Bytom
Urząd Skarbowy w Bytomiu
ul. Wrocławska 92, 41-902 Bytom
Kläre mit dem Empfänger, was die Bescheinigung belegen muss, und beantrage sie dann auf Papier oder elektronisch.
Wähle Bescheinigungsart und Jahr beziehungsweise Zeitraum; bereite eine mögliche Vertretungsberechtigung vor. Nutze ein vorhandenes e-US/eUS-Spezialformular, sonst das allgemeine Schreiben. Für WN-CFR online ist vorher die Zustimmung zu e-Korespondencja nötig. Bescheinigungsanträge über e-US/eUS sind von der Stempelgebühr befreit; bei Papier oder e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung) beträgt die reguläre Gebühr für Einkommens- und Ansässigkeitsbescheinigungen 17 PLN, vorbehaltlich Befreiungen. Füge bei Bedarf den Zahlungsnachweis bei. Bewahre elektronisch signierte Bescheinigungen als Originaldatei auf. Zustellung ist elektronisch, postalisch oder durch vereinbarte Abholung möglich. Das Siebentageverfahren kann mit einer Bescheinigung oder einer Entscheidung einschließlich Ablehnung enden; ein Besuch garantiert keine sofortige Ausstellung.