Ämter, die Fahrzeuge in Polen zulassen

Das Amt für die Wohnadresse des Halters lässt das Fahrzeug zu

Ein Fahrzeug wird von der Verkehrsabteilung zugelassen, die für die Wohnadresse des Halters zuständig ist, und jedes Amt hat seinen eigenen Ablauf: Manche verlangen eine Reservierung für den Fahrzeugschalter, manche arbeiten mit Wartenummern, und manche beginnen mit einer kurzen Dokumentenprüfung an einer Infostelle. Auch aktuelle Kennzeichen und eingeführte Fahrzeuge handhabt jedes Amt auf seine Weise.

1 Amt in Bytom
  • Bytom

    Urząd Miejski w Bytomiu – Wydział Komunikacji

    ul. Parkowa 2, 41-902 Bytom

    Beginne an der Infostelle mit einer ersten Prüfung deiner Unterlagen, zieh dann eine Wartenummer oder buche einen Termin.

    SK-2.1, Identitätsnachweis und Fahrzeugunterlagen im Original vorbereiten. Bei inländischen Gebrauchtfahrzeugen Eigentum, Zulassungsbescheinigung, Prüfungsinformation und OC nachweisen. Bei Importen kommen passende Auslandsunterlagen, Übersetzungen, Verbrauchsteuernachweise und Nicht-EU-Zollabfertigung hinzu; neue Fahrzeuge benötigen Konformitäts- oder Genehmigungsnachweise. Passende Dokumente klären statt alle drei Listen zu kombinieren. Bei Überweisung VIN angeben und ausgedruckten Zahlungsbeleg mitbringen; Gebühr vorher bestätigen.

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