Ämter für die Aufenthaltsanmeldung von EU-, EWR- und Schweizer Bürgern in Polen

Deine Wohnadresse entscheidet über die Zweigstelle, nicht der früheste freie Termin

Die Anmeldung erfolgt persönlich bei der Ausländerabteilung eines Woiwodschaftsamts, und manche Regionen haben Zweigstellen in anderen Orten. Die Buchung läuft unterschiedlich: Manche Ämter nehmen Termine telefonisch an, andere geben Wartenummern aus, und die Zweigstelle, die dich bedient, hängt von deiner Adresse ab.

1 Amt in Lublin
  • Lublin

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Lubelski Urząd Wojewódzki — paszporty i rejestracja obywateli UE

    ul. Lubomelska 1-3, Paszporty: I piętro; rejestracja UE: III piętro, pokój 322, Lublin

    Buche zuerst telefonisch und rechne mit einer Bescheinigung, die zehn Jahre gilt, dir aber keinen Daueraufenthalt gibt.

    Bereite einen leserlichen polnischen Antrag, gültigen Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien aller beschriebenen Seiten, eine Erklärung zum letzten Grenzübertritt und vier höchstens sechs Monate alte Fotos 35×45 mm vor. Ergänze passende Belege zu Arbeit, Unternehmen, Studium, Versicherung, Mitteln oder Familie nach der Amtscheckliste. Bringe Originale mit und kläre Beglaubigungen/Übersetzungen vor deren Bezahlung. Registrierung und Bescheinigung sind gebührenfrei. Sicherheitsabfragen gehören zum Verfahren; ein Abgabetermin garantiert keine Ausstellung am selben Tag.

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Wie geht es weiter

Aufenthaltsanmeldung für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

Prüfe, ob dein Aufenthalt in Polen angemeldet werden muss, wie sich das von der Adressanmeldung unterscheidet, und finde das regionale Amt, das die Bescheinigung ausstellt.

EU-Aufenthaltsanmeldung in Polen