Bielsko-Biała
Für EU-, EWR- und Schweizer BürgerŚląski Urząd Wojewódzki — Oddział Wydziału Spraw Cudzoziemców w Bielsku-Białej
ul. Piastowska 40, 43-300 Bielsko-Biała
Zuständig ist die Außenstelle für Bielsko-Biała und die Kreise Bielsko, Cieszyn, Pszczyna und Żywiec, je nach deinem tatsächlichen Wohnort.
Polnisch ausgefüllten Antrag samt Kopie, gültigen Pass oder anderen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis mit Kopien, vier aktuelle biometrische Fotos und zweckbezogene Nachweise vorbereiten. Originale und erforderliche vereidigte polnische Übersetzungen mitbringen; aktuelle Belege werden verlangt. Bei vorhandenem PESEL (polnische Personenkennzahl) und angemeldeter Anschrift die aktuellen Bescheinigungen beifügen. Nach Prüfung meldet sich das Amt; Abholung ist auch mit besonderer Abholvollmacht möglich.