Ämter, die Fahrzeuge in Polen zulassen

Das Amt für die Wohnadresse des Halters lässt das Fahrzeug zu

Ein Fahrzeug wird von der Verkehrsabteilung zugelassen, die für die Wohnadresse des Halters zuständig ist, und jedes Amt hat seinen eigenen Ablauf: Manche verlangen eine Reservierung für den Fahrzeugschalter, manche arbeiten mit Wartenummern, und manche beginnen mit einer kurzen Dokumentenprüfung an einer Infostelle. Auch aktuelle Kennzeichen und eingeführte Fahrzeuge handhabt jedes Amt auf seine Weise.

1 Amt in Elbląg
  • Elbląg

    Urząd Miejski w Elblągu — Departament Ewidencji Pojazdów i Kierowców

    Plac Dworcowy 4, 82-300 Elbląg

    Entscheide, ob du deine Kennzeichen behältst, denn dann muss jeder Eigentümer eine Erklärung zu ihrem Zustand unterschreiben.

    Formular KU-47/DEPiK/Z1, Eigentumsnachweis im Original mit lesbaren Kopien, bisherigen Zulassungsnachweis und Identitätsdokumente vorbereiten. Bei abweichendem Verkäufer die gesamte Eigentumskette belegen. Kennzeichen bei beantragtem Austausch mitbringen; sonst die Erklärung aller Eigentümer zur Beibehaltung klären. Miteigentümer erscheinen oder bevollmächtigen. Gebühren: 54 PLN ohne vorläufige Zulassung bei Beibehaltung, 67,50 PLN mit ihr oder 160 PLN für gewöhnlichen Pkw mit neuen Schildern; andere Fahrzeugtypen weichen ab. Zahlungsautomat in der Abteilung.

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