocław
Eltern oder gesetzliche Vertreter können die vorübergehende Anmeldung für eine nicht voll geschäftsfähige Person übernehmen.
Bereite das Formular für vorübergehenden Aufenthalt mit Bestätigung des Eigentümers oder einer anderen wohnungsberechtigten Person vor. Bring den Wohnrechtsnachweis, etwa den Mietvertrag, im Original mit sowie gültigen Ausweis und die für Staatsangehörigkeit und Status nötigen Aufenthaltsnachweise. Für EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten gelten unterschiedliche Listen. Klär vor einer Vertretung die Anwesenheitspflicht; die Vertretung braucht Originalvollmacht und eigenen Ausweis. Die Anmeldung erteilt keine Aufenthaltserlaubnis.