Wrocław
Pierwszy Urząd Skarbowy we Wrocławiu
ul. ks. Czesława Klimasa 34, 50-515 Wrocław
Zuständig für den Landkreis um Breslau, nicht für die Stadt, Stadtbewohner gehen also zu ihrem Bezirksamt.
Bereite Ausweis, vorhandene PESEL (polnische Personenkennzahl) oder NIP, aktuelle Anschrift sowie die betroffenen Angaben und Belege vor. Nutze die aktuelle NIP-7- oder ZAP-3-Fassung nur, wenn sie passt; CEIDG-Unternehmer folgen ihrer Unternehmensregistrierung. Je nach Formular stehen e-Urząd Skarbowy, qualifizierte Signatur und Druckformulare zur Verfügung. Seit 1. Januar 2026 gelten gewöhnliche private Steuereingaben über ePUAP außerhalb gesetzlicher Ausnahmen nicht als wirksam zugestellt. Nutze den zugelassenen Steuerdienst, förmlichen elektronischen Zustellweg oder Papierweg für dein Dokument. Eine Terminbuchung oder normale E-Mail reicht es nicht ein.