Wo du deine Meldeadresse in Polen änderst

Entscheidend ist das Amt für dein neues Zuhause

Die Anmeldung richtet sich nach deinem jetzigen Wohnort, wähle also die Stadt oder den Bezirk, in den du gezogen bist. Jedes Amt erklärt, ob du online buchen, ohne Termin kommen oder vorher anrufen kannst, und mehrere weisen darauf hin, dass du deine alte Adresse im selben Besuch abmelden kannst. Prüfe bei jedem, welche Unterlagen es von ausländischen Einwohnern verlangt.

3 Ämter in Gdańsk
  • Gdańsk

    Zespół Obsługi Mieszkańców Nr 1

    ul. Partyzantów 74, 80-254 Gdańsk

    Die Anmeldung ist kostenlos, und dein neuer Hauptwohnsitz ersetzt den alten automatisch.

    Meldeformular mit lesbarer Wohnbestätigung des Eigentümers oder Mieters, Originalnachweis des Wohnrechts und Ausweis oder Pass mitbringen. Eigentümer/Mieter können diese Bestätigung nicht an eine Vertretung delegieren; das unterscheidet sich von der Vollmacht zur Einreichung deiner Anmeldung. Wohnrechtsoriginal auch bei erneuter Anmeldung vorlegen, da das Amt es nicht aufbewahrt. Bei erster polnischer Anmeldung eines Kindes den geforderten amtlichen Kurzauszug aus dem Geburtseintrag (odpis skrócony aktu urodzenia) mitbringen. Auf der Website der Stadt den zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus passenden Gov.pl-Weg wählen. Polnische Onlineanmeldungen erfordern e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung). Ausländische Personen sollten die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Verfahrens prüfen; ohne PESEL (polnische Personenkennzahl) ist persönliche Vorsprache erforderlich. Wohnungsnachweise nach dem gewählten Verfahren vorbereiten. Bei verweigerter Bestätigung Anmeldung durch Verwaltungsentscheidung erfragen. Untervermietung oder kostenlose Überlassung städtischer Wohnungen verlangt Verwalterzustimmung.

  • Gdańsk

    Zespół Obsługi Mieszkańców Nr 3

    ul. Nowe Ogrody 8/12, 80-803 Gdańsk

    Polnische Staatsbürger melden einen neuen Hauptwohnsitz binnen 30 Tagen nach dem Einzug, also buche online einen Termin.

    Meldeformular mit lesbarer Wohnbestätigung des Eigentümers oder Mieters, Originalnachweis des Wohnrechts und Ausweis oder Pass mitbringen. Eigentümer/Mieter können diese Bestätigung nicht an eine Vertretung delegieren; das unterscheidet sich von der Vollmacht zur Einreichung deiner Anmeldung. Wohnrechtsoriginal auch bei erneuter Anmeldung vorlegen, da das Amt es nicht aufbewahrt. Bei erster polnischer Anmeldung eines Kindes den geforderten amtlichen Kurzauszug aus dem Geburtseintrag (odpis skrócony aktu urodzenia) mitbringen. Auf der Website der Stadt den zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus passenden Gov.pl-Weg wählen. Polnische Onlineanmeldungen erfordern e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung). Ausländische Personen sollten die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Verfahrens prüfen; ohne PESEL (polnische Personenkennzahl) ist persönliche Vorsprache erforderlich. Wohnungsnachweise nach dem gewählten Verfahren vorbereiten. Bei verweigerter Bestätigung Anmeldung durch Verwaltungsentscheidung erfragen. Untervermietung oder kostenlose Überlassung städtischer Wohnungen verlangt Verwalterzustimmung.

  • Gdańsk

    Zespół Obsługi Mieszkańców Nr 4

    ul. Wilanowska 2, 80-809 Gdańsk

    Mit einem Antrag meldest du den neuen Hauptwohnsitz an und kannst einen alten Nebenwohnsitz gleich abmelden.

    Meldeformular mit lesbarer Wohnbestätigung des Eigentümers oder Mieters, Originalnachweis des Wohnrechts und Ausweis oder Pass mitbringen. Eigentümer/Mieter können diese Bestätigung nicht an eine Vertretung delegieren; das unterscheidet sich von der Vollmacht zur Einreichung deiner Anmeldung. Wohnrechtsoriginal auch bei erneuter Anmeldung vorlegen, da das Amt es nicht aufbewahrt. Bei erster polnischer Anmeldung eines Kindes den geforderten amtlichen Kurzauszug aus dem Geburtseintrag (odpis skrócony aktu urodzenia) mitbringen. Auf der Website der Stadt den zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus passenden Gov.pl-Weg wählen. Polnische Onlineanmeldungen erfordern e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung). Ausländische Personen sollten die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Verfahrens prüfen; ohne PESEL (polnische Personenkennzahl) ist persönliche Vorsprache erforderlich. Wohnungsnachweise nach dem gewählten Verfahren vorbereiten. Bei verweigerter Bestätigung Anmeldung durch Verwaltungsentscheidung erfragen. Untervermietung oder kostenlose Überlassung städtischer Wohnungen verlangt Verwalterzustimmung.

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