Wo du einen Nachweis deiner Meldeadresse anfragst

Jedes Amt hat eigene Regeln dazu, wer anfragen darf und wie

Manche Ämter wollen, dass du einen Besuch telefonisch oder online buchst, andere arbeiten mit Wartenummern, und viele nehmen auch schriftliche oder elektronische Anfragen an. Ob du eine vollständige oder teilweise Bescheinigung bekommst und wer für dich beantragen darf, entscheidet ebenfalls jedes Amt für sich. Nenne bei der Anfrage, welche Adresse oder welchen Zeitraum die Bescheinigung abdecken soll.

3 Ämter in Łódź
  • Łódź

    Oddział Dowodów Osobistych i Ewidencji Ludności — al. Piłsudskiego 100

    al. Piłsudskiego 100, 92-236 Łódź

    Ruf vorher an, um die Abgabe zu klären, oder schick den Antrag per Post, und erhalte eine schriftliche Bestätigung deiner Meldeadresse.

    Bereite einen schriftlichen Antrag mit Zweckangabe, Ausweis und Zahlungsnachweis oder Befreiungsgrund vor. Vertretungen benötigen Vollmacht und Ausweis; die Vollmachtsgebühr beträgt normalerweise 17 PLN, mit Ausnahmen für nahe Angehörige. Eigentümer oder Verwalter müssen für eine Personenzahlauskunft ihre Berechtigung am Objekt belegen.

  • Łódź

    Oddział Dowodów Osobistych i Ewidencji Ludności — ul. Krzemieniecka 2B

    ul. Krzemieniecka 2B, 94-030 Łódź

    Ruf vorher an, um einen Besuch zu vereinbaren, oder schick deinen Antrag per Post, um An- oder Abmeldung zu belegen.

    Bereite einen schriftlichen Antrag mit Zweckangabe, Ausweis und Zahlungsnachweis oder Befreiungsgrund vor. Vertretungen benötigen Vollmacht und Ausweis; die Vollmachtsgebühr beträgt normalerweise 17 PLN, mit Ausnahmen für nahe Angehörige. Eigentümer oder Verwalter müssen für eine Personenzahlauskunft ihre Berechtigung am Objekt belegen.

  • Łódź

    Oddział Dowodów Osobistych i Ewidencji Ludności — ul. Smugowa 26a i 30/32

    ul. Smugowa 26a i 30/32, 91-433 Łódź

    Ruf zuerst an, um deinen Besuch zu vereinbaren, oder beantrage per Post eine Bescheinigung über deine An- oder Abmeldung.

    Bereite einen schriftlichen Antrag mit Zweckangabe, Ausweis und Zahlungsnachweis oder Befreiungsgrund vor. Vertretungen benötigen Vollmacht und Ausweis; die Vollmachtsgebühr beträgt normalerweise 17 PLN, mit Ausnahmen für nahe Angehörige. Eigentümer oder Verwalter müssen für eine Personenzahlauskunft ihre Berechtigung am Objekt belegen.

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Nachweis der Meldeadresse in Polen