Wo du in Island finanzielle Unterstützung beantragst

Die Gemeinde, in der du gemeldet bist, ist deine erste Anlaufstelle

Für finanzielle Unterstützung sind die Sozialdienste der jeweiligen Gemeinde zuständig, stelle den Antrag also bei der Gemeinde, in der du deine Meldeadresse hast. Die Ämter unterscheiden sich darin, ob du zuerst anrufst, den Antrag über ein Portal der Stadt stellst oder ein Servicezentrum besuchst. Bestätige also Öffnungszeiten und die Terminvereinbarung, bevor du losfährst.

1 Amt in Akureyri
  • Akureyri

    Velferðarsvið Akureyrarbæjar

    Glerárgata 26, 600 Akureyri

    Beantrage online über das Serviceportal oder auf Papier und vereinbare telefonisch ein Gespräch mit der Sozialberatung.

    Bereite Haushalts- und Wohnangaben, Antragsgründe, Steuererklärung und Steuerbescheid, Lohnsteuerdaten sowie Lohn- oder Leistungsnachweise der letzten zwei Monate vor. Entsprechende Angaben sind auch für deinen Lebenspartner und für in- und ausländische Einkünfte und Vermögenswerte erforderlich. Bei einem Auslandsaufenthalt von dir oder deinem Partner im laufenden oder letzten Steuerjahr verlangen die Regeln außerdem Steuererklärung und Vermögenserklärung aus dem Staatsangehörigkeitsland. Lege gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis bei. Die Beratung kann Kontostände, Schuldenangaben und einen Mietvertrag anfordern. Bei Arbeitslosigkeit Registrierung bei der Arbeitsbehörde, Leistungsanspruch und Zahlungen sowie Bewerbungsnachweise beilegen. Arbeitsfähige sollen mindestens eine Bewerbung pro Woche nachweisen; Krankheit oder andere Hindernisse mit der Beratung klären.

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Wie geht es weiter

Sozialhilfe von deiner Gemeinde

Erfahre, wer den Antrag stellen kann, welche Gemeinde deinen Fall bearbeitet und was du prüfen solltest, bevor du die Sozialdienste kontaktierst.

Sozialhilfe in Island