Wo du deine Meldeadresse in Polen änderst

Entscheidend ist das Amt für dein neues Zuhause

Die Anmeldung richtet sich nach deinem jetzigen Wohnort, wähle also die Stadt oder den Bezirk, in den du gezogen bist. Jedes Amt erklärt, ob du online buchen, ohne Termin kommen oder vorher anrufen kannst, und mehrere weisen darauf hin, dass du deine alte Adresse im selben Besuch abmelden kannst. Prüfe bei jedem, welche Unterlagen es von ausländischen Einwohnern verlangt.

76 Ämter
  • Białystok

    Departament Obsługi Mieszkańców — Referat Ewidencji Ludności

    ul. Branickiego 3/5, 15-085 Białystok

    Polnische Staatsbürger können online einen Termin buchen, um den Hauptwohnsitz oder einen Aufenthalt über drei Monate anzumelden.

    Ausgefülltes unterschriebenes Formular, Ausweis, zugelassenen mObywatel-Identitätsnachweis oder Reisepass und Nachweis des Wohnungsnutzungsrechts mitbringen. Eigentümer oder anderer Berechtigter bestätigt den tatsächlichen Aufenthalt; bei eigenem Nutzungsrecht bestätigst du selbst. Online sind entsprechende elektronische Nutzungsnachweise und gegebenenfalls Eigentümerbestätigung oder digitale Kopien nötig.

  • Bielsko-Biała

    Wydział Spraw Obywatelskich i Przedsiębiorczości

    pl. Ratuszowy 6, 43-300 Bielsko-Biała

    Die Anmeldung ist kostenlos und meist sofort erledigt, persönlich oder online, und die alte Adresse kannst du gleich abmelden.

    Passendes Formular für dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt, Ausweis oder Pass und Wohnrechtsnachweis mitbringen. Ohne eigenes Wohnrecht unterschriebene Aufenthaltsbestätigung des Berechtigten und dessen Wohnrechtsnachweis vorlegen. Vertreter benötigen Vollmacht im Original oder amtlich beglaubigte Abschrift.

  • Bydgoszcz

    Biuro Meldunkowe — ul. Gawędy 5

    ul. Gawędy 5, Bydgoszcz

    Ruf das Meldebüro in Fordon an, um deinen Besuch zu vereinbaren, und melde die neue Adresse binnen 30 Tagen nach dem Umzug.

    Passendes Meldeformular, gültigen Personalausweis oder Pass und Wohnrechtsnachweis vorbereiten. Ohne eigenes Wohnrecht die Aufenthaltsbestätigung des Berechtigten einholen. Online sind entsprechende elektronische Eigentums-/Wohnrechts- und Aufenthaltsnachweise nötig. Vertretung benötigt Vollmacht. Feste Meldebestätigung wird automatisch ausgestellt; vorübergehende Bescheinigung nur bei Bedarf beantragen.

  • Bydgoszcz

    Biuro Meldunkowe — ul. Jezuicka 14A

    ul. Jezuicka 14A, Bydgoszcz

    Buche im Online-Kalender der Stadt, eine Buchung pro Person, und sei pünktlich, sonst musst du neu buchen.

    Passendes Meldeformular, gültigen Personalausweis oder Pass und Wohnrechtsnachweis vorbereiten. Ohne eigenes Wohnrecht die Aufenthaltsbestätigung des Berechtigten einholen. Online sind entsprechende elektronische Eigentums-/Wohnrechts- und Aufenthaltsnachweise nötig. Vertretung benötigt Vollmacht. Feste Meldebestätigung wird automatisch ausgestellt; vorübergehende Bescheinigung nur bei Bedarf beantragen.

  • Bydgoszcz

    Punkt Obsługi Mieszkańców — CH Zielone Arkady

    ul. Wojska Polskiego 1, Bydgoszcz

    Buche einen Termin im Stadtkalender und melde dich an der Servicestelle im Einkaufszentrum Zielone Arkady an.

    Passendes Meldeformular, gültigen Personalausweis oder Pass und Wohnrechtsnachweis vorbereiten. Ohne eigenes Wohnrecht die Aufenthaltsbestätigung des Berechtigten einholen. Online sind entsprechende elektronische Eigentums-/Wohnrechts- und Aufenthaltsnachweise nötig. Vertretung benötigt Vollmacht. Feste Meldebestätigung wird automatisch ausgestellt; vorübergehende Bescheinigung nur bei Bedarf beantragen.

  • Bytom

    Urząd Miejski w Bytomiu — ewidencja ludności

    ul. Parkowa 2, 41-902 Bytom

    Melde deine neue Adresse persönlich an, als polnischer Staatsbürger auch online, und melde die alte gleich mit ab.

    Bereite Ausweisdokumente und den passenden Meldeschein mit Wohnungsnachweisen vor. Bevollmächtigte brauchen eine Vertretungsberechtigung. Fehlende Eigentümerbestätigung kann ein Verwaltungsverfahren statt sofortiger Meldung erfordern. Die Meldung ersetzt nicht die Änderung von Korrespondenzadressen bei anderen Stellen. Polnische Bürger melden die neue Wohnung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Die Anmeldung und die erste Bescheinigung zur ständigen Adresse sind kostenlos; eine Bescheinigung zur vorübergehenden Adresse bei Vorsprache oder eine spätere Ersatzbescheinigung kostet grundsätzlich 17 PLN. Bei automatischer Onlineanmeldung gilt eine Gebührenausnahme. Seit Januar 2026 läuft das Onlineverfahren für polnische Bürger über e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung).

  • Chorzów

    Urząd Miasta Chorzów — Referat Ewidencji Ludności i Dowodów Osobistych

    Rynek 1, parter, pokoje 9 i 11, 41-500 Chorzów

    Melde deine neue Wohnung an und die alte gleich mit ab, Fahrzeug-, Steuer- und Aufenthaltsdaten musst du aber separat prüfen.

    Eigenes Formular für jede Person einschließlich Kinder, Ausweis/Reisepapier, Wohnbestätigung des Eigentümers oder Berechtigten und Originalnachweis der Wohnungsberechtigung vorbereiten. Zuweisung, Bauträgervertrag oder Mietvertragsnachtrag allein genügen laut Stadt nicht. Ausländer brauchen passende Nachweise für dauerhafte/vorübergehende Anmeldung. Schriftliche Vertretung mit eigenem Ausweis möglich. Online-Berechtigung hängt vom Status ab; PESEL (polnische Personenkennzahl) allein berechtigt Nicht-EU-Antragsteller nicht. Aktuelle Signatur-/e-Doręczenia-Vorgaben des nationalen Formulars beachten.

  • Częstochowa

    Referat Ewidencji Ludności i Dowodów Osobistych

    ul. Jerzego Waszyngtona 5, 42-217 Częstochowa

    Bring einen Nachweis über dein Recht auf die Wohnung sowie Ausweis- und Aufenthaltsdokumente mit und buche deinen Termin online.

    Passendes Meldeformular, Originalnachweis des Wohnrechts oder Eigentümerbestätigung im Formular mit dessen Wohnrechtsnachweis und gültiges Identitäts-/Reisedokument vorbereiten. Aufenthaltsnachweis passend zum Status mitbringen; EU/EWR/Schweizer können ein anderes gültiges Identitäts- und Nationalitätsdokument verwenden. Erforderliches Visum, Aufenthaltskarte, Bescheid oder Familiennachweis klären statt sämtliche Alternativen zusammenzustellen.

  • Dąbrowa Górnicza

    Urząd Miejski w Dąbrowie Górniczej – Wydział Spraw Obywatelskich

    ul. Graniczna 21, 41-300 Dąbrowa Górnicza

    Polnische Staatsbürger melden einen Umzug innerhalb von 30 Tagen, am Kundenschalter der Stadt oder über den staatlichen Online-Dienst.

    Bereite Ausweis oder Pass, Meldeformular und Wohnrechtsnachweis im Original zur Einsicht vor. Hat jemand anderes den rechtlichen Titel, benötigst du dessen Wohnbestätigung. Vertreter brauchen Vollmacht und eigenen Ausweis. Fehlen Nachweis oder Eigentümerbestätigung, frage nach administrativer Prüfung statt von unmöglicher Anmeldung auszugehen.

  • Elbląg

    Urząd Miejski w Elblągu — Referat Ewidencji Ludności i Dowodów Osobistych

    ul. Łączności 1, Budynek B, parter, 82-300 Elbląg

    Polnische Staatsbürger melden den neuen Wohnsitz binnen 30 Tagen nach dem Einzug, mit dem passenden Formular.

    KU-19/DSO/Z1 für dauerhaften oder KU-21/DSO/Z1 für vorübergehenden Aufenthalt verwenden. Ausweis oder Pass sowie Originalnachweis des Wohnrechts mitbringen. Der Berechtigte bestätigt deinen Aufenthalt auf dem Formular; Vertreter benötigen Vollmacht und eigenen Ausweis. Bei Onlineeinreichung amtlichen Beleg aufbewahren und Originale bei Bedarf vorzeigen. Wenn keine Wohnungsbestätigung erhältlich ist, nach dem gesonderten Verwaltungsverfahren zur Anmeldung fragen.

  • Gdańsk

    Zespół Obsługi Mieszkańców Nr 1

    ul. Partyzantów 74, 80-254 Gdańsk

    Die Anmeldung ist kostenlos, und dein neuer Hauptwohnsitz ersetzt den alten automatisch.

    Meldeformular mit lesbarer Wohnbestätigung des Eigentümers oder Mieters, Originalnachweis des Wohnrechts und Ausweis oder Pass mitbringen. Eigentümer/Mieter können diese Bestätigung nicht an eine Vertretung delegieren; das unterscheidet sich von der Vollmacht zur Einreichung deiner Anmeldung. Wohnrechtsoriginal auch bei erneuter Anmeldung vorlegen, da das Amt es nicht aufbewahrt. Bei erster polnischer Anmeldung eines Kindes den geforderten amtlichen Kurzauszug aus dem Geburtseintrag (odpis skrócony aktu urodzenia) mitbringen. Auf der Website der Stadt den zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus passenden Gov.pl-Weg wählen. Polnische Onlineanmeldungen erfordern e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung). Ausländische Personen sollten die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Verfahrens prüfen; ohne PESEL (polnische Personenkennzahl) ist persönliche Vorsprache erforderlich. Wohnungsnachweise nach dem gewählten Verfahren vorbereiten. Bei verweigerter Bestätigung Anmeldung durch Verwaltungsentscheidung erfragen. Untervermietung oder kostenlose Überlassung städtischer Wohnungen verlangt Verwalterzustimmung.

  • Gdańsk

    Zespół Obsługi Mieszkańców Nr 3

    ul. Nowe Ogrody 8/12, 80-803 Gdańsk

    Polnische Staatsbürger melden einen neuen Hauptwohnsitz binnen 30 Tagen nach dem Einzug, also buche online einen Termin.

    Meldeformular mit lesbarer Wohnbestätigung des Eigentümers oder Mieters, Originalnachweis des Wohnrechts und Ausweis oder Pass mitbringen. Eigentümer/Mieter können diese Bestätigung nicht an eine Vertretung delegieren; das unterscheidet sich von der Vollmacht zur Einreichung deiner Anmeldung. Wohnrechtsoriginal auch bei erneuter Anmeldung vorlegen, da das Amt es nicht aufbewahrt. Bei erster polnischer Anmeldung eines Kindes den geforderten amtlichen Kurzauszug aus dem Geburtseintrag (odpis skrócony aktu urodzenia) mitbringen. Auf der Website der Stadt den zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus passenden Gov.pl-Weg wählen. Polnische Onlineanmeldungen erfordern e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung). Ausländische Personen sollten die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Verfahrens prüfen; ohne PESEL (polnische Personenkennzahl) ist persönliche Vorsprache erforderlich. Wohnungsnachweise nach dem gewählten Verfahren vorbereiten. Bei verweigerter Bestätigung Anmeldung durch Verwaltungsentscheidung erfragen. Untervermietung oder kostenlose Überlassung städtischer Wohnungen verlangt Verwalterzustimmung.

  • Gdańsk

    Zespół Obsługi Mieszkańców Nr 4

    ul. Wilanowska 2, 80-809 Gdańsk

    Mit einem Antrag meldest du den neuen Hauptwohnsitz an und kannst einen alten Nebenwohnsitz gleich abmelden.

    Meldeformular mit lesbarer Wohnbestätigung des Eigentümers oder Mieters, Originalnachweis des Wohnrechts und Ausweis oder Pass mitbringen. Eigentümer/Mieter können diese Bestätigung nicht an eine Vertretung delegieren; das unterscheidet sich von der Vollmacht zur Einreichung deiner Anmeldung. Wohnrechtsoriginal auch bei erneuter Anmeldung vorlegen, da das Amt es nicht aufbewahrt. Bei erster polnischer Anmeldung eines Kindes den geforderten amtlichen Kurzauszug aus dem Geburtseintrag (odpis skrócony aktu urodzenia) mitbringen. Auf der Website der Stadt den zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus passenden Gov.pl-Weg wählen. Polnische Onlineanmeldungen erfordern e-Doręczenia (polnisches System für elektronische Zustellung). Ausländische Personen sollten die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Verfahrens prüfen; ohne PESEL (polnische Personenkennzahl) ist persönliche Vorsprache erforderlich. Wohnungsnachweise nach dem gewählten Verfahren vorbereiten. Bei verweigerter Bestätigung Anmeldung durch Verwaltungsentscheidung erfragen. Untervermietung oder kostenlose Überlassung städtischer Wohnungen verlangt Verwalterzustimmung.

  • Gdynia

    Centrum Obsługi Mieszkańca — CH Riviera

    ul. Kazimierza Górskiego 2, CH Riviera, Gdynia

    Komm ins Servicezentrum im Einkaufszentrum Riviera, das samstags für gebuchte Termine geöffnet ist.

    Formular zur dauerhaften Anmeldung, Ausweis oder Pass und aktuellen Wohnberechtigungsnachweis mitbringen, etwa Mietvertrag, Grundbuchauszug, Verwaltungsentscheidung oder Gerichtsurteil. Für jedes Kind eigenes Formular ausfüllen. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis; Eltern oder geeignete Betreuungspersonen handeln für nicht selbständig handlungsfähige Personen. Erforderliche Wohnbestätigung des Eigentümers vorab klären.

  • Gdynia

    Punkt Obsługi Mieszkańca — Tęczowa

    ul. Tęczowa 37, Gdynia

    Melde dich bei der Servicestelle im Stadtteil an, die montags bis in den Abend geöffnet ist.

    Formular zur dauerhaften Anmeldung, Ausweis oder Pass und aktuellen Wohnberechtigungsnachweis mitbringen, etwa Mietvertrag, Grundbuchauszug, Verwaltungsentscheidung oder Gerichtsurteil. Für jedes Kind eigenes Formular ausfüllen. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis; Eltern oder geeignete Betreuungspersonen handeln für nicht selbständig handlungsfähige Personen. Erforderliche Wohnbestätigung des Eigentümers vorab klären.

  • Gdynia

    Punkt Obsługi Mieszkańca — Unruga

    ul. Unruga 39, Gdynia

    Polnische Staatsbürger melden einen neuen Hauptwohnsitz binnen 30 Tagen nach dem Umzug an, die Anmeldung ist kostenlos.

    Formular zur dauerhaften Anmeldung, Ausweis oder Pass und aktuellen Wohnberechtigungsnachweis mitbringen, etwa Mietvertrag, Grundbuchauszug, Verwaltungsentscheidung oder Gerichtsurteil. Für jedes Kind eigenes Formular ausfüllen. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis; Eltern oder geeignete Betreuungspersonen handeln für nicht selbständig handlungsfähige Personen. Erforderliche Wohnbestätigung des Eigentümers vorab klären.

  • Gdynia

    Urząd Miasta Gdyni – Sala Obsługi Mieszkańców

    al. Marszałka Piłsudskiego 52/54, 81-382 Gdynia

    Komm im Rathaus früh genug, denn Nummern werden schon eine halbe Stunde vor Schalterschluss nicht mehr ausgegeben.

    Formular zur dauerhaften Anmeldung, Ausweis oder Pass und aktuellen Wohnberechtigungsnachweis mitbringen, etwa Mietvertrag, Grundbuchauszug, Verwaltungsentscheidung oder Gerichtsurteil. Für jedes Kind eigenes Formular ausfüllen. Vertretungen benötigen schriftliche Vollmacht und eigenen Ausweis; Eltern oder geeignete Betreuungspersonen handeln für nicht selbständig handlungsfähige Personen. Erforderliche Wohnbestätigung des Eigentümers vorab klären.

  • Gliwice

    Sala Obsługi Interesanta Wydziału Spraw Obywatelskich

    ul. Zwycięstwa 21, 44-100 Gliwice

    Dein neuer Hauptwohnsitz ersetzt den alten automatisch, und einen neuen Personalausweis brauchst du dafür nicht.

    Für jede Person einschließlich Kindern ein eigenes Formular für ständigen Aufenthalt vorbereiten. Unterschrift des Eigentümers oder sonst rechtlich Berechtigten zur Aufenthaltsbestätigung einholen und den rechtlichen Nutzungsnachweis vorlegen. Gültigen polnischen Ausweis oder Pass mitbringen. Bevollmächtigte benötigen schriftliche Vollmacht und Ausweis; für nicht selbstständig Handlungsfähige handelt die zuständige Vertretungs- oder Betreuungsperson.

  • Gorzów Wielkopolski

    Urząd Miasta Gorzowa Wielkopolskiego — Wydział Spraw Obywatelskich

    ul. Sikorskiego 4, 66-400 Gorzów Wielkopolski

    Bring einen Nachweis über dein Wohnrecht mit und melde dich persönlich, über einen Vertreter oder online an.

    Ausweis oder Pass, passendes Meldeformular und Wohnrechtsnachweis mitbringen. Ohne eigene Wohnberechtigung Bestätigung des Eigentümers oder anderen Berechtigten samt dessen Rechtsnachweis beschaffen. Bei verweigerter Bestätigung Antrag mit Erklärung einreichen, damit die Gemeinde tatsächliches Wohnen prüft. Anmeldung mit Abmeldung der bisherigen Adresse kombinierbar; keine unnötige vorherige Abmeldebescheinigung bestellen.

  • Jastrzębie-Zdrój

    Urząd Miasta Jastrzębie-Zdrój — Referat Ewidencji Ludności

    al. Józefa Piłsudskiego 60, Sala Obsługi Interesanta, parter, stanowisko 7, 44-335 Jastrzębie-Zdrój

    Buche vorab online, eine Buchung pro Fall, oder zieh einfach eine Nummer in der Kundenhalle.

    Bring das Formular für die dauerhafte oder vorübergehende Anmeldung, Personalausweis oder Reisepass und den Originalnachweis des Nutzungsrechts an der neuen Wohnung mit. Die wohnungsberechtigte Person bestätigt deinen tatsächlichen Aufenthalt auf dem Formular. Für eine Vertretung leg die schriftliche Vollmacht im Original oder als beglaubigte Kopie vor. Prüf bei Kindern oder betreuten Personen, wer handeln darf und welche Verwandtschafts- oder Vertretungsnachweise nötig sind. Ausländische Personen nutzen zusätzlich die besondere Ausländer-Checkliste.

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