Katowice
Für EU-, EWR- und Schweizer BürgerŚląski Urząd Wojewódzki w Katowicach — Wydział Spraw Cudzoziemców
ul. Konstantego Damrota 16, 40-022 Katowice
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Polnisch ausgefüllten Antrag samt Kopie, gültigen Pass oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien, vier aktuelle biometrische Fotos und zweckbezogene Nachweise vorbereiten. Originale und erforderliche vereidigte polnische Übersetzungen mitbringen; aktuelle Belege werden verlangt. Bei vorhandenem PESEL (polnische Personenkennzahl) und angemeldeter Anschrift die aktuellen Bescheinigungen beifügen. Nach Prüfung meldet sich das Amt; Abholung ist auch mit besonderer Abholvollmacht möglich. Die örtliche Liste verlangt eine Antragskopie und zwei Kopien des Identitätsnachweises; lesbare Fotokopien statt Fotos vorbereiten. Je nach Aufenthaltsgrund klären, welche Nachweise höchstens 30 Tage alt sein dürfen.