Częstochowa
Urząd Miasta Częstochowy – Referat Komunikacji
ul. Jerzego Waszyngtona 5, II piętro, pokój 223, 42-217 Częstochowa
Zieh vor Ort eine Wartenummer oder reserviere online, und achte darauf, dass jeder Eigentümer kommt oder einen Bevollmächtigten schickt.
Antrag, Eigentumsnachweis im Original, Zulassungsbescheinigung mit gültiger technischer Prüfung und Zahlungsbeleg vorbereiten. Stimmen Verkäufer und eingetragener Eigentümer nicht überein, sämtliche zwischenzeitlichen Eigentumsnachweise beifügen. Anerkannten Ausweis mitbringen; für Ausländer wird zusätzlich die Aufenthaltskarte anerkannt. Bei abgelaufener Prüfung vorläufige Zulassung klären. Nach Kauf grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen beantragen; Erbschaft und Händler haben andere Regeln. Terminbuchung ist keine Antragseinreichung. Nutze für eine Einfuhr Formular F-SO0641 und lege die Nachweise im Original vor. Benötigt werden Eigentumsnachweis, ausländischer Zulassungsnachweis mit beiden Teilen, falls ausgestellt, Kennzeichen oder bei Fehlen die Erklärung des Einführenden sowie Zahlungsbeleg. Du brauchst Einfuhrzollnachweise bei Fahrzeugen von außerhalb der EU und Verbrauchsteuer-Zahlungsnachweise für Pkw aus einem anderen Mitgliedstaat. Ohne aktuelle technische Prüfung ist ein positives Prüfergebnis nötig. Kläre vereidigte polnische Übersetzungen und mögliche Ausnahmen für deine konkreten Dokumente, bevor du Übersetzungen bezahlst. In Sonderfällen sind weitere Nachweise möglich. Reguläre Abgabe in Zimmer 223 mit K-Wartenummer; bei Klärungsbedarf nennt die Stadt bis zu einen Monat Bearbeitung. Das garantiert keine sofortige endgültige Zulassungsbescheinigung. Einfuhr-Checkliste: https://bip.czestochowa.pl/sprawa-do-zalatwienia/1167724/rejestracja-pojazdu-sprowadzonego-z-zagranicy-so064