Ämter für die Aufenthaltsanmeldung von EU-, EWR- und Schweizer Bürgern in Polen

Deine Wohnadresse entscheidet über die Zweigstelle, nicht der früheste freie Termin

Die Anmeldung erfolgt persönlich bei der Ausländerabteilung eines Woiwodschaftsamts, und manche Regionen haben Zweigstellen in anderen Orten. Die Buchung läuft unterschiedlich: Manche Ämter nehmen Termine telefonisch an, andere geben Wartenummern aus, und die Zweigstelle, die dich bedient, hängt von deiner Adresse ab.

1 Amt in Katowice
  • Katowice

    Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

    Śląski Urząd Wojewódzki w Katowicach — Wydział Spraw Cudzoziemców

    ul. Konstantego Damrota 16, 40-022 Katowice

    Du kannst einen Termin buchen oder vor Ort eine Nummer ziehen, solange deine Adresse zum Bereich Katowice gehört.

    Polnisch ausgefüllten Antrag samt Kopie, gültigen Pass oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien, vier aktuelle biometrische Fotos und zweckbezogene Nachweise vorbereiten. Originale und erforderliche vereidigte polnische Übersetzungen mitbringen; aktuelle Belege werden verlangt. Bei vorhandenem PESEL (polnische Personenkennzahl) und angemeldeter Anschrift die aktuellen Bescheinigungen beifügen. Nach Prüfung meldet sich das Amt; Abholung ist auch mit besonderer Abholvollmacht möglich. Die örtliche Liste verlangt eine Antragskopie und zwei Kopien des Identitätsnachweises; lesbare Fotokopien statt Fotos vorbereiten. Je nach Aufenthaltsgrund klären, welche Nachweise höchstens 30 Tage alt sein dürfen.

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Wie geht es weiter

Aufenthaltsanmeldung für EU-, EWR- und Schweizer Bürger

Prüfe, ob dein Aufenthalt in Polen angemeldet werden muss, wie sich das von der Adressanmeldung unterscheidet, und finde das regionale Amt, das die Bescheinigung ausstellt.

EU-Aufenthaltsanmeldung in Polen