Ämter, die Fahrzeuge in Polen zulassen

Das Amt für die Wohnadresse des Halters lässt das Fahrzeug zu

Ein Fahrzeug wird von der Verkehrsabteilung zugelassen, die für die Wohnadresse des Halters zuständig ist, und jedes Amt hat seinen eigenen Ablauf: Manche verlangen eine Reservierung für den Fahrzeugschalter, manche arbeiten mit Wartenummern, und manche beginnen mit einer kurzen Dokumentenprüfung an einer Infostelle. Auch aktuelle Kennzeichen und eingeführte Fahrzeuge handhabt jedes Amt auf seine Weise.

4 Ämter in Gdynia
  • Gdynia

    Centrum Obsługi Mieszkańca — CH Riviera

    ul. Kazimierza Górskiego 2, CH Riviera, Gdynia

    Reserviere vorab online oder telefonisch einen Termin, statt auf einen Besuch ohne Anmeldung zu setzen.

    Original-Eigentumsnachweis, Ausweis, Zulassungsbescheinigung, Untersuchungsnachweis und erforderliche Kennzeichen oder Erklärung mitbringen. Zur Beibehaltung geeigneter polnischer Schilder ist eine Erklärung über Besitz, Lesbarkeit, guten Zustand und unbeschädigtes Legalisierungszeichen erforderlich. Bei neuen Schildern auch ein vorhandenes zusätzliches Gepäckträgerschild abgeben. Für Importe alle Teile der ausländischen Bescheinigung, passende Zoll-/Verbrauchsteuernachweise und nötige Übersetzungen vorbereiten; nicht jede EU-Zulassungsbescheinigung muss übersetzt werden. Alle Miteigentümer erscheinen oder bevollmächtigen eine Vertretung. Zulassungsgebühren und Vollmachtsabgabe haben unterschiedliche Zahlungskonten: amtliche Zahlungsanweisung beachten. Zur endgültigen Abholung vorläufige Genehmigung oder bisherigen Schein und gültige OC-Versicherung mitbringen.

  • Gdynia

    Punkt Obsługi Mieszkańca — Tęczowa

    ul. Tęczowa 37, Gdynia

    Du brauchst keinen Termin, denn Fahrzeuge werden in der Reihenfolge des Eintreffens oder der Wartenummer zugelassen.

    Original-Eigentumsnachweis, Ausweis, Zulassungsbescheinigung, Untersuchungsnachweis und erforderliche Kennzeichen oder Erklärung mitbringen. Zur Beibehaltung geeigneter polnischer Schilder ist eine Erklärung über Besitz, Lesbarkeit, guten Zustand und unbeschädigtes Legalisierungszeichen erforderlich. Bei neuen Schildern auch ein vorhandenes zusätzliches Gepäckträgerschild abgeben. Für Importe alle Teile der ausländischen Bescheinigung, passende Zoll-/Verbrauchsteuernachweise und nötige Übersetzungen vorbereiten; nicht jede EU-Zulassungsbescheinigung muss übersetzt werden. Alle Miteigentümer erscheinen oder bevollmächtigen eine Vertretung. Zulassungsgebühren und Vollmachtsabgabe haben unterschiedliche Zahlungskonten: amtliche Zahlungsanweisung beachten. Zur endgültigen Abholung vorläufige Genehmigung oder bisherigen Schein und gültige OC-Versicherung mitbringen.

  • Gdynia

    Punkt Obsługi Mieszkańca — Unruga

    ul. Unruga 39, Gdynia

    Ruf an und klär, welche Unterlagen dein Fall braucht, und komm dann ohne Termin und warte, bis du dran bist.

    Original-Eigentumsnachweis, Ausweis, Zulassungsbescheinigung, Untersuchungsnachweis und erforderliche Kennzeichen oder Erklärung mitbringen. Zur Beibehaltung geeigneter polnischer Schilder ist eine Erklärung über Besitz, Lesbarkeit, guten Zustand und unbeschädigtes Legalisierungszeichen erforderlich. Bei neuen Schildern auch ein vorhandenes zusätzliches Gepäckträgerschild abgeben. Für Importe alle Teile der ausländischen Bescheinigung, passende Zoll-/Verbrauchsteuernachweise und nötige Übersetzungen vorbereiten; nicht jede EU-Zulassungsbescheinigung muss übersetzt werden. Alle Miteigentümer erscheinen oder bevollmächtigen eine Vertretung. Zulassungsgebühren und Vollmachtsabgabe haben unterschiedliche Zahlungskonten: amtliche Zahlungsanweisung beachten. Zur endgültigen Abholung vorläufige Genehmigung oder bisherigen Schein und gültige OC-Versicherung mitbringen.

  • Gdynia

    Urząd Miasta Gdyni – Sala Obsługi Mieszkańców

    al. Marszałka Piłsudskiego 52/54, 81-382 Gdynia

    Komm ohne Termin ins Hauptrathaus, aber so früh, dass du noch eine Wartenummer bekommst.

    Original-Eigentumsnachweis, Ausweis, Zulassungsbescheinigung, Untersuchungsnachweis und erforderliche Kennzeichen oder Erklärung mitbringen. Zur Beibehaltung geeigneter polnischer Schilder ist eine Erklärung über Besitz, Lesbarkeit, guten Zustand und unbeschädigtes Legalisierungszeichen erforderlich. Bei neuen Schildern auch ein vorhandenes zusätzliches Gepäckträgerschild abgeben. Für Importe alle Teile der ausländischen Bescheinigung, passende Zoll-/Verbrauchsteuernachweise und nötige Übersetzungen vorbereiten; nicht jede EU-Zulassungsbescheinigung muss übersetzt werden. Alle Miteigentümer erscheinen oder bevollmächtigen eine Vertretung. Zulassungsgebühren und Vollmachtsabgabe haben unterschiedliche Zahlungskonten: amtliche Zahlungsanweisung beachten. Zur endgültigen Abholung vorläufige Genehmigung oder bisherigen Schein und gültige OC-Versicherung mitbringen.

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