Szczecin
Filia Urzędu Miasta Szczecin
ul. Rydla 39–40, 70-783 Szczecin
EU-, EWR- oder Schweizer Bürger mit PESEL-Nummer können sich auch elektronisch anmelden, statt vorbeizukommen.
Formular zur vorübergehenden Anmeldung, die für Staatsangehörigkeit und Status nötigen Identitäts- und Aufenthaltsnachweise sowie einen Originalnachweis des Wohnungsnutzungsrechts, etwa den Mietvertrag, mitbringen. Die nutzungsberechtigte Person bestätigt auf dem Formular den tatsächlichen Aufenthalt der anzumeldenden Person; bei eigenem Nutzungsrecht den Aufenthalt selbst bestätigen. Fehlt diese Bestätigung, nach einem Verwaltungsverfahren zur Anmeldung fragen. Zahlungsnachweis für eine kostenpflichtige Bescheinigung aufbewahren. Originale mitbringen; einfache unbeglaubigte Kopien werden nicht angenommen. Visumfrei eingereiste Personen der Nicht-EU-Kategorie bereiten die städtische Erklärung über Einreisen in den Schengenraum vor. Die vorübergehende Anmeldung darf die durch den Aufenthaltsnachweis erlaubte Dauer nicht überschreiten.