Gdańsk
Für EU-, EWR- und Schweizer BürgerPomorski Urząd Wojewódzki — Wydział Spraw Cudzoziemców w Gdańsku
ul. Chmielna 74/76, Obsługa klienta; korespondencja: ul. Okopowa 21/27, 80-810 Gdańsk, 80-748 Gdańsk
Komm persönlich, zieh eine Wartenummer und melde dich an, sobald dein Aufenthalt länger als drei Monate dauert.
Vollständigen Antrag, vier aktuelle biometrische Fotos 35 × 45 mm, gültigen Pass oder Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis und geforderte Kopien mitbringen. Die örtliche Passliste verlangt Kopien aller Seiten. Passende Nachweise zum eigenen Grund ergänzen: Arbeit/Selbständigkeit; Studium oder Ausbildung mit Versicherung und Mitteln; Versicherung und Mittel bei Eigenfinanzierung; oder Ehe-, Verwandtschafts- und Unterhaltsnachweise bei Familienfällen. Ausstellungsfristen für Bank- und Eheurkunden klären. Fremdsprachige Belege benötigen anerkannte polnische Übersetzung; Kopien müssen ordnungsgemäß beglaubigt oder mit Originalen verglichen werden. Vor Abholung der EU-Registrierungsbescheinigung den Kundenportalstatus prüfen. Kein Online-Abholtermin nötig: gültigen Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis mitbringen und Wartenummer ziehen. Eine Vertretung kann diese Bescheinigung mit erforderlicher besonderer Vollmacht abholen; das unterscheidet sich von der gewöhnlichen persönlichen Aufenthaltskartenabholung.