Wo du in Island finanzielle Unterstützung beantragst

Die Gemeinde, in der du gemeldet bist, ist deine erste Anlaufstelle

Für finanzielle Unterstützung sind die Sozialdienste der jeweiligen Gemeinde zuständig, stelle den Antrag also bei der Gemeinde, in der du deine Meldeadresse hast. Die Ämter unterscheiden sich darin, ob du zuerst anrufst, den Antrag über ein Portal der Stadt stellst oder ein Servicezentrum besuchst. Bestätige also Öffnungszeiten und die Terminvereinbarung, bevor du losfährst.

1 Amt in Hveragerði
  • Hveragerði

    Velferðarsvið Hveragerðis

    Fljótsmörk 2, 810 Hveragerði

    Beantrage im Einwohnerportal bis zum zwanzigsten des Monats, danach meldet sich jemand vom Sozialdienst bei dir.

    Lade PDFs statt Bildschirmfotos hoch. Bereite die Steuererklärung des Vorjahres, Steuerabzugsdaten des laufenden Jahres, drei Monate Lohnabrechnungen sowie relevante Partner-, Leistungs-, Renten- und Ausgabennachweise vor. Arbeitslose benötigen auch ohne Leistungsanspruch einen Nachweis der Arbeitsuchendmeldung. Bei Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztlicher Nachweis nötig, normalerweise höchstens vier Wochen alt bei Einreichung. EWR-Bürger reichen eine Wohnsitzregistrierungsbestätigung ein, andere ausländische Bürger einen gültigen Aufenthaltstitel. Verlangte Nachweise müssen binnen zwei Wochen eingehen, um eine Ablehnung wegen fehlender Unterlagen zu vermeiden.

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Wie geht es weiter

Sozialhilfe von deiner Gemeinde

Erfahre, wer den Antrag stellen kann, welche Gemeinde deinen Fall bearbeitet und was du prüfen solltest, bevor du die Sozialdienste kontaktierst.

Sozialhilfe in Island